Flüchtlingskrise in Europa ab 2015

Als Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 werden summarisch die gemeinhin als krisenhaft bewerteten Zustände im Zusammenhang mit der Ein- oder Durchreise hunderttausender Flüchtlinge und Migranten in oder durch viele Staaten Europas bezeichnet.
Sie ist Teil einer weltweiten Flüchtlingskrise, von der nach Angaben der UNHCR 2015 etwa 60 Millionen Menschen betroffen waren.
2015 versuchten insgesamt mehr als eine Million Personen die Einwanderung über das Mittelmeer in die EU. 848.000 kamen in Griechenland an, 153.000 Flüchtlinge landeten in Italien. Etwa 3.735 Menschen starben dabei. Insgesamt wagten viermal so viele Menschen wie 2014 die Reise über das Mittelmeer. Fast die Hälfte der Menschen kam aus Syrien, jeder Fünfte stammte aus Afghanistan, acht Prozent flohen aus dem Irak. Die meisten Flüchtenden wählten dabei die Balkanroute; in den ersten zehn Monaten des Jahres 2015 gelangten so fast 700.000 Personen jeden Alters und Geschlechts von Griechenland nach Zentraleuropa.
Die von den eingereisten Asylbegehrenden im Jahr 2015 am stärksten betroffenen Länder waren im Verhältnis zur Bevölkerungsanzahl Ungarn, Schweden und Österreich. In absoluten Zahlen wurde mit großem Abstand am häufigsten in Deutschland ein Asylantrag gestellt. 2015 beantragten 1.294.000 Flüchtlinge und Migranten Asyl in Europa. Unter den Asylsuchenden, die in Europa im Jahr 2015 ankamen, befanden sich nach Angaben von Eurostat 88.300 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Die EU-Kommission schätzt, dass bis zu 3 Millionen Asylbewerber von Anfang 2016 bis Ende 2017 nach Europa kommen könnten.
In den ersten 20 Tagen des Jahres 2016 erreichten 35.455 Flüchtlinge und Migranten Griechenland über das Mittelmeer. Mindestens 94 Menschen verloren bei der Überfahrt zu den Ostägäisinseln ihr Leben.
Zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität, ausgeübt durch international agierende Schleuser, hat die Europäische Polizeibehörde Europol ein neues Zentrum gegen Menschenschmuggel aufgebaut. Der durch Menschenschmuggel im Jahr 2015 erzielte Profit wird auf drei bis sechs Milliarden Euro geschätzt. Die zuständigen europäischen Behörden registrierten 1,2 Millionen illegale Grenzübertritte, 90 Prozent davon mit krimineller Unterstützung.
Anfang September 2016 stellte die österreichische Regierung fest, dass es in Libyen bis zu eine Million Menschen gibt, die auf eine Überfahrt nach Europa warten, fünf Millionen Syrer in Nachbarstaaten geflüchtet seien und es in Afghanistan bis zu 1,5 Millionen Menschen geben würde, die eine Migration nach Europa anstrebten.
Im Jahr 2015 erwiesen sich die europäischen Staaten und die Europäische Union bei der Begrenzung und Koordinierung der Flüchtlingsbewegung nach Europa als hilflos. Ein deutlicher Anteil an der Erhöhung der Flüchtlingszahlen wird von Kritikern der deutschen Kanzlerin Merkel zugeschrieben, deren öffentliche Äußerungen 2015 als Außerkraftsetzung des Schengener Abkommens und als Einladung an Flüchtlinge nach Europa gewertet wurden.
Die Europäische Kommission legte am 9. September 2015 im Nachgang zur Europäischen Migrationsagenda vom Mai 2015 ein Vorschlagspaket zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vor. Die Maßnahmen sollten die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten – vor allem Griechenland, Italien und Ungarn – entlasten. Der Europäische Rat fasste anschließend zwei Beschlüsse, in denen sich die 28 Mitgliedstaaten der EU verpflichteten, 160.000 Personen bis September 2017 aus Italien und Griechenland (gegebenenfalls auch aus anderen Mitgliedstaaten) innerhalb der EU umzuverteilen. Bis zum 11. April 2016 wurden 1145 Antragsteller in andere EU–Staaten umgesiedelt. Zielvorgabe war bis dato mindestens 6000 Personen umzuverteilen. Bis Ende September 2016 wurden entsprechend einer Erklärung der EU–Kommission 5.651 Menschen, davon 4.455 aus Griechenland und 1.196 aus Italien umgesiedelt. Frankreich nahm mit 1.952 die meisten davon auf, Österreich, Dänemark, Polen und Ungarn niemanden.
Am 25. Oktober 2015 wurde auf einem Sondergipfel von Staats- und Regierungschefs der EU und anderer betroffener Staaten ein "17-Punkte-Plan" mit Sofortmaßnahmen zur Reduzierung der Flüchtlingszahlen auf der Balkanroute beschlossen. Die Bekämpfung der Fluchtursachen in Afrika will die EU mit einem im November 2015 beschlossenen Maßnahmenpaket unterstützen. Am 30. November 2015 einigten sich Vertreter der Europäischen Union und der Türkei auf einen Aktionsplan zur Begrenzung der Zuwanderung über die Türkei.
Auf Initiative Österreichs fand am 24. Februar 2016 in Wien eine Westbalkan-Konferenz statt. Ziel der Anrainer-Staaten der Balkanroute war es, Wege zu finden, um den Zustrom von Flüchtlingen und Migranten nach Europa zu verringern. Nach Aussage der österreichischen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hielt Wien angesichts einer ausstehenden EU-Lösung kurzfristige nationale Lösungen für notwendig. Österreich und die Westbalkanstaaten einigten sich abschließend u. a. darauf, wechselseitig Polizisten zur Kontrolle besonders betroffener Grenzgebiete zu entsenden. Außerdem sollen die Kriterien für die Zurückweisung von Flüchtlingen und deren Registrierung vereinheitlicht werden. Griechenland wurde zu dem Treffen nicht eingeladen. Serbiens Innenminister Nebojasa Stefanovic wies aber darauf hin, dass er Lösungen in der Flüchtlingskrise ohne Einbeziehung von Griechenland für unmöglich halte. Nach einem Frontex-Bericht war der Rückgang der Flüchtlingszahlen im Frühjahr 2016 vor allem auf diese Schließung der Balkanroute zurückzuführen.
Auf dem Brüsseler EU-Türkei-Gipfel am 7./8. März 2016 berieten Spitzenvertreter von EU und Türkei über die Umsetzung des gemeinsamen "Aktionsplans zur Begrenzung der Zuwanderung über die Türkei", der auf einem Sondergipfel am 30. November 2015 beschlossen worden war. Auf dem Gipfeltreffen wurden die entsprechenden Vorschläge erarbeitet auf deren Basis das EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016 abgeschlossen wurde. Auf einer informellen Tagung des Europäischen Rates einigten sich die 28 Staats- und Regierungschefs der EU am 7. März 2016 in Brüssel auch darauf, zur uneingeschränkten Anwendung des Schengener Grenzkodex zurückzukehren, um so den irregulären Migrantenstrom entlang der Westbalkanroute zu beenden. Im EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016 wurde vereinbart, dass die Türkei illegal nach Europa gereiste Personen zurücknimmt, während die EU im Gegenzug legalen Asylbewerbern die Einreise ermöglicht. Sechs Milliarden Euro will die EU an Projekte in der Türkei zahlen und türkische Staatsbürger sollten ohne Visum in die EU einreisen können.
