Ampel

Ampel (von „Ölflasche“, spätere übertragene Bedeutung „Leuchte“) ist der umgangssprachliche Begriff für einen "Signalgeber" einer Lichtsignalanlage (LSA). Der Begriff steht zudem für die „Ampelanlage“ als Ganzes. Sie dient der Steuerung des Straßenverkehrs. Ampeln ordnen für Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verhalten an, indem sie gesteuerte Signale abgeben. Diese nach Form und Farbe verschiedenartigen Verkehrszeichen haben jeweils eine andere Bedeutung und wirken nur entgegen der Fahrtrichtung des zu regelnden Verkehrs.
In den verkehrsrechtlichen Verordnungen der deutschsprachigen Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz wird die Verkehrsampel unterschiedlich bezeichnet. So wird sie als Verkehrseinrichtung in Deutschland nach der Straßenverkehrsordnung "(StVO)" als "Lichtzeichenanlage" "(LZA)" bezeichnet. In der österreichischen Straßenverkehrsordnung () und in der Signalisationsverordnung "(SSV)" zum Schweizer Strassenverkehrsgesetz wird die Bezeichnung "Lichtsignalanlage" "(LSA)" verwendet.
Der in der deutschen StVO verwendete Begriff "Lichtzeichenanlage" hat in Österreich eine rechtlich andere Bedeutung, da er nach dem österreichischen Eisenbahngesetz nur Anlagen an Eisenbahnkreuzungen bezeichnet.
In technischen Regelwerken in Deutschland (Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) und in der Schweiz (Schweizer Normen (SN) des Schweizerischen Verbands der Straßen- und Verkehrsfachleute) ist der Begriff "Lichtsignalanlage" gebräuchlich. In Österreich (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS 05.04.3) der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr) wird die genauere Bezeichnung „"Verkehrs"lichtsignalanlage“ (VLSA) verwendet, die Bezeichnung LSA ist jedoch in Österreich unter Fachleuten ebenso wie in Deutschland und in der Schweiz üblich.
Die in der Alltagssprache für eine Lichtsignalanlage verwendeten Begriffe „Ampelanlage“ oder kürzer „Ampel“ gehen auf die ähnlichen Hängeleuchten zurück, die man früher ebenfalls als Ampeln bezeichnete. Die ersten Signalgeber waren an Drahtseilen hängend über dem Mittelpunkt der Kreuzung befestigt (Heuerampel) und erinnerten so an Hängeleuchten oder Blumenampeln. Im Laufe der Zeit trat die Wortbedeutung als Verkehrsampel immer mehr in den Vordergrund.
Die umgangssprachlich verwendete Bezeichnung "Verkehrsampel" dient heute als Quelle von weiteren Wortschöpfungen in der deutschen Sprache. So gibt es auf Grund der drei Farben die Begriffe Ampelkoalition oder die Ampel als Lebensmittelkennzeichnung. Wegen der vielfältigen Bezeichnungen wird hier im Artikel meist das umgangssprachliche Synonym "Ampel" verwendet.
Ampel – , , , mittelniederländisch , – bezeichnen ein ‚kleines Gefäß für Öl oder andere Flüssigkeiten‘, meist zu geweihtem Gebrauch bestimmt, im Mittelalter vor allem die Ewige Lampe in der Kirche (ein von der Decke herabhängendes, fortwährend brennendes Öllämpchen), vom 14. Jahrhundert an die Lichtquelle im Hause, seit dem 16. Jahrhundert mit Lampe konkurrierend.
Eine Neubelebung erfährt Ampel als Kurzwort für Verkehrsampel. Es handelt sich um eine Entlehnung aus dem lateinischen ' (eigentlich ', dann ) ‚kolbenförmiges Gefäß mit zwei Henkeln‘, ‚kleine Flasche‘, (siehe Ampulle und Pulle), einem Diminutiv von lateinisch ".
Das lateinische Wort " für ‚zweihenkliges Tongefäß‘ (vgl. Amphore) wiederum ist entlehnt aus dem gleichbedeutenden griechischen "amphorēūs", zusammengezogen aus "amphiphorēūs", das sich zusammensetzt aus "amphi" ‚auf beiden Seiten‘, ‚ringsum‘ und "phorēūs" ‚Träger‘, zu griechisch "phérein" ‚tragen‘, ‚heben‘, eigentlich also ‚Zweiträger‘, d. h. ein Krug, der beiderseits getragen wird.
Der Einsatz von Ampelanlagen hat unterschiedliche Gründe, beispielsweise um den Verkehrsfluss zu regeln und gefährliche oder gefahrenträchtige Verkehrssituationen zu unterbinden (Verkehrssicherheit). Im Straßenverkehr sind dies Kreuzungen und Einmündungen sowie Engstellen, zum Beispiel bei Baustellen oder Brücken.
Ampeln werden aus folgenden Gründen an Kreuzungen oder Einmündungen (Knotenpunkten) eingesetzt:
Um Fußgängern ein sicheres Überqueren von verkehrsreichen Fahrbahnen auf Straßen zu ermöglichen, werden Fußgängersignalanlagen (auch „Fußgängerschutzanlagen“ genannt) eingesetzt. Diese Anlagen werden häufig mit einer Anforderung (fast immer per Knopfdruck) durch die Fußgänger betrieben. Dabei sind Varianten möglich, bei denen die Signalgeber für den Fahrzeugverkehr in der Grundstellung auf „Dunkel“ geschaltet sind. Nach Anforderung durch den Fußgänger schalten die Fahrzeugsignale von Dunkel über Gelb auf Rot.
Fußgängersignalanlagen dienen meist bei (bodenmarkierten) Fußgängerschutzwegen, den Zebrastreifen, als Querungshilfe. Bei ausreichend langsamem Fahrzeugverkehr, der verkehrsorganisatorisch gefördert werden kann (vgl. Shared Space), und wechselweiser Rücksichtnahme durch Zusammenwarten von Fußgängern einerseits und Lückenöffnen in einer Kolonne rollender Fahrzeuge, Blickkontakt und Kommunikation andererseits können Fußgänger zeitlich und räumlich flexibel sowie sicher queren. Fußgängerschutzweg und -signalanlage organisieren das Quergehen (samt Kinderradfahren, Skaten, Fahrradschieben, Rollstuhlfahren) lokal an einer Stelle (und verbieten es bis zu 20 m daneben) und in Zeitschlitzen. Bei hohem Fußgängerverkehrsaufkommen und begrenzter Sensorik und Logik des Ampelsystems stoßen Fußgängerampeln rasch an ihre Leistungsgrenze. Fußgänger werden nicht selten auf Schutzwegen durch falsch querende Fahrzeuge verletzt.
Findet der Radverkehr auf der Fahrbahn statt, gelten für Fahrrad und KFZ dieselben Signale. Bei Anforderungsampeln besteht vielerorts das Problem, dass Induktionsschleifen in der Fahrbahn so unempfindlich eingestellt sind, dass sie Fahrräder nicht erkennen.
Wo der Radverkehr auf Radwegen stattfindet, haben sich Radfahrer oft nach den Fußgängerampeln zu richten, die dann mit sogenannten Kombisignalen ausgestattet sind, das heißt, die Signalfarbe wird in Gestalt eines Fußgänger- und eines Fahrradsymbols ausgestrahlt.
