Hanf als Rauschmittel

Hanf als Rauschmittel bezeichnet die Verwendung von Produkten der weiblichen Hanfpflanze als Rauschmittel. "Cannabis" ist der wissenschaftliche Name der Gattung Hanf und wird - allerdings viel seltener als die gebräuchlichen Bezeichnungen „Gras“ oder „Marihuana“ (für die weiblichen Blüten) und Hasch (für das daraus gewonnene, gepresste und in der Regel durch Beimischungen „gestreckte“ Harz) - auch umgangssprachlich noch gelegentlich für diese Produkte verwendet. Besitz und Weitergabe sind in den meisten Ländern verboten, so in Deutschland, Österreich und der Schweiz, wo jeweils Cannabis die am häufigsten konsumierte illegale Droge ist. Es eignen sich nicht alle Hanfsorten als Rauschmittel; hauptsächlich psychoaktiv ist das Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC), das z. B. in Nutzhanfsorten nicht „spürbar“ vorhanden ist. THC beeinflusst unter anderem das Zentralnervensystem des Menschen. Es ist vorrangig für relaxierende, sedierende und antiemetische Wirkungen verantwortlich. Die Verwendung von Hanf als Rauschmittel und Hanf als Arzneimittel ist teilweise fließend.
Die ersten Schriften zur medizinischen Nutzung von Cannabis, für die aufgrund der hohen Menge der darin enthaltenen Cannabinoide fast ausschließlich die weiblichen Blüten der Hanfpflanze verwendet werden, gehen auf ein rund 4700 Jahre altes chinesisches Lehrbuch über Botanik und Heilkunst zurück. Der älteste Marihuanafund datiert auf die Zeit um 700 v. Chr. und war eine Grabbeigabe. In Ausgrabungen in den Yanghai-Gräbern im Xinjiang, einem autonomen Gebiet im Westen Chinas, fanden sich Reste von Keimlingen, Blättern und Früchten von "Cannabis sativa". Mit der Radiokohlenstoffdatierung konnte deren Alter auf ca. 2500 Jahre bestimmt werden.
Berichte über die Anwendung der Inhaltsstoffe zu medizinischen oder rituellen Zwecken finden sich ebenfalls in indischer Literatur vor etwa 2400 Jahren. Medizinische Literatur dieser Zeit beschreibt auch Anwendungen in der Epilepsie und bei Schmerzen.
Cannabis wurde seit dem ersten Kreuzzug (1096–1099) in die europäische Volksmedizin eingeführt und taucht in vielen Klostermedizinen auf. Anwendungsbereiche waren rheumatische und bronchiale Erkrankungen. Darüber hinaus wurde Cannabis allgemein als Opiumersatz verschrieben. Ab dem 16. Jahrhundert fand Cannabis Eingang in die Kräuterbücher. Im 19. Jahrhundert wurde es unter anderem gegen Migräne, Neuralgie, epilepsieähnliche Krämpfe, Schlafstörungen eingesetzt. Marihuana war, bis es im Jahr 1898 von Aspirin verdrängt und schließlich als Heilmittel von einer breiten Palette neuer, synthetischer Arzneimittel abgelöst wurde, in Amerika das am häufigsten benutzte Schmerzmittel. Zwischen 1842 und 1900 machten Cannabispräparate dort die Hälfte aller verkauften Medikamente aus. In Europa waren zwischen 1850 und 1950 über 100 verschiedene Cannabismedikamente erhältlich. Wegen Dosierungsschwierigkeiten, paradoxen Wirkungen und der Entwicklung synthetischer Medikamente nahmen die Verschreibungen im 20. Jahrhundert ab, bis Cannabis Mitte des 20. Jahrhunderts fast weltweit komplett verboten wurde. Heute ist die medizinische Anwendung von Cannabis in vielen Ländern wieder erlaubt. Allerdings ist es in Österreich nahezu unmöglich, Cannabis legal als Medikament zu bekommen.
In Frankreich wurden die bewusstseinsverändernden Eigenschaften der Inhaltsstoffe betont, insbesondere in literarischen Kreisen, etwa von Alexandre Dumas dem Älteren, Charles Baudelaire und Fitz Hugh Ludlow, während in England medizinische Anwendungen im Vordergrund standen; W. B. O’Shanghnessy nennt Beruhigung, Anfalls- und Krampflinderung. Hanf wurde oft als günstiger Tabakersatz verwendet und in diesem Zusammenhang in der Literatur oft beiläufig als Knaster oder "starker Tobak" bezeichnet.
Bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts war Cannabis, gewöhnlich in Form von alkoholischen Extrakten, ein leicht verfügbares Medikament und im 19. Jahrhundert eines der am häufigsten verschriebenen. Auf der zweiten Opiumkonferenz am 19. Februar 1925 in Genf unterzeichnete Deutschland ein überarbeitetes Abkommen aus der ersten Opiumkonferenz über den Handel mit Drogen. Es wurde am 25. September 1928 in Kraft gesetzt. Daraufhin wurden auch Drogen wie Heroin, Kokain und, auf Drängen von Ägypten, auch Cannabis mit in die Liste aufgenommen und mit Opiaten gleichgestellt. Indien, das auch als einziges Land eine wissenschaftliche Forschung vorzeigen konnte, widersprach aus religiösen und kulturellen Gründen. Auch Deutschland sah keinen Grund, Cannabis mit aufzunehmen. Daraufhin drohte Ägypten mit Importbeschränkungen für Kokain (Merck KGaA) und Heroin (Bayer AG). Bayer intervenierte bei der damaligen deutschen Regierung, die sich dann dem Verbot anschloss, sodass 1929 ein neues Opiumgesetz verabschiedet wurde. Zur aktuellen Illegalisierung von Cannabis kam es Ende des 20. Jahrhunderts durch die direkte Überführung des Opiumgesetzes des Deutschen Reiches in der Fassung vom 10. Dezember 1929 (RGBl. I, S. 215) in das Betäubungsmittelgesetz am 24. Dezember 1971 
Anfang 1936 setzte in den USA ein gezielter Lobbyismus, eine rassistisch gefärbte Propaganda der Hearst Corporation des Medienmoguls William Randolph Hearst gegen das als „neue Droge“ wahrgenommene Marihuana ein; die Verwandtschaft zwischen Marihuana und Hanf wurde nicht gesehen. In Hearsts Zeitungen wurden Verbrechen häufig mit Marihuana in Verbindung gebracht. Der Begriff Marihuana entstammt der Sprache mexikanischer Einwanderer. Marihuana wurde in Filmen wie Reefer Madness als Droge der Perversen, siechenden „Untermenschen“, geistlosen „Negern“ und mexikanischen Immigranten beschrieben. Kritiker meinen, dass diese Kampagne deswegen eingeleitet wurde, weil Hanf ein preisgünstiger Ausgangsstoff für die Papier- und Rohstoffproduktion war und dem Wald- und Papiermühlenbesitzer Hearst und der Chemiefirma DuPont daher hohe finanzielle Verluste hätte einbringen können. DuPont patentierte in dieser Zeit Nylon und Rayon, die in Konkurrenz zum Hanf standen. Letztendlich könnte das zum De-facto-Verbot im Jahr 1937 geführt haben. Kurz nach dem Verbot meldete das Magazin Popular Mechanics die Erfindung und Produktion effizienter Erntemaschinen für den bis dahin aufwändig zu erntenden Hanf. Auch Popular Mechanics hatte das Verbot von Hanf noch nicht als solches wahrgenommen und prophezeite ihm goldene Zeiten. Eine der treibenden Kräfte des US-Cannabisverbots war der Vorsitzende des „Bureau of Narcotics“ Harry J. Anslinger. Er war bestellt und eingesetzt worden vom damaligen Finanzminister der USA Andrew W. Mellon, einem Schwiegeronkel von Anslinger, der auch Banker und Geldgeber von William Randolph Hearst und DuPont war.
Die Produktion des Hanfs lebte während des Zweiten Weltkrieges in den USA noch einmal auf. Hanfbauern wurden vom Militärdienst freigestellt, und man drehte Werbefilme wie Hemp for Victory, da Hanf als Rohstoff für Uniformen, Verbandszeug, Flugzeugbau und ähnliches benötigt wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden alle Hanffelder wieder verboten und verbrannt.
Cannabis wird weltweit angebaut.
Es gibt männliche und weibliche Hanfpflanzen (Diözie). Als Rauschmittel wird (fast) ausschließlich die unbefruchtete weibliche Pflanze verwendet, da deren Blüten die größte Wirkstoffkonzentration aufweisen.