Am 16. September 2016 benannten die 27 Staats-und Regierungschefs der EU auf einem informellen europäischen Gipfeltreffen in Bratislava im sogenannten "Bratislava-Fahrplan" erneut ihre Prioritäten für eine gemeinsame europäische Migrationspolitik: Ausschluss unkontrollierter Migrationsströme, vollständige Kontrolle der Außengrenzen, Rückkehr zu Schengen und eine langfristige gemeinsame Migrationspolitik, die den Grundsätzen von Verantwortung und Solidarität entspricht.
Als Ursachen für Flucht und Migration gelten neben dem Bürgerkrieg in Syrien auch staatlicher und islamistischer Terrorismus und mangelnde wirtschaftliche Perspektiven in den Herkunftsländern der Asylbewerber. Von manchen Wissenschaftlern wird auch ein sogenannter Jugendüberhang (Youth Bulge) in den Gesellschaften der Herkunftsländer als Fluchtursache angesehen. Die These des Jugendüberhangs als universellen Erklärungsansatz für alle Unruhen, Kriege und Fluchtbewegungen wird von einigen Wissenschaftlern als empirisch schlecht belegt und zu stark vereinfacht abgelehnt. Es ist aber unstrittig und entspricht auch der Analyse des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen sowie des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dass Rückschritte beim wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sowie Verschlechterungen der sozialen und politischen Stabilität von Entwicklungsländern sowie unkontrollierte internationale Wanderungsbewegungen typische Folgen einer hohen Bevölkerungsdynamik in Entwicklungsländern sind.
Der österreichische Politikwissenschaftler Arno Tausch hat sich im Kontext mit der gegenwärtigen Krise unter Verwendung ökonometrischer Migrationspotentialschätzungen in der Tradition des Harvard-Ökonomen Robert Barro, sowie mit der globalen Migrationsmatrix der Weltbank und arabischen Umfragen die Frage gestellt, wie hoch das Potential für die „Normalmigration“ aus der arabischen Welt und aus den muslimisch geprägten Hauptentsendestaaten von Arbeitskräften ohne die aktuellen Bürgerkriegsereignisse in Syrien wäre. Unter der Voraussetzung der in zahlreichen internationalen Studien als gültig erwiesenen Migrationspotential-Formel Robert Barros, dass ein Einkommensunterschied von 10 % zwischen einer ärmeren und einer reicheren Region grundsätzlich eine Wanderungsbewegung von 0,05 % bis 0,15 % der Bevölkerung der ärmeren Region in die reichere Region freisetzt, behauptet Tausch, dass die ab 1990 erfolgte Wanderung von insgesamt 26,8 Millionen Menschen aus der arabischen Welt in reichere Regionen der Weltökonomie gut erklärbar gewesen wäre. Mit den Daten der Weltbank sowie der Formel Barros, aber auch mit den von Tausch verwendeten Umfragen des Arab Center for Research and Policy Studies in Doha, Qatar, kommt Tausch zu dem Ergebnis dass 2,5 Millionen Araber sowie 6 Millionen Bewohner der Staaten der Islamischen Kooperation als unmittelbares und echtes Migrationspotential aus der Region in die reicheren Staaten der Welt zu bezeichnen wäre. Tausch macht dabei der deutschen Kanzlerin Angela Merkel den Vorwurf, die Höhe dieses Potentials unterschätzt zu haben und es durch ihre Politik der Einladung vom Sommer 2015 weitgehend nach Europa umdirigiert zu haben.
Die Vereinten Nationen zählten im Juli 2015 insgesamt 4,6 Millionen Syrer, die seit Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs aus ihrem Land geflohen waren, über 8 Millionen leben als Vertriebene im eigenen Land, 12 Millionen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Dass die Flucht von Syrern nach Europa 2015 verstärkt auftrat, wird auf mehrere Gründe zurückgeführt. Zunächst fehlt es an Anzeichen für ein Ende des Krieges in Syrien. Weiterhin hätten die Flüchtlinge in der Türkei, einem der Hauptaufnahmeländer, keine Perspektive. Sie dürfen dort nicht legal arbeiten, das Land ist zunehmend selbst in den Konflikt als Kriegspartei verstrickt und die UN kann die Menschen in den Lagern dort nicht mehr ausreichend versorgen. Weiterhin dauerte es eine Zeit, bis die Menschen das Geld für die Reise organisieren konnten und sich Informationen über sichere Fluchtrouten unter den Flüchtlingen verbreitet hatten.
Seit Anfang 2016 kamen Kämpfe aller vier großen Fraktionen im Bürgerkrieg in einem begrenzten Gebiet in der Umgebung von Aleppo hinzu, was nach Schätzungen vom April 2016 rund 400.000 weitere Personen zur Flucht in Richtung Türkei bewog. Die im Herbst 2016 anlaufende Schlacht um die irakische IS-Metropole Mossul, mit einer geschätzten Bevölkerung von noch mindestens 1,2 Millionen Menschen, wird nach Einschätzungen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen weitere Fluchtbewegungen auslösen.
Albanien, Mazedonien, Montenegro und Serbien sind EU-Beitrittskandidaten. Den Ländern des westlichen Balkan gemein ist eine hohe Arbeitslosenquote, sie betrug 2013 im Kosovo 30,9 %, in Albanien 17,1 %, in Mazedonien 29 % und in Serbien 20,1 %. Ein Drittel der Bevölkerung des Kosovo lebt nach Kriterien der Weltbank in existenzbedrohender Armut und es herrscht dort verbreitete Korruption und Schattenwirtschaft sowie organisierte Kriminalität. Neben wirtschaftlichen Gründen werden auch ethnische Spannungen (vor allem Diskriminierung und Gewalt gegen die Minderheit der Roma) sowie in Albanien durch das Gewohnheitsrecht Kanun in Verbindung mit mangelnden rechtsstaatlichen Strukturen bedingte Blutrache, Selbstjustiz und Gewalt gegen Frauen als Fluchtmotive angegeben.
Von Österreich und der Schweiz werden Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten anerkannt; von Deutschland zunächst nur Mazedonien, Bosnien und Herzegowina und Serbien, seit 24. Oktober 2015 auch Kosovo, Albanien und Montenegro.
Afghanistan ist bereits seit Jahren politisch sehr instabil. Die Taliban versuchen den beginnenden Abzug der Koalitionstruppen zu nutzen, um erneut an Einfluss zu gewinnen. Die Terrororganisation Islamischer Staat breitet sich im Land weiter aus. Nach Informationen der deutschen Botschaft gab es im September Anzeichen dafür, dass die Regierung in Kabul eine Million Pässe ausgestellt hat, die eine Ausreise nach Europa ermöglichen.
In Teilen Pakistans herrscht ein innerstaatlicher Konflikt zwischen Regierung und militanten Aufständischen einschließlich der Taliban, die Teile des Staatsterritoriums kontrollieren. Außerdem wurde das Land wiederholt von Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungskatastrophe 2010) heimgesucht. Zudem kommt es tagtäglich zu Gewalt gegen Frauen und religiöse Minderheiten (wie z. B. die Ahmadiyya).
Pakistan lehnt seit Anfang November die Rücknahme abgeschobener pakistanischer Flüchtlinge ab und verbietet Flugzeugen mit Flüchtlingen an Bord, mit Ausnahme von Flugzeugen aus Großbritannien, die Landung. Innenminister Ali Khan begründete diese Aussetzung des bestehenden Rücknahmeabkommens mit der Behauptung, die europäischen Staaten schöben Pakistaner ab, weil man ihnen dort, leichtfertig, einen terroristischen Hintergrund unterstelle.