Da Radfahrer zum Überqueren einer Fahrbahn wesentlich weniger Zeit brauchen, als für Fußgänger einzurechnen ist, ermöglichen separate Fahrradsignale wesentlich längere Grünphasen für den Fahrradverkehr. Mancherorts sind das kleine Signalgeber an der Warteposition für Fahrräder. Einige Radler verstehen das nicht und fahren soweit vor, dass sie das für sie gültige Signal gar nicht sehen können. Andernorts wird die Fahrradampel jenseits der Kreuzung angebracht. Sofern Fahrrad- und Fußgängerfurt direkt nebeneinander liegen, besteht dann die Möglichkeit, dass sehbehinderte Fußgänger das Fahrradsignal für das Fußgängersinal halten und zu spät noch auf die Fahrbahn treten.
Mancherorts findet man an Kreuzungen ein sogenanntes Rundumgrün, das heißt, einander kreuzende Fahrradverkehre bekommen gleichzeitig grünes Licht. Das kann ein Linksabbiegen erleichtern, bedeutet aber letztlich längere Wartezeiten für alle Verkehrsarten. Außerdem entsteht eine erhöhte Gefahr von Unfällen zwischen Radfahrern, besonders gegen Ende von deren Grünphase. In den Niederlanden gibt es deswegen Warnschilder an Kreuzungen mit Rundumgrün.
In Deutschland und einigen anderen Ländern darf man bei roter Ampel an einer Straßenkreuzung von einem Radweg auf einen Radweg abbiegen, sofern dabei keine Fahrbahn zu überqueren ist und sofern es auf dem Radweg keine Haltelinie vor der Fußgängerfurt gibt. In den Niederlanden ist ein solches Abbiegen nur an Stellen mit einem Zusatzschild erlaubt.
In Straßen mit Busspuren gibt es ähnlich wie für Straßenbahnen spezielle Signale für Linienbusse. Sie leuchten weiß und arbeiten mit Formsymbolen statt mit Farbsymbolik.
Lichtsignalanlagen werden auch zur Regelung von Engstellen benutzt, beispielsweise bei Baustellen. Dabei werden meist temporäre mobile Anlagen "(Baustellenampeln)" aufgestellt. Diese Anlagen besitzen in der Regel nur zwei Signalgeber. Sie regeln einen einspurigen Straßenabschnitt, der jeweils nur in einer Richtung "(Einbahnwechselverkehr)" durchfahren werden kann. Wichtig ist die korrekte Einstellung der Räumzeiten, die je nach der Länge der Engstelle variiert. Da diese Anlagen meistens mobil eingesetzt werden, sind sie mit Akkus oder einem Photovoltaik-Paneel als Stromversorgung und mit einer Funkverbindung ausgestattet.
Lichtzeichen können für eine Komplettsperrung eines Straßenabschnitts eingesetzt werden, zum Beispiel zur Sperrung der Tunneleinfahrt eines Tunnels im Falle eines Verkehrsunfalls oder Brandes. Die zugehörigen Signale sind im Normalfall dunkel und wechseln im Sperrfall über Gelb auf Rot.
Ampeln können auf Privatgrund verwendet werden, um Zufahrten zu regeln (Tiefgaragen-Zufahrten mit nur einer Fahrbahn oder bei Waschstraßen). Da hier meist nur Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, beschränkt man sich häufig auf die Farben Rot und Grün.
Eine normale europäische Lichtzeichenanlage steuert den Verkehr mit Hilfe der drei Signalfarben Grün, Gelb und Rot. Zur Regelung des Verkehrs werden diese Farben einzeln oder in Kombination angezeigt. Die Reihenfolge ("Signalfolge" oder "Farbbildfolge" genannt) solch einer Lichtzeichenanlage ist dabei immer:
Rot ist einheitlich auf der ganzen Welt mit Ausnahme der umgedreht montierten Tipperary-Hill-Ampel der Stadt Syracuse (New York, USA) immer oben angeordnet. Dies ermöglicht Menschen mit Rot-Grün-Sehschwäche oder Farbenblindheit die Orientierung. Bei quer liegenden Ampeln befindet sich das Rotlicht in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Seite, in Ländern mit Linksverkehr auf der rechten Seite, folglich immer in der Fahrbahnmitte. In der Schweiz war früher bei liegenden Ampeln das Grünlicht quadratisch, das Gelblicht dreieckig.
Die optische Erscheinung besteht in der Regel aus einem schwarzen Hintergrund mit runden oder quadratischen Lichtsignalen. Zur Abschirmung gegen Sonnenlichteinfall und Verhinderung von Phantomlicht werden Abschirmblenden, auch "Schuten" genannt, montiert. Falls notwendig werden zur besseren Wahrnehmung der Signalgeber an diesen zusätzliche schwarz/weiße "Kontrastblenden" angebracht.
In einzelnen Ländern sind noch zusätzliche Farbkombinationen zugleich oder hintereinander möglich:
Die Bedeutung der einzelnen Farben ist nicht in allen Ländern gleich. So ist beispielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und in China bei Rotlicht zwar ein Überqueren der Kreuzung verboten, ein Rechtsabbiegen jedoch in den meisten Staaten und Provinzen erlaubt. In Deutschland gibt es mit dem Grünpfeil-Zusatzschild neben der Ampel eine ähnliche Regelung. In den USA darf in vielen Bundesstaaten auch bei Rot nach links abgebogen werden, wenn dies kein Zusatzschild verbietet. Voraussetzung ist jedoch, dass sowohl die Straße, aus der man ausfährt, als auch die, in die man einmündet, eine Einbahnstraße ist.
Fußgängerampeln zeigen in Europa in der Regel das Symbol eines stehenden (bei Rot) oder gehenden (bei Grün) Fußgängers (Ampelmännchen). Gelbphasen, die auf die Grünphase folgen, sind in Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Irland und in Düsseldorf anzutreffen. Bei Rot sind Streuscheiben mit stehenden Ampelmännchen und bei Grün und Gelb mit laufenden Männchen in der Signalkammer eingesetzt. In Italien ist bei Gelb ebenfalls ein stehendes Ampelmännchen zu sehen. Selten sind in Italien die noch alten, zweifarbigen Modelle (nur Rot und Grün) – manche mit der Aufschrift "ALT" bei Rot und "AVANTI" bei Grün und andere mit den herkömmlichen Ampelmännchen – anzutreffen.
Stattdessen wird in einigen Ländern vor der Rotphase eine blinkende grüne Ampelphase angezeigt. In Australien wird vor der Rotphase eine blinkende rote Ampelphase gezeigt und der Signalton für Blinde endet. Beide Phasen ordnen an, dass Fußgänger, die sich noch auf der Fahrbahn befinden, das Überqueren der Straße zügig beenden und dass die Fußgänger auf dem Gehsteig warten sollen.
In einigen Städten in Deutschland gibt es "dreifeldige" Fußgängersignale. Hier ist die Signalkammer für Rot doppelt vorhanden. Dadurch können Menschen mit Rot-Grün-Blindheit auf einen Blick erkennen, ob die Ampel Rot oder Grün zeigt. Außerdem wird vermieden, dass bei Ausfall eines Rotlichts die Anlage aus Sicherheitsgründen abgeschaltet würde.