Aus den Arten Hanf ("Cannabis sativa") und Indischer Hanf ("Cannabis indica") wurden durch Kreuzung mehrere hundert Zuchtssorten generiert, z. B.: Kush oder White Widow. Ruderal-Hanf ("Cannabis ruderalis") spielt für die Rauschmittelgewinnung kaum eine Rolle. Ob "C. indica" und "C. ruderalis" eigene Arten oder nur Unterarten von "C. sativa" sind, ist umstritten. Im Allgemeinen ist das Verhältnis CBD zu THC in indischem Hanf höher. Diesem Umstand wird die stärker beruhigende Wirkung des indischen Hanfs zugeschrieben.
Afghanistan war 2010 mit einer Ernte von geschätzten 1500 bis 3500 Tonnen der weltweit größte Produzent von Cannabis. Obwohl der Anbau illegal ist, wird er in 17 von 34 Provinzen betrieben und spielt dort wirtschaftlich eine wichtige Rolle. Der Großteil wird als Haschisch exportiert. Weitere bedeutende Anbauländer sind Jamaika, Kolumbien, Libanon, Marokko, Nigeria, Pakistan, Thailand und die Türkei. In Marokko wurde 1990 auf rund 120.500 Hektar Fläche Hanf angebaut; damals stammten etwa 80 % des in Europa sichergestellten Haschischs von dort.
Das in Österreich und Deutschland erhältliche Marihuana wird heute größtenteils illegal im Inland unter Kunstlicht angebaut, seltener aus der Schweiz, Tschechien oder den Niederlanden importiert. Auch der Freiluftanbau ist in Ländern wie Österreich und Deutschland prinzipiell möglich, insbesondere in wärmeren Regionen. Der Anbau kann wegen des charakteristischen Aussehens der Pflanzen relativ leicht entdeckt werden.
Das Anbauen von Marihuana unter Kunstlicht in der eigenen Wohnung, das sogenannte Indoor-Growing, etwa im "Growschrank", hat in Österreich und Deutschland in den letzten Jahren offenbar deutlich zugenommen:
Im vom Gesundheitsministerium veröffentlichten "Bericht zur Drogensituation in Österreich" der Jahre 2014 und 2015 wird jeweils angegeben, dass die „Cannabisproduktion steigt“ und 2015 „der Anbau in Österreich […] zumeist für den Eigengebrauch oder für den Handel im kleineren Umfang [erfolgt].“
Nach Angaben der Drogenbauftragten der Bundesregierung wird Cannabis in Deutschland überwiegend in Indoor-Plantagen angebaut, wobei 665 Plantagen im Jahr 2012 sichergestellt wurden, während es im Vorjahr nur 619 gewesen waren. Die Hamburger Polizeisprecherin Ulrike Sweden gab 2013 an, der „sprunghafte Anstieg der Cannabis-Plantagen“ sei „vor allem auf den Einsatz von Grow-Schränken zurückzuführen“.
Unter Indoor-Growing wird der Anbau von Cannabis innerhalb von Gewächshäusern, z. B. in sogenannten Growboxen, verstanden. Der Anbau, auch für den offenkundigen Selbstbedarf, ist strafbar (Deutschland: Betäubungsmittelgesetz; Österreich: Suchtmittelgesetz). Die Gründe für den illegalen Anbau liegen in ökonomischen Gründen, da trotz erheblicher Kosten für die langfristig aufgewandte Energiemenge zur Beleuchtung und des hohen Arbeitsaufwands versucht wird, die Schwarzmarktpreise von etwa fünf bis über zehn Euro pro Gramm (Stand 2010) zu vermeiden, was besonders für intensive Nutzer finanziell attraktiv scheint. Um das Entdeckungsrisiko zu verringern, wird versucht, mittels Entlüftungsanlage und Kohlefilter die Geruchsbelästigung durch die intensiv riechende Pflanze zu reduzieren.
Siehe auch: Growshop
Unter Outdoor-Growing wird der Anbau von Cannabis außerhalb von Gewächshäusern verstanden. Dies ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz genehmigungspflichtig.
Der Freilandanbau von Cannabis ähnelt der Aufzucht von Nutzhanf oder anderen vom Nitratgehalt des Bodens abhängigen Feldkulturen. Der Energiebedarf für diesen Anbau ist im Vergleich zur Produktion im Gewächshaus oder dem Indoor-Growing sehr gering, die Hanfpflanze kann hier von der Felderwirtschaft und Direktsaat profitieren.