In Afghanistan stieg 2015 die Zahl der von der Taliban eroberten Distriktzentren sprunghaft an. Nach UN-Angaben sind gegenwärtig rund 6,3 Millionen Afghanen von Kampfhandlungen betroffen, fast 196.000 Menschen flohen 2015 davor. Die UN erwartet in diesem Jahr noch einen Anstieg der Zahl von Binnenflüchtlingen auf 200.000. Verglichen mit dem Vorjahr ist das ein Anstieg von 64 Prozent.
Der afghanische Flüchtlingsminister Hossain Alemi Balkhi erklärte 31 von 34 Provinzen seines Landes für unsicher und ermuntert seine Mitbürger über soziale Medien zur Flucht nach Europa.
Die bedeutendsten Herkunftsländer von Flüchtlingen aus Afrika sind Eritrea, Nigeria und Somalia.
Eritrea gehört zu den ärmsten Ländern der Welt mit Planwirtschaft und Einparteienregime, ihm wird von Menschenrechtsorganisationen eine repressive Regierungspolitik attestiert. Landesflucht ist verboten, die Grenze wird von Soldaten mit Schießbefehl bewacht, trotzdem sind über eine Million Eritreer vorwiegend über die Khartum-Route geflüchtet. Kriminelle Schlepperbanden bringen sie über den Sudan (Khartum) und Libyen (Tripolis) ans Mittelmeer. Als Fluchtgründe werden hauptsächlich unbefriedigende Zukunftsperspektiven, der zeitlich unbegrenzte Militärdienst, Angst vor willkürlichen Verhaftungen oder Gefängnisstrafen angegeben. Jeder eritreische Bürger, der nun im Ausland lebt, muss eine „Aufbausteuer“ in Höhe von 2 % seines Bruttoeinkommens, rückwirkend ab Datum der Ausreise, an den Staat zahlen.
Nigeria ist eines der Länder mit dem höchsten Bevölkerungswachstum der Welt. Die Bevölkerung hat sich in 50 Jahren verdreifacht. Vom Ressourcenreichtum des Landes (Erdöl) und der relativ hohen Wirtschaftsleistung profitieren nur wenige; Korruption ist weitverbreitet. Im Norden Nigerias agiert die islamistische Terrorgruppe Boko Haram, ihren Angriffen und der Reaktion der Regierung darauf fielen zwischen 2009 und 2014 über 14.000 Menschen zum Opfer, allein im Jahr 2014 wurden 6347 zivile Todesopfer gezählt.
In Somalia herrscht bereits seit über 20 Jahren Bürgerkrieg. Es gibt kaum noch staatliche Strukturen, und Somalia gilt als gescheiterter Staat. Die islamistische Terrormiliz Al-Shabaab kontrolliert Teile Südsomalias. Sexuelle Gewalt gegen Frauen und Rekrutierung von Kindersoldaten motivieren zur Flucht. Die autonome Region Puntland und das faktisch unabhängige Somaliland im Norden gelten allerdings als relativ stabil.
Im September 2016 wurde Somalia nach neuen Kämpfen, neben Syrien und Afghanistan, der dritte Staat, aus dem sich mehr als eine Million Flüchtlinge ins Ausland abgesetzt hatten. Hinzu kamen 1,6 Millionen Vertriebene innerhalb des Landes.
Der Anteil der Migranten aus den Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien stieg im Verlauf des Jahres 2015 entlang der Balkanroute deutlich an. Nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen sind Gründe für die Auswanderung hohe Jugendarbeitslosigkeit (in Marokko und Algerien bei rund 20 %, in Tunesien sogar bei rund 40 %), willkürliche Verhaftungen, Verletzung der Menschenrechte und Verfolgung von Minderheiten. In dem vom Wirtschaftsmagazin "The Economist" berechneten Demokratieindex 2014 werden Algerien und Marokko als autoritäre Regime eingestuft.
Nach Auffassung der Nordafrika-Expertin von Amnesty International Sirine Rached ist die Verfolgung von Dissidenten und Homosexuellen in Marokko und Algerien ein Grund für die Flucht nach Europa. Gleichgeschlechtliche Handlungen sind dort strafbar. Außerdem verlassen Menschen diese Staaten, um der schlechten Wirtschaftslage zu entkommen. In Marokko sind schätzungsweise bis zu 50 Prozent aller jungen Akademiker arbeits- und perspektivlos. Algerien leidet noch heute unter den Folgen des algerischen Bürgerkrieges, der im Dezember 1991 begann und in einigen Regionen des Landes bis heute andauert. Da die Wirtschaft des Landes massiv vom Verkauf von Öl und Gas abhängt und derzeit der Ölpreis niedrig ist, macht Algerien zudem die schlechte Wirtschaftslage zu schaffen. Im Jahr 2015 wurden 486 Millionen Euro Entwicklungshilfe an Marokko gezahlt, vor allem in Form von Krediten zum Ausbau der erneuerbaren Energien; Algerien dagegen erhielt nur sechs Millionen Euro.
Durch den Krieg in der Ukraine wird seit 2014 eine weitere Flüchtlingsbewegung verursacht. Vor dem Hintergrund der Menschenrechtssituation in Russland gibt es weiterhin asylsuchende russische Staatsbürger.
Die Europäische Union verzeichnete bereits 2014 einen deutlichen Anstieg der Asylbewerberzahlen um rund ein Drittel auf 626.000 Personen. Die Antragszahlen erhöhten sich z. B. in Italien (+143 %), Ungarn (+126 %), Deutschland (+60 %) und Schweden (+50 %). Die Antragszahlen verringerten sich gegen den Trend in Frankreich (−5 %), Kroatien (−58 %), Malta (−40 %), Polen (−47 %), Portugal (−12 %) und der Slowakei (−25 %). Auch Dublin-Staaten, die nicht Teil der Union sind, hatten deutlich mehr Anträge zu verzeichnen: die Schweiz (+11 %), Island (+36 %), Norwegen (+11 %) und Liechtenstein (+18 %). Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden waren an erster Stelle Syrien, gefolgt von Afghanistan und dem Kosovo.
Entsprechend der Dublin-III-Verordnung gilt der Grundsatz, dass der „Dublin-Staat“ in den ein Flüchtling erstmals nach Europa einreist, für das Asylverfahren und damit verbunden für die Registrierung zuständig ist. Die sogenannten „Dublin-Staaten“ umfassen neben den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) auch die dem Abkommen beigetretenen Mitgliedsstaaten der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA): Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Kommen die "Dublin-Staaten" ihren Verpflichtungen nicht nach, gefährden sie auch das Schengen-System, denn die pass- und weitgehend kontrollfreie Grenzpassage innerhalb des "Schengen-Raums" funktioniert nur, wenn alle Mitgliedstaaten ihre Außengrenzen nach denselben strengen Kriterien kontrollieren.
Aufgrund des starken Anstiegs der Flüchtlingszahlen wurde im zweiten Halbjahr 2015 in Italien und Griechenland nur noch ein Teil der Flüchtlinge registriert und die meisten von ihnen einfach nach Nordeuropa weitergeleitet. In Reaktion auf die massenhafte unkontrollierte und unregistrierte Einreise führte Deutschland am 13. September 2015 wieder Grenzkontrollen ein. Nach dem "Schengener Abkommen" sind Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums nur in Ausnahmesituationen und maximal 6 Monate lang zulässig. Kurz darauf kündigten auch Österreich, die Slowakei und die Niederlande die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an. Mit der faktischen Aussetzung des "Dubliner Übereinkommens" haben viele Flüchtlinge wieder vermehrt selbst entschieden, in welchem Land sie Asyl beantragen wollen. Nach Ansicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und verschiedener politischer Beobachter besteht ein Zusammenhang zwischen den in Europa bestehenden Unterschieden in der Höhe der Sozialleistungen für Flüchtlinge und der Höhe des Flüchtlingszustroms in bestimmte Länder.