Eine Besonderheit an Fußgängerampeln gibt es in Marl. Dort wurden 2014 die ersten "sprechenden Ampeln" Deutschlands installiert. Hierbei handelt es sich um ein Modul, welches dafür sorgt, dass bei Betätigung des Signalanforderungsgeräts am Ampelmast „Dankeschön, gleich wird’s Grün.“ ertönt. Die Stadt Marl möchte mit dem Pilotprojekt sehbehinderten Menschen eine weitere Unterstützung bieten und zudem zur häufigeren Nutzung der Ampeln animieren und damit „Rotlichtgeher“ vermeiden. Bisher wurden vier Anlagen mit dem System ausgestattet, weitere sollen folgen.
In Taiwan gibt es Fußgängerampeln mit einer Animation des grünen Ampelmännchens. Gegen Ende der Grünphase wechselt das Männchen von seiner zuvor gemächlichen Gangart in einen eiligeren Laufschritt. Zusätzlich wird noch die bis zum Beginn der Rotphase verbleibende Zeit angezeigt. Auch in Tanger (Marokko), in der Türkei, in Portugal und Spanien gibt es Ampeln mit einem in der Grünphase animierten Ampelmännchen.
Fußgängerampeln in Nordamerika haben Signale mit den Farben Orange (Portland orange) und Weiß (Moon white). Dabei erscheinen die Anzeigen entweder in Textform („Don’t Walk“ / „Walk“) oder als Piktogramme (Hand oder Silhouette). Der Signalablauf einer Fußgängerampel ist dabei wie folgt:
In vielen Staaten Nordamerikas werden Anzeigen in Textform bei neueren Ampeln nicht mehr verwendet. Hier gibt es nur noch die Hand und die Silhouette.
Die Längen der einzelnen Phasen sind in einem Signalzeitenplan festgelegt, oder sie werden verkehrsabhängig gesetzt. In den Zeitfenstern zwischen den Grünphasen der unterschiedlichen Fahrbeziehungen müssen die kritischen Verkehrsflächen (Konfliktflächen) geräumt werden. Diese Zeiten heißen Zwischenzeiten und werden nach den Räumwegen, Einfahrwegen und Geschwindigkeiten berechnet.
Bei der verkehrsabhängigen Steuerung wird durch Einsatz von Verkehrsdetektoren (Induktionsschleifen, Bewegungsmelder, Videokamera) die Grünphase so lange verlängert, dass alle Fahrzeuge eines Pulks passieren können. Mit Rücksicht auf die zumutbare Wartezeit der anderen Verkehrsteilnehmer ist ein Maximalwert eingestellt. Es ergibt sich eine variable Umlaufzeit aus der Summe der Ampelphasen. Bei der Festzeitsteuerung sind die Grünzeiten und die Umlaufzeit über einen gewissen Zeitraum konstant und werden per Wochenautomatik durch Umschaltung in andere Programme gewechselt. Dadurch kann auf verschiedene Verkehrsbelastungen (Berufs-, Tages- und Nachtverkehr etc.) reagiert werden. Im Regelfall liegt die Umlaufzeit zwischen 45 und 120 Sekunden. Je höher die Umlaufzeit, desto höher in der Regel die Leistungsfähigkeit, aber desto höher die Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer. Diese Leistungsfähigkeitssteigerung findet ihre Grenzen, wenn wartende Linksabbieger über ihre Linksabbiegespur hinaus zurückstauen und Fahrspuren verstopfen. Für automatische Ampeln wird ein individueller Algorithmus programmiert (sog. Phasenplan), diese steuern unter anderem die Phasenübergänge und ggfs. Anforderungen (z. B. eine ÖPNV-Beschleunigung).
In großen Städten werden die Signalanlagen meistens zentral gesteuert und überwacht. Damit werden für Straßenzüge nach Tageszeit oder Verkehrsaufkommen jeweils die geeigneten Programme geschaltet, Störungen festgestellt und Daten der Verkehrsbelastung erhoben.
Bei der verkehrsabhängigen Steuerung werden die einzelnen Verkehrsströme je nach Bedarf bedient. Die einfachste Form ist die Fußgängerampel mit Drucktaste (Anforderung). Bei vollverkehrsabhängigen Anlagen wird die Länge der Phasen nach der Größe der jeweils gesteuerten Verkehrsströme berechnet. Bei "grünen Wellen" ist dieses nur bedingt möglich. Die verkehrsabhängige Steuerung kann verwendet werden, um bestimmten Verkehrsteilnehmern wie dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Prioritäten zuzuteilen.
Des Weiteren können Feuerwehren, die Polizeien oder das Militär Eingriffsmöglichkeiten auf die Steuerung haben. Die Feuerwehren und die Bundeswehr können lange und prompte Grünphasen für ausrückende Fahrzeuge von den Wachen aus anfordern. An einigen Anlagen befindet sich zudem eine Handschaltung, an der der Signaldienst oder die Polizei auf den Programmablauf einwirken können. Dabei gibt es die Optionen "Normalbetrieb", "Hand ein" (Ist-Zustand wird beibehalten), "Start" (Weiterschaltung um einen Schritt), "LZA aus", "LZA aus und Nebenrichtung Gelb", "alle Gelb" und "Not-Aus". Programmlogiken (auch für Handsteuerung) schützen den Verkehr vor der Freigabe für alle Fahrtrichtungen (sogenanntes „feindliches Grün“).
An den Kreuzungen werden mehrere Signalgeber, die zu einer "Signalgruppe" zusammengeschaltet werden, pro Richtung angebracht. Die Signale sind an Hauptfahrbahnen an Peitschenmasten, an kurzen Masten an der Seite der Fahrtrichtung montiert, für übrige Straßenteile sind diese seitlich angebracht oder hängen hinab. Die Anbringung erfolgt weltweit überwiegend "vor" dem geschützten Bereich. In Nordamerika und Südafrika befinden sich die Signalgeber meist mittig über der Kreuzung. In Polen befinden sich teilweise die Peitschenmasten einige Meter hinter dem rechten Hauptsignal. Damit hier von direkt an der Kreuzung stehenden Fahrzeugführern der Signalgeber sichtbar ist werden zum Teil in Augenhöhe kleinere Signalgeber montiert.
Signalbegriffe werden mit einfarbigen Streuscheiben (kolorierte Glaskörper mit Streulinsen vor den Leuchtmitteln), bestimmte Fahrtrichtungen (z. B. Linksabbieger) zusätzlich mit Masken in diversen Pfeilformen, "Richtungssignal" genannt, dargestellt. Für Fußgänger-, Bus-, Straßenbahn- oder Sondersignale werden ebenfalls Masken in verschiedenen Formen verwendet.
Um den Verkehr gezielter zu steuern, gibt es neben der üblichen Form der Lichtzeichenanlage noch weitere Arten:
Bei großen Knotenpunkten ist es durchaus üblich, innerhalb der Kreuzung den Verkehr noch durch weitere Lichtzeichen zu steuern.