Hanf gedeiht am besten auf gut durchlässigen Böden, die reich an organischen Stoffen sind. Der pH-Wert des Bodens sollte neutral oder leicht darunter sein.
Das gepresste Harz der Hanfpflanze wird geraucht oder, in Fett gelöst, zur Zubereitung THC-haltiger Getränke und Speisen verwendet. Haschisch enthält einen Extraktgehalt von etwa 20 %. Bei einzelnen Sorten wie dem schwarzen Afghanen wurden Extraktgehalte von über 30 % ermittelt.
Das mit Lösungsmitteln aus der Pflanze extrahierte Öl (das im chemischen Sinne allerdings kein Öl ist, sondern relativ reines THC) wird verdampft und eingeatmet, mit Tabak vermischt, auf Papier geträufelt und gelutscht, geraucht oder zur Zubereitung THC-haltiger Getränke und Speisen verwendet (THC-Gehalt bis zu 80 %).
Die getrockneten unbefruchteten weiblichen Blütenstände, mit oder ohne anhängende Blätter, werden geraucht oder verdampft (THC-Gehalt zwischen 0,6 % (Polen) und 12,7 % (England und Wales), Stand 2004).
Bei europäischem Freilandanbau wurden Werte zwischen 4 und 8 % ermittelt, bei tropischem Hanf zwischen 10 und 14 %.
Es gibt verschiedene Arten der Einnahme, von denen jedoch nur die Wege über die Lunge oder den Magen gebräuchlich sind. Je nach Anwendungsform und Produkt variiert die Zeit bis zum Eintritt einer Rauschwirkung von einigen Minuten beim Inhalieren und zwischen 30 und 60 Minuten bei oraler Aufnahme. Die Wirkung nach Inhalation hält zwei bis drei Stunden an, bei oralem Konsum deutlich länger. Durch oralen Konsum oder durch Verdampfen in einem Vaporizer lässt sich die Belastung der Atemwege vermeiden bzw. minimieren.
Um Cannabinoide über die Lunge aufzunehmen, müssen sie in eine inhalierbare Form gebracht werden. Durch Erhitzen bis über den Verdampfungspunkt der Cannabinoide, zum Beispiel mit einem Vaporizer oder durch Verbrennen (Rauchen), wie z. B. oft mittels Joint und Bong, aber auch Pfeife, Blunt, Shillum oder Eimerrauchen, werden sie in die gasförmige Phase überführt. Das Inhalieren von Cannabis wird auch "kiffen" und die Konsumenten "Kiffer" genannt, was im 20. Jahrhundert vom Englischen "kif" entlehnt wurde und auf das Arabische "kaif" (Wohlbefinden) zurückgeht.
Siehe auch: "Hanf als Rauschmittel: Auswirkungen auf die Atmungsorgane", Headshop
Für den oralen Konsum wird, da Cannabinoide fettlöslich sind, Cannabis mit stark fetthaltigen Nahrungsmitteln verarbeitet oder in fetthaltigen Trägersubstanzen gelöst; Cannabis kann direkt oder als Cannabisbutter in Gebäck verbacken werden oder mit Kakao oder Schokolade gebunden werden. In medizinischen Anwendungen sind die Zubereitung eines alkoholischen Auszugs und die pharmazeutische Herstellung von Pflanzenextrakten oder THC in Reinform üblich.
Siehe auch: Bhang, Dawamesk
Cannabiswirkstoffe entfalten ihre Effekte durch Beeinflussung des körpereigenen Endocannabinoid-Systems. Bisher wurde eine Rezeptorklasse mit zwei Subtypen im Organismus von Wirbeltieren identifiziert: CB und CB. Man geht jedoch wegen des komplexen Wirkspektrums der Cannabinoide von der Existenz weiterer Rezeptoren (d. h. non-CB und non-CB) aus.
Der Rezeptor CB befindet sich vorrangig im zentralen Nervensystem; es existieren jedoch auch in weit geringerem Maße Rezeptoren in Zellen des Immunsystems, wie beispielsweise Mastzellen oder T-Helferzellen. Besonders viele Rezeptoren werden in den für das Gedächtnis, die Bewegung und das Schmerzempfinden verantwortlichen Hirnregionen identifiziert. Der CB-Rezeptor ist im gesamten Organismus vorhanden, in besonderem Maße jedoch in Zellen, die Bestandteil des Immunsystems sind. CB-Rezeptoren spielen für die Regulation der Immunantwort und bei Entzündungen eine wichtige Rolle.