Von einem Rückgang der Flüchtlingszahlen durch die niedrigeren Temperaturen im Winter 2015–2016, der noch im Sommer erwartet worden war, gingen Beobachter im November nicht mehr aus. Die Internationale Organisation für Migration rechnet gar mit einem Anstieg der Zahlen. Hauptziel der Bewegung bleibt demnach Deutschland.
Nach Vereinbarungen mit der Türkei vom 30. November über einen restriktiveren Umgang mit Flüchtlingen, zählten EU Kommission, Ratspräsident Junker und das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen deutlich voneinander abweichende Zahlen. Während die von den EU Stellen verkündeten Zahlen einen Rückgang des Flüchtlingszuzuges von mehr als 50 % in der Woche zeigten, zählte das Flüchtlingshilfswerk nach Angaben eines Nachrichtenmagazins eine Steigerung von 36 % in der gleichen Woche. Die Vereinbarung schien nur bedingt Wirkung zu zeigen und staatliche Stellen in Griechenland zählten zum Jahreswechsel 2015–2016 trotz schlechten Wetters und schwerer See weiterhin bis zu 4000 Ankünfte pro Tag und machten die Republik Türkei für diese Entwicklung verantwortlich. Der bayrische Innenminister konstatierte Anfang Januar 2016, dass sich bei derzeit rund 3.000 neuen Flüchtlingen pro Tag in Deutschland noch keine sichtbaren Auswirkungen der außenpolitischen Maßnahmen vom Vorjahr zeigen würden.
Unmittelbare Ursachen bzw. Anreize für den massiven Anstieg der Flüchtlingszahlen im Sommer 2015, sowohl entlang der zentralen und östlichen Mittelmeer-Route als auch entlang der westlichen Balkan-Route (Türkei-Griechenland-Mazedonien-Serbien-Ungarn) sind u. a.:
Reisten nach UNHCR–Angaben im Januar 2016 noch 73.135 Flüchtlinge und Migranten über das Mittelmeer irregulär in die EU ein, so waren es im Mai 2016 nur noch 20.050. Für den Sommer 2016 erwarten Experten eine verstärkte Einwanderung über das Mittelmeer in die EU. Tatsächlich waren es bis Ende Juli etwa 255.000 – deutlich mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. 63 % davon kamen nach Griechenland, 37 % nach Italien.
Einwanderung über die Westbalkanroute: Aufgrund anhaltend hoher Flüchtlingszahlen kam es im Februar zu Maßnahmen einzelner EU-Staaten entlang der Fluchtrouten, welche die teilweise chaotischen Zustände noch erhöhten: Österreich und die meisten Folgestaaten der westlichen Balkanroute (Slowenien, Ungarn, Kroatien, Serbien und Mazedonien) schlossen ihre Grenzen für fast alle Flüchtlinge und lösten so einen Rückstau in Griechenland aus. Tatsächlich waren diese Maßnahmen im Rahmen der Westbalkan-Konferenz vorausschauend geplant („gewünschte Kettenreaktion der Vernunft“), um die EU-Kommission wie auch Griechenland unter Druck zu setzen und den Zustrom von Flüchtlingen nach Österreich zu reduzieren.
Nach dem Inkrafttreten des EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016 kamen wesentlich weniger Flüchtlinge auf den griechischen Ostägäisinseln an als zuvor. Mit den zwischen der EU und der Türkei abgestimmten Maßnahmen wurde der Flüchtlingsstrom über die Westbalkanroute nach Zentraleuropa weiter in erheblichem Umfang reduziert.
Einwanderung über die Zentrale Mittelmeer-Route: Auf der zentralen Mittelmeer-Route gelangen die Flüchtlinge von Libyen aus auf die italienischen Inseln Lampedusa und Sizilien und damit auf EU–Gebiet. Menschenschmuggler (sog. Schlepper bzw. Schleuser) rüsten für die Flüchtlinge kleine Fahrzeuge (oft nur Schlauchboote) mit gerade ausreichendem Treibstoff zum Verlassen der libyschen Hoheitsgewässer aus. Sobald die Boote die Zwölf-Meilen-Zone vor der libyschen Küste verlassen haben, setzen sie einen Notruf an die EU-Marinemission „Sophia“ ab, damit diese mit ihren größeren Schiffen den Weitertransport der Menschen organisiert. Das internationale Seerechtsübereinkommen verpflichtet die vor der Zwölf-Meilen-Zone kreuzenden Schiffe der Mission Menschen aus Seenot zu retten. Seit September 2015 wurden so 13.000 Flüchtlinge und Migranten auf EU–Terrain gebracht, ein wie der österreichische Außenminister Sebastian Kurz meint zu billig angebotenes „Ticket nach Europa“. Viele der seeuntüchtigen und überladenen Boote kentern, so dass nach wie vor viele Menschen ertrinken, bevor sie gerettet werden können. Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR kamen zwischen dem 1. Januar und dem 25. Mai 2016 fast 38.000 Menschen über das Mittelmeer nach Italien, mindestens 1.370 kamen bei der Überfahrt ums Leben. Allein im März 2016 wurden in Italien 9.676 Flüchtlinge registriert, viermal soviel wie im gleichen Monat des Vorjahres. Dabei handelte es sich meist um Wirtschaftsflüchtlinge aus Nigeria, Gambia, Senegal und Guinea, die ihre afrikanischen Herkunftsländer verlassen haben, obwohl ihre Chance auf Asyl in Europa gering ist. Die Aufnahmezentren Italiens haben mit derzeit 110.000 Migranten ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Nur wenige abgelehnte Asylbewerber werden abgeschoben, viele tauchen unter. Wie Der Spiegel schreibt, hat sich trotz der geringen Wahrscheinlichkeit in Europa bleiben zu können, in Afrika herumgesprochen, dass wer einmal in Europa ist, meist bleiben kann. Um die Flüchtlingszahlen zu reduzieren, beabsichtigen die Außenminister der EU deshalb den „weitgehend ohnmächtigen libyschen Premier“ beim Küstenschutz zu unterstützen. Diese Hilfe wäre jedoch nur dann effizient, wenn unter EU–Befehl stehende Kriegsschiffe mit Genehmigung der libyschen Regierung direkt in den Hoheitsgewässern Libyens gegen Schleuser vorgehen dürfen. Am 18. März 2016 hatte der Europäische Rat erklärt, dass die EU bereit ist, der Regierung der nationalen Einheit Libyens als der einzigen von der EU anerkannten rechtmäßigen Regierung des Landes – auf deren Ersuchen hin – bei der Wiederherstellung von Stabilität, der Bekämpfung des Terrorismus und der Steuerung der Migration im zentralen Mittelmeerraum zu unterstützen. Die "Regierung der nationalen Einheit" wurde erst im Frühjahr 2016 auf Betreiben der Vereinten Nationen und des Westens hin gebildet und versucht gegenwärtig von Tripolis aus, die Kontrolle über das Land zu gewinnen. Frontex Chef Fabrice Leggeri befürchtete im Juni 2016, dass im Jahr 2016 insgesamt bis zu 300.000 Personen aus Afrika die Überfahrt nach Europa versuchen werden.
Angesichts der sich verschärfenden Flüchtlingskrise wurde das Amt des EU-Migrationskommissars neu geschaffen. Es wird zurzeit von Dimitris Avramopoulos bekleidet.