Zusätzlich zu den Lichtzeichen für den allgemeinen Fahrzeugverkehr sind meistens Zeichen für den Fußgängerverkehr und bei in die Kreuzung integrierten Radverkehrsführungen für den Radverkehr vorhanden. Diese bestehen nur aus einem roten und einem grünen Licht. In einigen Gebieten Deutschlands gibt es Anlagen, die für Fußgänger und Radfahrer aus zwei roten und einem grünen Licht bestehen. Der Grund hierfür ist, dass die Fußgänger und Radfahrer so besser auf die Wartephase aufmerksam gemacht werden. In den letzten Jahren wird jedoch aus Kostengründen häufiger auf das zweite rote Signal verzichtet. Die Signale für Fußgänger und Radfahrer können entweder rund wie in Deutschland oder rechteckig wie in Wien ausgeführt werden. Meistens ist in der Streuscheibe noch symbolisch eine stehende oder eine gehende Figur angezeigt. Für die Radfahrer wird lediglich das Sinnbild eines Fahrrades angezeigt.
Als Besonderheit gibt es in Düsseldorf flächendeckend für Fußgänger eine Gelbphase in Form eines waagerechten Balkens, im Unterschied zum Gelbsignal des rollenden Verkehrs wird hiermit die Räumzeit signalisiert. In Aachen gab es diese Besonderheit bis 2006 an zwei Ampeln, nach der Umstellung vieler Ampeln auf Leuchtdioden wurde dies nicht übernommen. In Düsseldorf dagegen werden auch neue Ampeln wieder mit dem zusätzlichen Signal ausgestattet. Die zusätzliche Sicherheit wird von der Stadt aktiv mit dem Titel „Gelb-Zeit“ mit Plakaten und Broschüren beworben. Fußgängerkreuzungen mit Straßenbahnen werden oft durch zwei wechselseitig blinkende gelbe Lichter (sogenannte "Hilfssignale") gesichert, auf denen durch eine Maske eine Straßenbahn dargestellt wird.
Durch Zusammenschalten mehrerer Anlagen hintereinander, die aufeinander abgestimmt sind, ist bei konstanter Umlaufzeit eine sogenannte „grüne Welle“ möglich. Planerische konkurrierende Belange bei der Gestaltung eines Signalprogramms sind: grüne Welle für den Kraftfahrzeug-Verkehr, grüne Welle für den Radverkehr, durchgängige Fußgängerüberquerungsmöglichkeit über Mittelinseln hinweg, Freigabezeitbedarf oder Bevorrechtigung des öffentlichen Verkehrs, Blinden-LSA, Sicherheitsaspekte und Leistungsfähigkeit.
In Deutschland spricht man von einer "Pförtneranlage", "Pförtnerampel", "Zuflussregelung" oder "Zuflussdosierung", wenn die Leistungsfähigkeit an einem bestimmten Signalquerschnitt absichtlich gemindert wird. Sie hält den nachfolgenden Streckenabschnitt frei von Staus und damit funktionsfähig. Weiterhin werden Emissionen stehender und beschleunigender Kraftfahrzeuge in den Bereich vor der Lichtzeichenanlage verlagert.
Bei einer "Bedarfsampel" (Gelb-Rot, kein Grün), mit "zweifeldigen Signalgebern" nach RiLSA Kapitel 1.4, in Österreich unvollständige Verkehrslichtsignalanlage (UVLSA), wird im Regelfall in der Grundstellung kein Lichtsignal gezeigt; Grün ist nicht vorhanden. Es gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln oder die örtliche Beschilderung, solange die LSA dunkel ist. Nur bei Bedarf werden Signale (Gelb oder Rot) gezeigt. Dabei leuchtet zuerst für beispielsweise fünf Sekunden das gelbe Licht und danach das rote Licht. Manche Anlagen zeigen nach Ende der Rotphase noch die von Anlagen mit drei Lampen bekannte Rot-Gelb-Phase, andere erlöschen direkt nach der Rotphase und erlauben das sofortige Losfahren, wenn keine andere Beschilderung dies widerlegt.
Eine Ampel ohne Grünlicht hat den Zweck, eine Richtung nur bei Bedarf auf Anforderung zu sperren. Ist die Ampel dunkel (also nicht grün), hat diese Richtung keine freie Fahrt (keine Bevorrechtigung), sondern muss ggf. Verkehrszeichen beachten und Vorfahrtsregeln einhalten, eben als ob keine Ampel vorhanden wäre. Solche Anlagen findet man häufig bei Bahnübergängen, Fußgängerüberwegen, aufgeweiteten Knotenpunkten sowie an Ausfahrten von Einsatzfahrzeugen wie an Feuerwachen. Die Ampeln ohne Grünlicht sind jedoch auch auf größeren Kreuzungen im Einsatz, wo sie regelmäßig geschaltet werden (wie am Effnerplatz in München).
Nach StVO Abs. 2.3 haben Wechsellichtzeichen in Deutschland „die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün“. Nach Abs. 2.3 (3) können „Lichtzeichenanlagen auf die Farbfolge Gelb – Rot beschränkt sein“.
Verkehrsabhängige Anlagen werden bei Kreuzungen mit schwachem Querverkehr verwendet, wobei der Querverkehr durch Verkehrsdetektoren erfasst erst bei Annäherung eines Fahrzeuges (Induktionsschleifen oder PIR-Sensoren) freie Fahrt bekommt (Freigabeanforderung). Bei stark belasteten Knotenpunkten kann die Freigabezeit verkehrsabhängig ebenfalls durch Induktionsschleifen gesteuert werden.
Bei Bedarfsanlagen für Fußgängerübergänge werden die Ampeln erst auf Knopfdruck eines Fußgängers für ihn auf Grün geschaltet (Bedarfsphase). Immer wieder finden sich an Fußgängerübergängen auch Druckknöpfe, die die Fußgängerampel vermeintlich auf Grün schalten lassen, aber eigentlich wirkungslos sind. Für den wartenden Fußgänger machen sich als Placebo-Effekt auf die Wartezeit zu nutze. An einigen Lichtsignalanlagen unterscheidet sich die nächste Grünphase tatsächlich nicht, ob der Knopf betätigt wird oder nicht, da sie an dieser Phase des Signallaufplans möglich ist und keine Wartezeiten anderer Verkehrsteilnehmer verursacht.
Ein Sonderfall ist die „Schlafampel“, die sich erst beim Knopfdruck einschaltet und damit Energie spart. Diese Art der Ampel zeigt nach dem Einschalten (durch Knopfdruck eines Fußgängers) zunächst Grün für den Kfz-Verkehr, um dann auf Rot für den Kfz-Verkehr und Grün für Fußgänger und wieder zurück zu schalten. In der nächsten Grünphase für Autofahrer schaltet sie sich dann wieder vollständig ab. Häufig wird bei solchen Schlafampeln das grüne Lichtzeichen eingespart, es gibt also nur rotes und gelbes Licht. Betätigt ein Fußgänger den Anforderungstaster, wird für den Kfz-Verkehr sofort die Gelb-Phase, gefolgt von der Rot-Phase eingeschaltet. Anschließend wird die Ampel vollständig abgeschaltet, wodurch direkt von der Rot- in eine (nicht sichtbare) Grün-Phase übergeleitet wird.
Zuflussregelungsanlagen regeln mit Hilfe von LZA den Zufluss von Kraftfahrzeugen auf Autobahnen.