Δ-Tetrahydrocannabinol (THC) ist hauptsächlich durch die Bindung an den CB- und CB-Rezeptoren (CB: K=10 nM; CB: K=24 nM) für die psychotrope Wirkung von Cannabis verantwortlich. THC wurde 1964 erstmals isoliert, und ist daher das am längsten erforschte Cannabinoid; es macht auch den größten Anteil der isolierten Cannabinoide aus der Cannabispflanze aus (möglicher Masseanteil an der Blüte von über 20 %). Auf Grund von Studien an Mäusen wird angenommen, dass Δ-THC als Partialagonist wirkt. Das heißt, dass es einen bestimmten Rezeptor besetzt (Schlüssel-Schloss-Prinzip) und dabei einen Neurotransmitter (Mediator) in seiner Wirkung teilweise imitiert oder ersetzt.
Bisher sind neben THC 84 weitere Cannabinoide identifiziert worden, deren Masseanteil in der Regel unter 0,1 % liegt. Der Anteil der Cannabinoide Cannabigerol (CBG), Cannabichromen (CBC), Cannabidiol (CBD) und Cannabinol (CBN) kann höher sein: Je nach Cannabissorte können Gehalte von deutlich über 1 % vorliegen:
Von den vorgenannten Cannabinoiden gilt das nicht- oder nur schwach psychoaktive CBD als pharmakologisch besonders interessant. Der genaue Wirkmechanismus von CBD ist ungeklärt. Einige Quellen gehen davon aus, dass CBD nicht unmittelbar die Reaktion der CB- oder CB-Rezeptoren beeinflusst, sondern nur indirekt durch einen nicht geklärten Stoffwechselmechanismus; andere Quellen vermuten eine Affinität bevorzugt zum CB-Rezeptor. Bezüglich der Wirkung von CBD ist man deshalb weitgehend auf indirekte empirische Daten angewiesen. Es wird vermutet, dass CBD den psychotropen, „kopfbetonten“ Eigenschaften des THC entgegenwirkt; es mildere den Effekt und vergrößere gleichzeitig die Wirkdauer. Cannabissorten mit hohem CBD-Gehalt, wie die Cannabis indica, besitzen eine zentraldämpfende, „körperbetonte“ Wirkung. CBD hat entspannende, entkrampfende, angstlösende, entzündungshemmende Effekte, allerdings ist nicht wissenschaftlich geklärt, ob dieser Effekt auf den höheren CBD Gehalt zurückzuführen ist oder ob andere Wirkstoffe des Cannabis dafür verantwortlich sind. Während der Gehalt an THC über die Jahre deutlich anstieg, ist Cannabidiol in vielen Züchtungen nicht mehr vorhanden.
Die anderen nicht oder kaum psychoaktiven Hauptbestandteile des Cannabis sind nur wenig erforscht. Das Verhältnis dieser Wirkstoffe wird durch die genetische Variante, vor allem bei "Cannabis sativa" und "Cannabis indica", und vom Erntezeitpunkt bestimmt. Die Cannabinoide beeinflussen sich wechselwirkend.
Die Wirkstoffgehalte der Cannabisprodukte sind über Jahrzehnte angestiegen.
Die Zucht neuer Sorten mit höheren THC-Gehalten meist unter Kunstlicht im Innenbereich hat die Produktion von Marihuana aus freilandgeeigneten Sorten geringerer Wirkstoffgehalte weitgehend abgelöst. So lag der THC-Gehalt in den Niederlanden 1997 bei etwa 8 % für Cannabis-Harz (Haschisch) und 2003 bei 18 % und in Deutschland bei 7,5 % zu 14 %. In Großbritannien stieg der Wirkstoffgehalt im Harz von unter 7 % im Jahr 1977 auf etwa 9 % in 2003, für Marihuana von 9,4 % auf 12,3 %. Auf europäischer Ebene zeigt sich seitdem ein weiterer Anstieg des THC-Gehalts zwischen 2006 und 2012. Der Wirkstoffgehalt beider Cannabisformen ist seit 2006 gestiegen, wobei der größte Teil dieses Anstiegs bei Cannabisharz auf die Jahre 2011 und 2012 fällt.