Die Probleme bei der Sicherung der EU-Außengrenzen und die Uneinigkeit der EU-Staaten über die Einführung eines Quotensystems geben den Kritikern der Europäischen Union und Euroskeptikern Auftrieb. Beobachter sehen die aus der bisherigen Handlungsunfähigkeit resultierende Lastenverschiebung auf die einzelnen europäischen Parlamente zunehmend mit Sorge, da in den Einzelstaaten in vielen Fällen rechtsgerichtete Parteien und Bewegungen deutlich an Zustimmung gewinnen. Im Vereinigten Königreich wird insbesondere die Rolle Deutschlands sehr kritisch gesehen. Berlin habe die Verträge von Dublin und Schengen unilateral außer Kraft gesetzt und bringe andere Mitgliedstaaten gegen sich auf. Aus britischer Sicht, die sich laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf internationale Statistiken stützt, sind viele der nach Europa drängenden Menschen nicht unmittelbar an Leib und Leben bedroht, sondern verlassen sichere Lager oder Regionen ohne Krieg oder Verfolgung. Richtig sei es, nur Flüchtlinge aus den Lagern in der Türkei, im Libanon und in Jordanien aufzunehmen.
Seit langem wird in der EU ein Quotensystem zur Verteilung der Flüchtlinge gefordert; das Dublinsystem der Erstaufnahmeländer war für kleine Flüchtlingszahlen konzipiert, gilt aber inzwischen angesichts des Massenandrangs als untauglich, weil es die Hauptlast auf die Mittelmeerländer abwälzt, die noch dazu durch die Euro-Finanzkrise geschwächt sind. Während Staaten wie Österreich, Deutschland und Schweden eine Quotenregelung nachdrücklich fordern, wehren sich besonders die osteuropäischen Länder und Großbritannien vehement. Die Visegrád-Gruppe aus Polen, Ungarn, der Slowakei und Tschechien lehnte in einem Referendum im August 2015 eine Quotenregelung explizit ab. Beobachter schätzen, dass die Wähler in den Mitgliedsstaaten der Union, die oft selbst von wirtschaftlichen Problemen betroffen oder bedroht sind und kein Interesse an der Aufnahme von weiteren hilfsbedürftigen Personen haben, immer mehr politischen Druck in diese Richtung ausüben werden. So beklagte auch EU-Parlamentspräsident Martin Schulz am 29. August 2015, dass nicht die EU versage, sondern die Regierungen einzelner Mitgliedsstaaten. Es müsse „mehr Europa“ geben. Die Blockadehaltung von Mitgliedsstaaten in der Sache bezeichnete er als „zynisch“. Dabei versuchte der Europäische Rat im Juni 2015 wieder einmal, einen Schlüssel zu etablieren, und die EU-Kommission unterbreitete Anfang September 2015 einen neuerlichen Vorschlag. In diesem Plan ist auch die vom österreichischen Bundeskanzler Werner Faymann vorgeschlagene Lösung enthalten, dass Länder, die die Quote aus innenpolitischen Gründe nicht erfüllen wollen, Ausgleichszahlungen leisten können. EU-Migrationskommissar Dimitris Avramoupolos kritisierte die EU-Staaten, welche gegen ein entsprechendes Quotensystem in der EU sind, und forderte endlich ein Entgegenkommen von den betreffenden Staaten.
Am 9. September 2015 unterbreitete die Europäische Kommission in Straßburg weitere Vorschläge zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten Griechenland, Italien und Ungarn sollten durch eine Umverteilung von 120.000 Flüchtlingen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, auf andere EU-Mitgliedstaaten entlastet werden. Zudem sollte die gemeinsame europäische Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei erweitert werden. Ein weiterer Vorschlag betraf die Unterstützung durch einen Treuhandfonds für Afrika über 1,8 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Ursachen der Migrationsproblematik.
Am 22. September 2015 beschlossen die Innenminister der EU-Staaten in Brüssel – und zwar erstmals nicht einstimmig, sondern mit „qualifizierter Mehrheit“ bei vier Gegenstimmen (Ungarn, Tschechien, Slowakei sowie Rumänien) – zur Entlastung von Griechenland und Italien als einmalige Notfallmaßnahme, 120.000 Flüchtlinge auf freiwilliger Basis unter den Mitgliedern zu verteilen. Die Vertreter Deutschlands erklärten, ihr Land solle 25 % davon aufnehmen.
Die Zahl dieser 120.000 verteilten Personen entspricht bei den täglichen Ankunftszahlen von Mitte September 2015 der Summe der ankommenden Flüchtlingen von lediglich 20 Tagen. Für die Umsetzung des Plans werden 2 Jahre angesetzt. Die Slowakei hat angekündigt, die Vereinbarung nicht umzusetzen und dagegen Klage zu erheben. Bis Ende Oktober 2015 hatten sich die meisten Mitgliedsstaaten der Umverteilung widersetzt und keine freien Kapazitäten angemeldet, so dass insgesamt nur 1000 Umverteilungsplätze zur Verfügung standen.
Auf einer Sitzung der Staats- und Regierungschefs am späten Abend des 23. September 2015 in Brüssel wurde beschlossen, die Finanzhilfen für diverse Hilfsorganisationen (vor allem UNHCR) aufzustocken und die großen Flüchtlingslager im Libanon, in Jordanien und in der Türkei finanziell zu unterstützen (insgesamt eine Milliarde Euro) sowie in Griechenland und Italien Erstaufnahmezentren („Hotspots“) für Flüchtlinge einzurichten. Das Konzept der „Hotspots“ war bereits fünf Monate zuvor vorgeschlagen worden und soll nun bis Ende November umgesetzt werden. Obwohl Ratspräsident Donald Tusk gewarnt hatte, dass der Höhepunkt der Flüchtlingskrise noch bevorstehe und man die Politik der offenen Tür beenden müsse, scheiterten alle weiteren Vorhaben: Die Türkei (als Ausgangspunkt und Durchgangsland für sehr viele Reisen in die Europäische Union) durch finanzielle Unterstützung zum Behalten der Flüchtlinge zu bewegen, sei nicht möglich, denn der türkische Staatspräsident verlange im Gegenzug die Unterstützung des türkischen Plans einer militärisch gesicherten Zone in Nordsyrien, in der bereits geflohene Personen wieder angesiedelt werden könnten. Der Plan würde als Nebeneffekt auch ein faktisches Ausschalten der kurdischen Kämpfer in der Region bedeuten. Weiter kritisierten Österreichs Bundeskanzler Faymann und Deutschlands Bundeskanzlerin Merkel Ungarns Regierungschef Orbán erneut für den Grenzzaun, wobei Faymann ihn aufforderte, die Flüchtlinge aufzunehmen und nach Österreich weiterzuleiten.
Angesichts des offenen Unwillens zur Kooperation und Beteiligung an einer Lösung der Flüchtlingsproblematik vieler EU-Mitgliedsstaaten schlug Eurogruppenchef Jeroen Dijsselbloem Ende Oktober 2015 vor, dass Staaten, die keine Flüchtlinge aufnähmen, die Fördergelder aus Brüssel entsprechend gekürzt werden sollten. Auch EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hielt diesen Vorschlag für erwägenswert und forderte die EU-Staaten, angesichts der zögerlich bereitgestellten Finanzmittel und der ebenso zögerlich in Gang kommenden bereits beschlossenen Umsiedlung von 160.000 Flüchtlingen auf, „das zu tun, was sie versprochen haben“.