Mit Hilfe einer Vorrangschaltung können Busse, Bahnen und Einsatzfahrzeuge bereits vor Eintreffen am Knoten Grün anfordern (siehe unten).
Wenn die Installation eines senkrecht stehenden Signalgebers beispielsweise durch eine Höheneinschränkung in einem Tunnel nicht möglich ist, so können diese waagerecht angeordnet werden, und zwar in der Reihenfolge Rot – Gelb – Grün von links nach rechts (gilt für den Rechtsverkehr). In Deutschland sind waagerechte Ampeln gemäß StVO nicht zugelassen.
Der nicht beleuchtete Grünpfeil in Deutschland ist eine Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einer kleinen Blechtafel rechts neben dem roten Licht der Ampel (Zeichen 720). Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz rotem Lichtzeichen an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Mancherorts wird den Radfahrern ein Ampelgriff zum Festhalten angeboten.
Viele Fußgängerampeln sind zusätzlich mit akustischen Freigabesignalen ausgestattet, durch die Sehbehinderte am Geräusch erkennen können, ob sie gehen dürfen oder nicht und in welcher Richtung die Freigabe erfolgt. Das akustische Freigabesignal muss eine Frequenz von 880 Hz ± 50 Hz haben und soll mit einer Taktfrequenz von 2 Hz ± 10 % betrieben werden. Das Ein-/Ausschaltverhältnis beträgt 1:1 ± 10 %. Um den Signalmast auffinden zu können, werden oft Pilottöne an den Signalmasten abgegeben. Sie müssen sich von den Freigabetönen deutlich unterscheiden. Die RiLSA schlagen ein Tickergeräusch im Dauerbetrieb vor, das im Umkreis von fünf Metern des Signalmastes zu hören sein soll. Eine weitere Möglichkeit sind taktile Signalgeber (meistens gelbe Kästchen) an deren Oberseite eine Vibrationsplatte mit einem tastbaren Pfeil angebracht ist. Bei Grün vibriert diese Platte.
Lichtsignalanlagen mit Restzeitanzeige zeigen in einem zusätzlichen Feld die verbleibende Wartezeit bis zum grünen Signal. Solche Anlagen existieren sowohl für den Kraftfahrzeugverkehr als auch für Fußgänger und sind in manchen Ländern die Regel, in Deutschland bisher sehr selten. In Augsburg hat es sich jedoch für den Straßenbahn- und Linienbusverkehr durchgesetzt. Außerdem gibt es in vielen Ländern Lichtzeichenanlagen, die die Restdauer der Grünphase anzeigen, so in Hamburg an der Binnenalster und am Bochumer Hauptbahnhof. Bei verkehrsabhängig gesteuerten Lichtzeichenanlagen ist die Anzeige der Restzeit weitgehend unmöglich. Die Freigabe hängt z. B. vom Abriss eines Fahrzeugpulks ab, der in der Regel nur festgestellt werden kann, sobald dieser Zustand eingetreten ist.
Lichtsignalanlagen mit Countdown der Räumzeit stellen in einem zusätzlichen Feld zu Beginn der Rotphase der Fußgänger mit Hilfe von weniger werdenden Balken dar, wie viel Zeit in etwa zum Räumen der Fahrbahn bis zur Grünphase des Querverkehrs bleibt. Derartige Ampeln werden derzeit in Berlin getestet.
Ein Geschwindigkeitssignal ist ein besonderes Lichtsignal einer Ampel, das mehrere hundert Meter vor der Ampel installiert ist und dem Fahrzeugführer eine bestimmte Geschwindigkeit empfiehlt, um ihn möglichst zum grünen Signal an die Ampel zu führen. Die angezeigte Geschwindigkeit ist eine Empfehlung, aber kein Tempolimit.
Sonderformen gibt es für Straßenbahnen und Omnibusse (siehe Straßenbahnsignale in Deutschland). Diese sind mit der Standardampel zusammengeschaltet, sind aber nur für diese Verkehrsmittel von Bedeutung. Diese Signale (weiße Symbole auf schwarzem Grund) gelten in Deutschland für den Straßenbahnverkehr bundesweit (Anlage 4 der BOStrab), wobei die Signale für Straßenbahnen und für Omnibusse fast überall übernommen wurden (in manchen Orten jedoch gibt es für den Busverkehr andere Lichtsignale). Signale mit weißen Punkten, meist drei horizontal und zwei vertikal angeordnet, werden in der Schweiz Punktesignale genannt.
Mit Hilfe einer Signalbevorrechtigung (auch ÖPNV-Priorisierung genannt) können ausgewählte Verkehrsarten bevorzugt werden. Sie wird in der Regel eingesetzt, um die Wartezeiten für Busse, Straßenbahnen, Polizei oder Feuerwehr zu minimieren. Deren Annäherung wird mit Hilfe besonderer Detektoren erkannt (Infrarotbakensystem, Oberleitungskontakt). Die Lichtsignalanlage verändert daraufhin die Länge der Grünzeit oder auch die Phasenfolge zu Gunsten dieser Fahrzeuge. Vorteile sind zum einen eine spürbare Beschleunigung des ÖPNV und die Vermeidung von Unfällen mit Einsatzfahrzeugen. Zum anderen ist es für den übrigen Verkehr vorteilhaft, dass besondere Phasen für Busse und Straßenbahnen nur dann geschaltet werden müssen, wenn sich ein solches Fahrzeug der Kreuzung nähert.
Der Erhalt einer grünen Welle ist mit der ÖPNV-Priorisierung allerdings kaum möglich.
Als Lichtsignalsteuerung wird die planmäßige Beeinflussung des Verkehrsablaufs durch Lichtsignale bezeichnet. Dafür kommt beispielsweise die so genannte "Einsatzpunktsteuerung" zur Anwendung. Dabei handelt es sich um eine Lichtsignalsteuerung, bei der die Signalisierungszustände über festgelegte Einsatzpunkte geschaltet werden. Weiterhin kann die "Festzeitsignalsteuerung" verwendet werden. In diesem Fall kann der Verkehrsteilnehmer keinerlei Einfluss auf die Lichtsignalsteuerung nehmen (beispielsweise durch eine Bedarfsphase).
Grundsätzlich ist zwischen der "Einzelsteuerung" und der "Gruppensteuerung" zu unterscheiden. Bei der Einzelsteuerung erfolgt die Steuerung des Verkehrsablaufs mit einer Lichtsignalanlage ohne die Abstimmung mit anderen Lichtsignalanlagen. Bei der Gruppensteuerung dagegen wird zwischen verschiedenen Lichtsignalanlagen eine Abstimmung eingerichtet. Als "Gruppenknotenpunkt" wird ein Knotenpunkt einer Gruppe bezeichnet, bei der die Lichtsignalanlagen steuerungstechnisch miteinander verbunden sind.
Eine Sonderform der Ampelschaltung stellt das Diagonalqueren (Rundum-Grün) für Fußgänger dar. Dabei zeigen an einer Kreuzung alle Fußgängersignale gleichzeitig „Grün“, was ein beliebiges Überqueren der Kreuzung erlaubt. Abbiegeunfälle zwischen Fahrzeugen und Fußgängern werden damit vermieden, jedoch erhöht sich die durchschnittliche Wartezeit für alle Verkehrsteilnehmer. Diese in Japan sehr häufige Regelung ist in Europa kaum üblich. Mancherorts wird sie für den Fahrradverkehr eingesetzt, mit dem Risiko von Unfällen zwischen Radlern.