Der Rausch kann eine Bewusstseinsverschiebung mit assoziativem, sprunghaftem Denken und eine Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses mit sich bringen. Diese Bewusstseinsveränderung kann positive, aber auch negative Empfindungen hervorrufen. Der Konsument hat den Eindruck, zu tieferen Erkenntnissen und Einsichten zu gelangen (Scheintiefen), die im unberauschten Zustand jedoch nicht mehr erinnerlich sind oder sich dann überwiegend als unsinnig oder trivial erweisen.
Meist wird von einer Intensivierung des Gefühlslebens, in der Regel von einem positiveren Lebensgefühl und dem Gefühl der innigeren Verbundenheit mit vertrauten Personen berichtet; gelegentlich können die Emotionen auch in Angst, Traurigkeit, Misstrauen oder Depersonalisation umschlagen. Häufige körperliche Effekte sind gerötete Augen, Mundtrockenheit, gesteigertes Hungergefühl, Erhöhung des Pulses, Senkung des Blutdrucks und Müdigkeit bzw. Antriebslosigkeit.
Die akuten Wirkungen von Cannabis können je nach Person, Wirkstoffanteil, momentaner körperlicher und psychischer Verfassung oder Erfahrung mit der Droge sehr unterschiedlich sein. Der Konsument kann die zu erwartende Wirkung deshalb nicht zuverlässig einschätzen. Selbst wenn der Züchter einer Cannabissorte ungefähre Angaben zu den Wirkstoffen macht, was häufig der Fall ist, muss mit einer nicht unerheblichen Variabilität der tatsächlichen Konzentrationen – auch innerhalb gleicher Sorten – gerechnet werden. Eine zuverlässige und verbindliche Wirkstoffangabe ist wegen der Illegalität und dem allgemeinen Charakteristikum pflanzlichen Materials vorerst nicht zu erwarten.
Cannabis selbst ist nur mäßig giftig; die letale Dosis LD des Hauptwirkstoffes THC beträgt bei Mäusen im Fall intravenöser Gabe 29 mg je Kilogramm Körpergewicht, bei oraler Einnahme jedoch 482 mg/kg. Bei Ratten liegt die orale LD bei 666 mg/kg und die intravenöse bei 29 mg/kg. Beim Menschen wird eine orale LD von etwa 150 mg/kg angenommen; andere Quellen nennen eine letale Gesamtdosis von reinem THC bei über 4 g/kg. Diese Menge überschreitet die üblichen Konsumdosen um mehrere hundert Einheiten und ist durch Aufnahme über die Lunge nicht erreichbar, zumal beim Inhalieren von Marihuana lediglich etwa 20 % des im Inhalat enthaltenen THC ins Blut gelangen. Bei oraler Aufnahme werden nur etwa 6 % THC aufgenommen. Ein Mensch mit 70 kg Körpergewicht müsste daher 10,5–280 g reines THC essen, um die tödliche Dosis zu erreichen. Es ist deshalb nicht bekannt, dass es beim Menschen jemals einen Todesfall gegeben hätte, der auf eine Überdosierung zurückzuführen war.
Wie bei allen anderen Kombinationen unterschiedlicher psychoaktiver Substanzen können auch beim Mischkonsum von Cannabis mit anderen Drogen zum Teil unangenehme und gefährliche Wechselwirkungen auftreten.
Studien an Totenkopfaffen ("Saimiri Sciureus") die zuvor an THC-Selbstverabreichung gewöhnt worden waren und im weiteren MSX-3, einen wasserlöslichen A2A-Antagonisten erhielten, zeigten eine dosisabhängige Verstärkung der Cannabinoid-Rezeptor-Aktivierung, bei höheren Dosen jedoch eine Unterdrückung, woraus geschlossen wurde, dass A2A-Antagonisten wie Koffein die Wirkung von Schwellendosen von THC potenzieren.
Bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol wird die Alkoholwirkung verstärkt, außerdem kann Übelkeit und Ohnmacht verursacht werden. Der Mischkonsum mit Alkohol wird als "besonders verkehrsgefährdend [angesehen], weil sich durch die gegensätzlichen Wirkungen des antriebs- und risikosteigernden Alkohols und des dämpfend halluzinatorisch wirkenden Cannabis das Unfallrisiko deutlich erhöhe."