EU-Ratspräsident Donald Tusk forderte eine vorübergehende Festsetzung aller in die EU einreisenden Flüchtlinge, um Sicherheits- und Terrorrisiken abzuklären. Es gebe zudem keine Mehrheit im Europäischen Rat, Flüchtlinge nach festgesetzten Quoten auf die Mitgliedsländer zu verteilen. Er bezeichnete die Politik der offenen Tür von Bundeskanzlerin Merkel als . Der politische Ansatz, die Flüchtlingswelle sei zu groß, um sie zu stoppen, sei falsch. Vielmehr sei die Flüchtlingswelle zu groß, um sie nicht zu stoppen.
Im Dezember 2015 wurde bekannt, dass die Behörden europäischer Staaten über Listen mit den Seriennummern abhandengekommener Pässe aus Syrien und dem Irak verfügen, darunter etwa 5.000 Pässe aus den syrischen Provinzen Rakka und Deir al-Sor sowie etwa 10.000 aus den irakischen Gebieten Anbar, Ninive und Tikrit. Die Terroristen erbeuteten vermutlich auch Maschinen zur Produktion von Ausweisdokumenten. Fabrice Leggeri, Leiter von Frontex, teilte gegenüber der Welt mit: 
Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutschen Polizeigewerkschaft verwiesen Mitte Dezember 2015 darauf, dass nur in einem Bruchteil der Fälle von den nach Deutschland eingereisten Flüchtlingen Fingerabdrücke abgenommen worden seien und eine erkennungsdienstliche Erfassung erfolgt sei. Weiterhin wüssten die Grenzschützer an der deutsch-österreichischen Grenze in hunderttausenden Fällen nicht, wer unter welchem Namen und aus welchem Grund eingereist sei. Die Zustände wurden vom Vizevorsitzenden der GdP, der für die Gewährleistung der inneren Sicherheit zuständig ist, in einem Schreiben als „staatsgefährdend“ eingeschätzt.
Vor den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris waren mindestens zwei der Attentäter und zwei weitere Mitglieder der gleichen Terrorzelle mit Pässen, die der IS zuvor in Syrien gefälscht hatte, als Flüchtlinge über die Insel Leros nach Europa gereist. Mitte Dezember 2015 stellte sich nach Presseberichten heraus, dass etwa ein Dutzend weitere Personen mit Pässen aus der gleichen Fälscherwerkstatt vor den Anschlägen als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen waren, die deutschen Behörden aber versäumt hatten, die Fingerabdrücke zu nehmen, und keine Vorstellung davon hatten, wo sich die betreffenden Personen aufhielten. Mindestens einer der Terrorverdächtigen, den belgische Behörden kurz vor den Anschlägen in Brüssel im März 2016 verhaftet hatten, war am September 2015 ebenfalls auf Leros als Bootsflüchtling aus der Türkei eingetroffen.
Im Juni 2016 wurde in Deutschland eine andere IS-Terrorzelle ausgehoben, die Anschläge in der Düsseldorfer Altstadt plante. Die verhafteten Syrer sollen als Flüchtlinge über die Balkanroute nach Deutschland gekommen sein.
Ab Spätsommer 2015 kam es an zahlreichen Grenzübergängen unterschiedlicher Staaten der Balkanroute zu schweren Auseinandersetzungen zwischen Flüchtlingen und Polizisten, ab Mitte September besonders an der Grenze zwischen Serbien und Ungarn, später an den Grenzübergängen zwischen Kroatien und Slowenien bzw. zwischen Slowenien und Österreich, sowie im Hochsommer 2015 und erneut Ende November des Jahres am Grenzübergang zwischen Griechenland und Mazedonien bei Gevgelija.
Nachdem Mazedonien Ende Februar 2016 seine Grenze zu Griechenland schloss, bildete sich auf der anderen Seite ein Rückstau von mehreren tausend Flüchtlingen. Beim Übergang Idomeni–Gevgelija drängten rund 300 Menschen in Richtung Grenze und versuchten dort, ein Tor niederzureißen.
Die meisten Todesopfer gab es bislang beim Versuch der Einwanderung über das Mittelmeer. Kamen im Jahr 2010 etwa 10.000 Menschen über das Mittelmeer nach Europa, erhöhte sich die Zahl 2011 in Folge des Arabischen Frühlings auf rund 70.000 Menschen. 2012 und 2013 erreichten etwa 22.000 bzw. 60.000 Flüchtlinge Europa über das Mittelmeer. Seitdem ist die Zahl deutlich angestiegen. So kamen 2014 mit über 218.000 Flüchtlingen mehr als dreimal so viele, für 2015 wird eine weitere drastische Erhöhung erwartet; Frontex rechnet für 2015 mit 500.000 bis zu einer Million Menschen.
Dabei starben zwischen 2000 und 2013 nach Schätzungen des Projekts "The Migrants Files", an dem unter anderem die NZZ beteiligt ist, etwa 3840 Flüchtlinge im Mittelmeer. Insgesamt sind etwa 23.000 Flüchtlinge zwischen 2000 und 2013 beim Versuch, Europa zu erreichen, ertrunken, verhungert, verdurstet, an Kälte oder Unterkühlung gestorben, in LKWs erstickt oder wurden beim Überqueren von Minenfeldern getötet. Aktuell ist von etwa 30.000 Toten seit 2000 die Rede.
2015 sind nach Berichten der Internationalen Organisation für Migration (IOM) mit 1750 Toten bis April bereits 30 Mal mehr Flüchtlinge im Mittelmeer ertrunken als im Vorjahreszeitraum.
Während in der Regel Schleuser für die Toten verantwortlich gemacht werden, wie beispielsweise bei der Flüchtlingstragödie beim österreichischen Parndorf im August 2015 mit 71 Toten, verweisen Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen auf die europäische Abschottungspolitik, die kaum legale Einreisemöglichkeiten biete. Am 15. Oktober 2015 wurde ein afghanischer Flüchtling an der türkisch-bulgarischen Grenze von einem Querschläger tödlich verletzt, nachdem ein Grenzschützer einen Warnschuss abgefeuert hatte.
In mehreren Unterkünften für Asylsuchende in Deutschland und Österreich kam es unter den verschiedenen Ethnien von Migranten immer wieder zu Massenschlägereien. So kam es in Berlin oder der österreichischen Obersteiermark mehrmals zu gewalttätigen Auseinandersetzungen unter Migranten und Sicherheitsbeamten. Laut dem Kindesmissbrauchsbeauftragten der deutschen Bundesregierung gab es auch ein Problem mit sexueller Gewalt in Flüchtlingsheimen. In einem offenen Brief von hessischen Landesverbänden zeigte man sich im August 2015 aufgrund von Vergewaltigungen und sexuellen Misshandlungen von Frauen und Kindern besorgt über die Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen.
Im Zuge der Krise kam es in mehreren europäischen Ländern zu fremdenfeindlichen Ausschreitungen.
Eine Studie kam im August 2016 zu dem Schluss, dass bisher in keinem von neun EU-Ländern, die Flüchtlinge im großen Stil aufgenommen hatten und in denen 94 Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt untersucht wurden, die Integration auf dem Arbeitsmarkt zufriedenstellend verlaufen sei.