Eine weitere, beispielsweise in der Schweiz sehr verbreitete Sonderart stellt die Schaltung „Alles Rot – sofort Grün“ dar. In der Ruhestellung zeigt die Ampelanlage an allen Signalgebern „Rot“. Über entfernt liegende Detektoren (z. B. bei zulässiger Geschwindigkeit von 50 km/h in 65 m Entfernung zur Haltlinie) oder an den Masten angebrachte Anforderungsgeräte für Fußgänger kann die Grünphase angefordert werden. Die Umschaltung erfolgt hier in der Regel sofort, da nach längeren Rotzeiten keine Zwischenzeiten mehr abgewartet werden müssen. Annähernde Fahrzeuge können ohne zu verzögern den Knoten passieren, schnellere Fahrzeuge (über 50 km/h) müssen hingegen ihre Geschwindigkeit reduzieren.
Fällt die Steuerung einer Lichtzeichenanlage aus oder tritt eine Störung auf, wird automatisch ein "Signalnotprogramm" oder ein "Ersatzsignalprogramm" gestartet und die Signale der „Nebenrichtungen“ erhalten gelbes Blinklicht. Falls die Rotlichter eines „Haupt-Kfz-Signals“ ausfallen, ist eine Rotausfallsicherung eingebaut und die Anlage schaltet ebenfalls auf Gelb blinkend.
Eine autarke Signalsicherung bewirkt, dass nicht durch etwaige Schalt- oder Bauteilfehler zwei kreuzende Richtungen gleichzeitig Grün („Feindliches Grün“) haben. In diesem Fall wird ebenso auf Gelb blinkend geschaltet. Bei Totalausfall, beispielsweise bei Stromausfall, gelten die sonstigen Verkehrsregeln entsprechend Kreuzungen ohne Lichtzeichenanlagen.
Kreuzungen, die nachts nicht sehr stark frequentiert sind, werden oft ab einer bestimmten Uhrzeit nur noch mit gelbem Blinklicht geregelt. Dabei wird in der Regel das Blinklicht nur in der Nebenrichtung – kenntlich an den Schildern „Vorfahrt gewähren“ oder „Stopp“ – gezeigt (in Deutschland ist dies so vorgeschrieben). Auf der vorfahrtberechtigten Straße sind die Signalgeber dunkel. Das Risiko für schwere Unfälle steige dann um etwa 25 % und der volkswirtschaftliche Schaden sei deutlich höher als die Stromkosten, die von der Kommune eingespart werden. Unter anderem die Unfallforschung der Versicherungen (UDV) hält deshalb das Ampelabschalten aus Gründen der Verkehrssicherheit für unvertretbar.
Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat 2011 errechnet, dass das Abschalten einer Kreuzungsanlage etwa 330 Euro pro Jahr spart und das Abschalten der Fußgängerampeln etwa 155 Euro. Wenn Ampeln auf LED-Leuchten umgestellt sind, verliert der Stromspareffekt stark an Bedeutung.
Rotlicht zeigende Lichtzeichenanlagen haben Vorrang vor anderen Verkehrszeichen und dürfen nicht passiert werden, außer wenn von einem Verkehrsposten anderslautende Weisungen erteilt werden. In Deutschland gibt es noch die Ausnahme mit der Tafel "Grünpfeil", bei der man ebenfalls bei Rot abbiegen darf. Ein Fahrzeug muss im Normalfall vor den Haltlinien angehalten werden. Ein Rotlichtverstoß liegt bereits vor, wenn sich der Fahrzeugführer in den sogenannten geschützten Bereich begibt. Bei kameraüberwachten Kreuzungen wird immer eine Kontrollaufnahme angefertigt, da der Fahrzeugführer wieder zurückgefahren sein könnte.
Bei Rot muss vor der ersten Haltelinie gehalten werden. An Grundstücksausfahrten oder an Taxistandplätzen kann es zwei Haltlinien geben. Die erste Haltlinie ist für den regulären Verkehr verbindlich, wohingegen die zweite, hinter der ersten und damit näher an der Ampel liegende Haltlinie, für den besonderen Verkehr verbindlich ist. Hält der reguläre Verkehr bei Rotlicht nicht an der ersten Haltlinie, liegt gemäß ständiger Rechtsprechung ein Rotlichtverstoß vor.
Bringt man das Fahrzeug in einem zu großen Abstand vor der Haltlinie zum Stehen, kann es sein, dass man von in der Fahrbahn verlegten Induktionsschleifen nicht registriert wird. Bei verkehrsabhängigen LZA wird dadurch das Grün der eigenen Fahrtrichtung nicht angefordert und es bleibt Rot, bis man zur Haltlinie vorrückt.
Nähert sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn, dem nicht anders Platz gemacht werden kann, soll der Verkehrsteilnehmer unter Wahrung der nötigen Vorsicht gerade so weit über die Haltlinie hinausfahren, dass das Einsatzfahrzeug passieren kann, und nur, wenn dies ohne konkrete Verkehrsgefährdung möglich ist (vgl. Vorfahrtregeln).
Zeigt die Ampel Gelb, darf noch ausnahmsweise weitergefahren werden, aber lediglich dann, wenn mittleres Bremsen das Fahrzeug nicht mehr vor der Haltlinie zum Stehen brächte. Wer bei Gelb stark bremst, handelt in aller Regel korrekt. Ein auffahrendes Fahrzeug ist in diesen Fällen meist der hauptsächlich schuldige Unfallverursacher (auf Grund mangelnden Sicherheitsabstands). Diese Verantwortung des Nachfolgenden ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Abbremsende bewusst einen Auffahrunfall provozieren wollte. Ohne Beweise (Zeugen) wird ein derartiger Nachweis jedoch schwierig sein.
In der VwV-StVO (Deutschland) wird die Dauer der Gelblichtphase abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Zufahrt folgendermaßen empfohlen: 3 s bei zul. v = 50 km/h, 4 s bei zul. v = 60 km/h und 5 s bei zul. v = 70 km/h (siehe § 37 Punkt 17 IX. VwV zur StVO). Die Gelblichtphase wird Entleerungsphase und Räumungszeit genannt, da es während dieser Zeit möglich sein sollte, den nachfolgenden Straßenabschnitt für den Verkehr zu räumen, der die Grünphase erhalten wird.
Grün entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht. Selbst wenn man meint, weder das Tempo verlangsamen noch anhalten zu müssen, gibt es Besonderheiten. Wenn die Ampel auf Grün wechselt und sich noch Nachzügler im ampelgeregelten Bereich (sog. geschützter Bereich) befinden, sind diese grundsätzlich bevorrechtigt, die Kreuzung zu räumen.
An Kreuzungen mit hoher Verkehrsdichte gibt es zum Teil eine separate Schaltung für Abbieger in bestimmte Richtungen (grüner Pfeil), d. h. nur dieser Abbiegeverkehr hat Grün und muss keinen entgegenkommenden Verkehr beachten, da selbiger steht (so genannte Freiampel).
Abbiegen darf der Verkehr üblicherweise nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert. Das heißt, wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen: Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dieses gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muss er besondere Rücksicht nehmen und nötigenfalls muss er warten.
Um Energie und Kosten zu sparen, sind in den 1980er-Jahren Städte und Gemeinden dazu übergegangen, Ampeln zu Zeiten geringeren Verkehrsaufkommens nur mit Blinklicht zu betreiben (Nachtabschaltung). Wenn eine Ampel gelb blinkt, ist der Einfahrende in die Kreuzung zu erhöhter Vorsicht aufgerufen und muss gegebenenfalls anderen die Vorfahrt gewähren. Zusätzlich gelten die ausgewiesenen Verkehrszeichen. Steht an einer Einmündung ein Stoppschild (Zeichen 206), so muss an der Sichtlinie gehalten werden. Steht hingegen ein Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) an einer Einmündung, so darf direkt in die Straße eingebogen oder die Straße überkreuzt werden. Bevor auf "Gelbblinken" geschaltet wird, werden oftmals alle Verkehrsachsen aus Sicherheitsgründen für kurze Zeit auf Rot geschaltet.
In Deutschland blinken abgeschaltete Ampelanlagen meist nur in der Nebenrichtung, in Polen, Italien, Österreich und der Schweiz wird das gelbe Blinklicht für alle Richtungen angezeigt.
In den USA und Kanada, wo üblicherweise keine zusätzlichen Verkehrszeichen zur Vorfahrtsregelung bei Ampelausfall wie in Europa vorhanden sind, wird in der Nebenrichtung rotes Blinklicht angezeigt, was die Bedeutung eines Stoppschildes besitzt und die Fahrzeuglenker zum Anhalten an der Sichtlinie verpflichtet. In der Hauptrichtung wird gelbes Blinklicht („Achtung“) verwendet.
Gelbes Blinklicht wird während des normalen Betriebs von Ampelanlagen zudem als "Passive Permit Left Turn (PPLT)" – so der existierende amerikanische Fachbegriff – verwendet, um Abbieger vor gleichzeitig freigegebenem Gegenverkehr sowie vor Fußgängern und Radfahrern zu warnen. In seltenen Fällen wird einer ganzen Fahrtrichtung an Stelle von Grün ein gelbes Blinklicht gezeigt (wie in Augsburg am Bahnhofsplatz). In Frankreich und in der Schweiz sind an Baustellen Ampeln anzutreffen, die an Stelle des grünen Signals ein gelbes, blinkendes besitzen. Hier soll der Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Vorsicht ermahnt werden. Diese gelben Schutzblinker werden in separatem Gehäuse am Hauptsignal angebracht und mit einem Richtungspfeil versehen, wenn der Vortritt für Fußgänger nur für den abzweigenden Verkehr gilt und deren Fußgängerfurt parallel zur Richtung geradeaus ebenfalls grün zeigt.
Wenn das Fußgängersignal von Grün auf Rot springt, sollen alle Fußgänger, die die Fahrbahn schon betreten haben, zügig die Furt überqueren oder bis zur nächsten sicheren Aufstellfläche weitergehen.
Mit Rotbeginn fängt die Räumzeit der Fußgänger an, die sicherstellt, dass Fußgänger den gesamten gesicherten Bereich mit einer Geschwindigkeit zwischen 1,0 und 1,5 m/s (in der Regel 1,2 m/s) bis zum nächsten sicheren Bereich queren können. Erst danach wird der die Fußgängerfurt kreuzende Verkehr freigegeben. Für abbiegende Fahrzeuglenker bedeutet eine rot signalisierte Fußgängerfurt nicht, dass sich dort keine Fußgänger befinden dürfen.
Wird ein gemeinsames Signal für Fußgänger und Radfahrer verwendet, hat dies insbesondere bei großen Kreuzungen unnötig lange Wartezeiten für Radfahrer zur Folge, die die Kreuzung zu Beginn der Rotphase für Fußgänger aufgrund ihrer höheren Geschwindigkeit noch sicher passieren könnten. Aus diesem Grund wird oft eine zusätzliche Radampel angebracht, die manchmal später auf Rot schaltet. In den Vereinigten Staaten können sich Radfahrer gut an den kurz vor der Rotschaltung rot blinkenden Fußgängersignalen orientieren, die oft an einen abwärts zählenden Countdown gekoppelt sind. Blinkt das Fußgängersignal bereits, weiß der Radfahrer, dass er beschleunigen muss, um nicht warten zu müssen. Ist der Countdown bis 2 (kleine Kreuzung) oder 5 (große Kreuzung) fortgeschritten, weiß der Radfahrer, dass die Zeit zum sicheren Überqueren der Kreuzung nicht mehr ausreicht. Unmittelbar mit Dauerrot für den Fußgänger (bei Countdown unmittelbar folgend auf „1“) beginnt das Gelbsignal für den Autoverkehr.
Die Signalfarbe „Gelb“ wird in Deutschland für Fußgängerampeln in aller Regel nicht genutzt. Ausnahme hierbei ist die Stadt Düsseldorf, die über „Rot-Gelb-Grün“-Signale für Fußgänger verfügt. Einige Menschen sind irritiert über diese Gelbphase, weshalb die Stadt Düsseldorf eine achtseitige Broschüre verteilte. Thema war: So gehen Sie in Düsseldorf über die Straße.
Wenn eine Ampel ausgefallen ist, wird sie mutmaßlich im gesamten Kreuzungsbereich nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren. Eingebaute Schutzschaltungen sorgen daher dafür, dass nicht an zwei querenden Fahrbahnen gleichzeitig "grün" angezeigt wird. Außerdem muss gewährleistet werden, dass bei Ausfall des Rotlichts eine querende Fahrbahn nicht trotzdem Grün angezeigt bekommt. Üblicherweise schaltet eine Lichtzeichenanlage entweder auf "gelb-blinkend" oder schaltet ganz ab. Um den Verkehrsfluss trotzdem zu regeln, sind oft neben den LSA verkehrsregelnde Verkehrszeichen angebracht. Regeln Polizisten den Verkehr, gelten deren Zeichen und Weisungen und sind allen anderen Signalen und Verkehrszeichen vorrangig (auch bei funktionierender LSA). Die Weisungen entbinden die Verkehrsteilnehmer jedoch keinesfalls von der eigenen Sorgfaltspflicht (in Deutschland Abs. 2 StVO).
Im deutschen Verkehrsrecht gelten zunächst die allgemeinen Verkehrsregeln, d. h. die §§ 2 bis 35 StVO. Verkehrszeichen gelten diesen gegenüber nach StVO vorrangig. Die LSA sind wiederum vorrangig gegenüber Verkehrszeichen nach Abs. 1 StVO. Den LSA vorrangig sind Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten. Die Verhaltensregeln sind in StVO festgelegt. Verkehrordnungswidrig handelt derjenige, der die LSA missachtet Abs. 3 Nr. 2 StVO. Überfährt ein Kraftfahrzeugführer die Haltlinie, nachdem die LSA über eine Sekunde Rot zeigte, drohen mindestens ein Monat Fahrverbot und mindestens 200 Euro Bußgeld. Für die Überwachung des Rotlichtes werden verschiedene Maßnahmen von den Polizei- und Ordnungsbehörden ergriffen.