Für das Jahr 2016 werden durch eine internationale Gemeinschaft aus den vier Geberländern Großbritannien, Deutschland, Norwegen und Kuwait sowie den Vereinten Nationen insgesamt rund sechs Milliarden US-Dollar zur Lösung der durch den Bürgerkrieg in Syrien verursachten Flüchtlingskrise in und um Syrien zur Verfügung gestellt. Mit den neuen Finanzhilfen soll verhindert werden, dass sich noch mehr Menschen auf den Weg nach Europa machen. Deutschland beteiligt sich bis 2018 mit 2,3 Milliarden Euro. Davon soll für 2016 ab sofort insgesamt eine Milliarde Euro für humanitäre Hilfsprogramme der Vereinten Nationen zur Verfügung stehen, darunter 570 Millionen Euro allein für das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen. In den Jahren 2017 und 2018 will sich Deutschland mit weiteren 1,1 Milliarden Euro an der Lösung der Flüchtlingskrise vor Ort beteiligen. Die entsprechenden Beschlüsse wurden auf der Geberkonferenz "Supporting Syria and the Region" am 4. Februar 2016 in London gefasst.
Auf Grund der Flüchtlingskrise entlang der Balkanroute kamen am 25. Oktober 2015 die Staats- und Regierungschefs der betroffenen Länder zu einem Sondergipfel in Brüssel zusammen. An dem Treffen nahmen neben Deutschland und neun weiteren EU-Staaten auch Serbien, Albanien und Mazedonien teil. Ziel war es, das Vorgehen abzustimmen und mögliche Sofortmaßnahmen gegen die Flüchtlingskrise entlang der Balkanroute zu beschließen. Auf dem Sondergipfel wurde ein 1"7"-Punkte-Plan beschlossen, darunter folgende Festlegungen:
Die im Zuge der „Brexit“-Verhandlungen am 19. Februar 2016 bekanntgewordene Forderung des griechischen Staatschefs, den Beschlüssen nur zuzustimmen, wenn die Balkanroute offen bleibe, wurde offenbar von den Staatschefs beim EU-Gipfel akzeptiert. Der griechische Vizeminister Ioannis Mouzalas behauptete am 22. Februar 2016, dass auf dem Gipfel vereinbart worden sei, die Balkanroute bis zum nächsten Migrationsgipfel im März für Iraker, Syrer und Afghanen offen zu halten. Die österreichische Innenministerin bestätigte, dass die Vertreter Deutschlands Griechenland eine Fortsetzung der „Politik der offenen Grenzen“ zugesichert hätten.
Im Ergebnis der Westbalkan-Konferenz wurde die "Balkanroute" für die Durchreise irregulärer Migranten im März 2016 gegen den Willen der EU faktisch geschlossen. Seit dem 9. März 2016 dürfen nur noch Personen mit gültigen Reisepässen und Visa die Grenze nach Mazedonien überschreiten. Slowenien, Serbien und Kroatien lassen nur noch Flüchtlinge einreisen, die in den jeweiligen Ländern selbst Asyl beantragen möchten.
Nach Aussage des österreichischen Außenministers Sebastian Kurz gab es zum Zeitpunkt der Planung „massiven Widerstand“ gegen die Schließung der "Westbalkanroute". Kurz äußerte im Rückblick auf diese Maßnahme Ende Mai 2016 jedoch die Überzeugung, dass es der richtige und mittlerweile auch anerkannte Schritt zur Begrenzung des Zustroms von Migranten und Flüchtlingen nach Österreich war. Nach seiner Einschätzung war die Schließung der Westbalkanroute „kein Alleingang, sondern eine regionale Maßnahme“, die mit den Nachbarländern Österreichs vereinbart worden war. Über die Rolle Mazedoniens und zum Grund der Schließung, sagte er:
Die EU und die afrikanische Staaten berieten am 12. November 2015 auf einem Gipfel in Valletta (Malta) über die Flüchtlingskrise. Im Ergebnis wurde ein "Aktionsplan" beschlossen, dessen Ziel es ist, die Armut in Afrika durch neue Jobs zu bekämpfen und mehr Bildungsmöglichkeiten zu schaffen. Die so verbesserte Lebensperspektive soll die Menschen von der Flucht nach Europa abhalten. Außerdem soll Afrikanern der legale Zugang nach Europa z. B. durch Austauschprogramme und vereinfachte Visaverfahren erleichtert werden. Die afrikanischen Staaten selbst sollen kriminelle Schleuserbanden bekämpfen, den Grenzschutz verbessern und mehr abgelehnte Asylbewerber als bisher wieder aufnehmen. Derzeit werden bei Abschiebungen nach Angaben von EU-Diplomaten nur rund 20 Prozent der in Europa abgelehnten Asylbewerber von ihren Heimatstaaten wieder aufgenommen. Im ersten Quartal 2016 soll mit mindestens zehn afrikanischen Staaten an Rückführungsabkommen gearbeitet werden. Zur Finanzierung des "Aktionsplans" will die EU zusätzlich zu den jährlich etwa 20 Milliarden Euro Entwicklungshilfe für Afrika mehr als 1,8 Milliarden Euro in einem "Nothilfe-Treuhandfonds" zur Verfügung stellen. Eine von der EU-Kommission geplante Verdoppelung des Fonds schlug fehl. Per 12. November 2015 beliefen sich die Beiträge der EU-Mitgliedstaaten auf rund 81,3 Mio. EUR. Die Europäische Union und ihre afrikanischen Partner haben sich verpflichtet, die im "Aktionsplan" festgeschriebenen Maßnahmen bis Ende des Jahres 2016 umzusetzen. Nachdem im Januar 2016 zehn Maßnahmen für die Sahelzone angenommen wurden, hat die EU–Kommission am 18. April 2016 die Annahme von 20 weiterer Maßnahmen zugunsten der "Sahelzone" und des Tschadbeckens bekanntgegeben.
Auf dem "Forum für China-Afrika-Kooperation" am 4. Dezember 2015 in Johannesburg sagte der chinesische Präsident Xi Jinping zahlreichen afrikanischen Staatsoberhäuptern für die nächsten drei Jahre Entwicklungshilfe in Höhe von 56 Milliarden Euro zu. Die Mittel sind für die Behebung der größten Kapazitätsengpässe auf dem Kontinent vorgesehen und sollen für die Realisierung von Industrieprojekten, zur Modernisierung der Landwirtschaft und die Ausbildung von ca. 20.000 Fachkräften verwendet werden. China plant außerdem Investitionen in den Bahnsektor, das Straßenwesen, die Luftfahrt, den Bau von Häfen, die Erzeugung und Verteilung von Elektroenergie und die Telekommunikation.
Die Einführung von Obergrenzen für die Aufnahme von Flüchtlingen wurde im weiteren Verlauf der Krise in vielen Ländern erörtert. Es ist jedoch juristisch umstritten, ob dies zulässig wäre; Hauptproblem bei einer möglichen Umsetzung nach Erreichen dieser Grenzen ist, dass die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 keine Obergrenze kennt, allerdings wurde argumentiert, dass niemand Hilfe leisten muss, wenn er dazu nicht in der Lage ist oder sich in Gefahr bringen würde.
Österreich nannte am 20. Januar 2016 als erstes Land in der Krise konkrete Zahlen von Asylanträgen, die man glaubt noch bewältigen zu können. Das weitere Vorgehen nach Erreichen dieser Zahlen blieb offen. Diskutiert wurden verschiedene Vorschläge: 1.) Nach Erreichen der Begrenzung Menschen zwar aufzunehmen, aber die Antragsbearbeitung auszusetzen, so dass es zu keinem Familiennachzug kommen würde. 2.) Flüchtlinge an den Grenzen direkt abzuweisen, da Kriegsflüchtlinge nach der Genfer Konvention kein Recht auf Aufnahme haben, wenn sie nicht individuell verfolgt werden.