Der Träger der Straßenbaulast ist für die Aufstellung und den Unterhalt der LSA zuständig. Bau und Betrieb von Lichtzeichenanlagen sind in der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) beschrieben.
In der Presse wird gelegentlich fälschlich kritisiert, dass die Grünphase für Fußgänger „zu kurz ist, um den gegenüberliegenden Gehsteig zu erreichen“, ignorierend, dass das es rechtlich nicht notwendig ist, sondern Grün nur zum Start des überquerenden Gehens nötig ist.
Im Herbst 2015 hat die Stadt Graz, Straßenamt ein webbasiertes Ampelbewertungsservice „Traffic Check“ gestartet, und in der ersten Woche 800 Rückmeldungen mit Kritik und Verbesserungsvorschlägen erhalten. Zwei Drittel betraf Kfz-Verkehr ein Drittel Fuß- und Radverkehr. Themen waren „Grüne Welle, Wartezeit für Fußgänger und Konflikte zwischen Rad- und Autoverkehr.“
Die erste Lichtsignalanlage der Welt wurde am 10. Dezember 1868 in London auf dem Parliament Square aufgestellt. Mit Gaslicht betrieben explodierte sie bereits nach kurzer Zeit. Erst nach der Verbreitung des elektrischen Lichts in den Großstädten wurden ab 1912 wieder Lichtsignalanlagen zur Verkehrsregelung aufgestellt. Die am 5. August 1914 installierte Lichtsignalanlage in Cleveland, USA, gilt als erste elektrische Verkehrsampel der Welt und hatte nur zwei Lampen, rot und grün. Die ersten dreifarbigen Lichtsignalanlagen hielten 1920 in Detroit und New York Einzug.
In Europa wurde die erste dreifarbige Lichtsignalanlage – mit noch mechanischer Steuerung – 1922 in Paris (Rue de Rivoli/Boulevard de Sébastopol) eingerichtet. In Deutschland ging die erste elektrisch gesteuerte, heutigen Ampeln entsprechende Anlage am 14. November 1925 in Hamburg an der Kreuzung Mönckebergstraße und Glockengießerwall in Betrieb; entwickelt wurde sie vom Hamburger Ingenieur Paul Arnheim. Wenige Monate später folgen weitere, unter anderem am Stephansplatz, dessen Verkehr bis dahin von sechs, mit jeweils zwei Polizisten besetzten Posten geregelt wurde.
In den 1920er-Jahren setzten sich die Lichtsignalanlagen durch: Die erste Ampel in Berlin stand ab 1924 auf dem Potsdamer Platz als "Verkehrsturm", im November 1925 folgten weitere Anlagen an drei Kreuzungen der Leipziger Straße. 1925 folgten Mailand (Piazza Duomo) und Rom (Via del Tritone/Via Due Macelli), 1926 London (Piccadilly Circus) und Wien (Opernkreuzung), 1927 München (Bahnhofsplatz) und Prag (Hybernská/Dlážděná/Havlíčkova), 1928 Bremen (Brill), Essen (Alfredstraße/Bismarckstraße) und Nürnberg (Königstor), 1929 Barcelona, 1930 Frankfurt am Main (Kaiserstraße/Neue Mainzer Straße), Leningrad, Moskau und Tokio, 1931 Hannover (Kröpcke).
Kleinere Großstädte wie Braunschweig und Krefeld (1951), Basel Helsinki (1952), Luzern (1952), Gelsenkirchen (1953), Heilbronn (1954) und Bremerhaven (1957) erhielten ihre ersten Lichtsignalanlagen erst in den 1950er-Jahren.
Weil sich die Verkehrsteilnehmer erst allmählich an Ampeln gewöhnten und ihre Verbindlichkeit anfangs nicht ernst nahmen, gab es Erfindungen, die das optische Signal durch ein akustisches unterstrichen, wie diese eines Londoner Ingenieurs:
Die Bezeichnung "Heuer-Ampel" geht zurück auf den Erfinder Josef Heuer und das Unternehmen "Heuer-Hammer", ein Bearbeitungswerk in Iserlohn-Grüne. Heuerampeln sind eine besondere Form von Lichtsignalanlagen, die von den 1930er- bis in die 1960er-Jahre in den Niederlanden und Österreich (Wien), aber auch in Deutschland verwendet wurden (z. B. Dresden, Albertplatz, ab den dreißiger Jahren). Sie sind etwa würfelförmige Gebilde, die mit Drahtseilen über einer Kreuzung hingen. Sie waren hauptsächlich für einfache Verhältnisse, beispielsweise wenn sich zwei Straßen im rechten Winkel kreuzten, geeignet.
Die innenbeleuchteten Zeigerampeln hatten für jede Fahrtrichtung eine durchscheinende Scheibe mit gegenüberliegend roten und grünen Kreissegmenten. Die Ampelphasen wurden mit einem durch einen Elektromotor angetriebenen, sich langsam im Uhrzeigersinn drehenden Zeiger dargestellt. Es hatte diejenige Farbe Gültigkeit, auf die der Zeiger jeweils wies. Da die Zeiger auf allen Seiten verkoppelt waren (und somit dieselbe Drehgeschwindigkeit hatten) war es nahezu ausgeschlossen, dass Signalisierungsfehler auftraten. Durch eine manuelle Unterbrechung der Stromversorgung war es möglich, die Drehung in Verkehrsspitzenzeiten anzuhalten, um für die Hauptverkehrsrichtung verlängerte Grünphasen zu erreichen.
Eine gelbe Zwischenphase gab es nicht. Anhand der Zeigerstellung konnte man sehen, wie lange die jeweilige Phase noch andauerte. Indirekt gab es jedoch eine Gelbphase, da aus Sicherheitsgründen die roten Abschnitte größer waren als die grünen. Dadurch ergab sich eine kurzzeitige Überschneidung der Rotphasen.
Die letzten Heuerampeln hingen in Deutschland bis 1972, danach ließ die neue Straßenverkehrsordnung keine Zeigerampeln mehr zu. Der Nachbau einer Heuerampel ist in Bochum an historischer Stelle über der Kreuzung Bongardstraße/Kortumstraße zu sehen. In Detmold wurde ein Gerät restauriert, das nun an der Einfahrt der dortigen Hochschule aufgehängt ist.
Eine sehr ähnliche Anlage existierte unter dem Namen "Marshalite" in Australien. Diese hatte sogar eine Gelbphase.
"Dallas Phasing" war ein Design eines Fünf-Feld-Signalgebers für Kreuzungen mit "" (erlaubt das Linksabbiegen, wobei der Gegenverkehr Vorrang hat) in Texas, der das Grün des Gegenverkehrs mit einer gestreift geschwärzten grünen Blende spiegelte. "Dallas Phasing" wurde eingeführt um die „Gelb-Falle“ zu unterbinden, die bei Signalgebern auf der gegenüberliegenden Seite der Kreuzung bei unterschiedlich geschalteter Phase des Gegenverkehrs auftrat. Im "Manual on Uniform Traffic Control Devices" (MUTCD) von 2009 wurde das "Dallas Phasing", nach über 15 Jahren, verboten und einheitlich durch den gelb blinkenden Pfeil ersetzt.