Bei dem Gipfeltreffen der EU am 18./19. Februar 2016 in Brüssel wurde beschlossen, dass ein unter deutscher Führung stehender NATO-Marineverband in der Ägäis Aufklärungsergebnisse zur Bekämpfung von Schleusern liefern soll. Vier Schiffe der SNMG 2 melden verdächtige Schiffsbewegungen an die Küstenwachen Griechenlands und der Türkei. Die Besatzungen dürfen zwar keine Flüchtlingsboote stoppen, jedoch Flüchtlinge aus Seenot retten, die dann in die Türkei zurückgebracht werden sollen, was später jedoch relativiert wurde.
Im Frühjahr 2016 begann die Europäische Union mit der Auszahlung der Hilfsgelder in Höhe von 3 Milliarden Euro für konkrete Projekte zur Verbesserung der Lage der Flüchtlinge in der Türkei entsprechend dem am 30. November 2015 beschlossenen Aktionsplan:
Am 30. November 2015 einigten sich EU und Türkei auf einen gemeinsamen Aktionsplan. Die vereinbarten Maßnahmen sollen den Zustrom von Flüchtlingen aus verschiedenen Herkunftsstaaten durch die Türkei nach Europa verringern. Damit diese in der Türkei besser versorgt werden und sich nicht auf den Weg nach Europa machen, will die EU bis zu drei Milliarden Euro zahlen. Die Türkei sicherte dafür zu, den Grenzschutz und die Seenotrettung zu verbessern und stärker gegen illegale Schleuser vorzugehen. Außerdem soll ab Sommer 2016 das am 16. Dezember 2013 unterzeichnete Rückübernahmeabkommen EU–Türkei voll zur Anwendung kommen. Migranten aus Drittstaaten, die illegal in die EU eingereist sind, können damit in die Türkei rücküberführt werden. Im Gegenzug wurde der Türkei eine rasche Aufhebung der Visumspflicht für türkische Staatsangehörige im Schengen-Raum zugesichert und ein Wiederaufleben der Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union in Aussicht gestellt. Beobachter des EU-Türkei-Gipfels verwiesen auf den nicht verpflichtenden Charakter der Vereinbarungen und äußerten Bedenken wegen der Annäherung der EU an die Türkei.
Am 17. und 18. Dezember 2015 versammelten sich Vertreter elf europäischer Länder, die gewillt waren, der Türkei Flüchtlingskontingente abzunehmen. Dazu gehörten Deutschland, Österreich, Luxemburg, Griechenland, Schweden, Belgien, Finnland, Slowenien, Portugal, Frankreich und den Niederlanden. Der türkische Ministerpräsident Davutoğlu forderte, bei der kontingentierten Umsiedlung großzügig vorzugehen und mit der Umsiedlung von Syrern zu beginnen. An der geplanten Umsiedlungsaktion können sich alle 28 Mitgliedsstaaten der EU beteiligen. Die niederländische EU-Ratspräsidentschaft, die ab 1. Januar die Amtsgeschäfte der Union führt, soll eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Umsiedlungspläne einsetzen. Zahlen zum Umfang der Flüchtlingskontingente wurden bisher nicht bekannt gegeben. Einige osteuropäische EU-Mitgliedsstaaten sperren sich prinzipiell, auch mit juristischen Mitteln, gegen die Aufnahme muslimischer Flüchtlinge.
Die Vereinbarung vom 30. November 2015 ließ sich zunächst nicht umsetzen, zum einen weil die italienische Regierung für die Leistung ihres Anteils an den drei Milliarden Euro eine Aufweichung des Stabilitätspakts forderte und zum anderen weil die türkische Regierung Ende Januar 2016 insgesamt fünf Milliarden Euro verlangte und eine Mitsprache bei der Vergabe der Mittel zu erzwingen versuchte.
Nach dem gescheiterten Versuch eines Umsiedlungsabkommens mit der Türkei auf Basis der Ideen des ESI Instituts wurde das Umsiedlungskonzept im Frühjahr 2016 erneut verhandelt. Kern des – auch als „Merkel-Plan“ bezeichneten – Konzeptes bleibt der direkte Transport von Flüchtlingen aus türkischen Lagern in EU-Staaten. Das soll die Schlepperkriminalität eindämmen und die riskanten Überfahrten nach Griechenland reduzieren. Der Plan wurde bei den Verhandlungen zwischen EU und Türkei am 8. März 2016 erörtert. Beschlüsse sollen in der folgenden Woche gefasst werden. Menschenrechtler wiesen darauf hin, dass es geltenden internationalen und europäischen Recht widerspräche, wenn eine kollektive Abschiebung von Bootsflüchtlingen aus Griechenland in die Türkei ohne vorhergehende Einzelfallprüfung erfolgen würde. Gleiches gilt für die Abschiebung von nicht syrischen Flüchtlingen und Migranten aus der Türkei in Herkunftsländer in denen Menschenrechte verletzt werden oder Krieg geführt wird. Politiker und Menschenrechtler befürchten, dass der Türkei für die Bekämpfung der Schleuserkriminalität Zugeständnisse gemacht wurden, die zu einer Schwächung der EU und der Stützung der autokratischen Herrschaft des türkischen Präsidenten Erdoğan führen könnten. Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) sieht in der geplanten Abschaffung der Visumspflicht für türkische Staatsangehörige die Gefahr, dass diese „zu neuem, nicht kalkulierbarem Zuzug führen“ könnte. Ein erhebliches Potenzial dafür wäre seiner Meinung nach im innertürkischen Konflikt mit den Kurden gegeben. Ähnlich argumentierten Politiker, die im Juli nach dem Putschversuch in der Türkei den Absturz des Landes in ein Unrechtsregime befürchten, das zahllose Flüchtlinge hervorbringen könne, die sich unter dem Schutz der Visafreiheit in die EU absetzen würden.
Auf Basis des "EU-Türkei-Gipfels am 7./8. März 2016" und der dort neu vorgebrachten erweiterten Vorschläge der Türkei stimmte der Europäische Rat am 18. März 2016 in Brüssel einstimmig für das "EU-Türkei-Abkommen". Im Kern wurde folgendes vereinbart:
Die Regelung über die freiwillige Aufnahme von Asylsuchenden aus humanitären Gründen stützt sich auf die Fachkompetenz des UNHCR in Bezug auf die Förderung verschiedener "Formen des internationalen Schutzes" in den Staaten, die zur Aufnahme von Personen aus Drittstaaten bereit sind, in welche diese vor Krieg und Verfolgung in ihren Herkunftsländern geflohen sind. Auf die Erfahrung und Fachkompetenz des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) soll dabei ebenfalls zurückgegriffen werden. Das UNHCR ist nach eigenen Angaben jedoch kein Vertragspartner im EU-Türkei-Abkommen und will sich insbesondere nicht an den Abschiebungen von Flüchtlingen in die Türkei beteiligen.
Der Niederländer Maarten Verwey wurde zum Koordinator für die Umsetzung des "EU-Türkei-Abkommens" ernannt. Für ihn, sein Personal und den Einsatz der Grenzschutzagentur Frontex in Griechenland sind rund 4000 Mitarbeiter eingeplant. Die Kosten aus dem Abkommen werden auf 280 bis 300 Millionen Euro geschätzt.
Der 4. April 2016 war als Stichtag für den Start der Abschiebungen von Migranten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei nach Griechenland gelangt waren aber auch als Starttermin für die Umsiedlungen von syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen aus der Türkei in aufnahmebereite EU-Mitgliedsländer festgelegt worden. Bisher haben sich jedoch nur 5 EU–Staaten dazu bereiterklärt syrische Flüchtlinge aufzunehmen.
Entsprechend einer Pressemitteilung der EU-Kommission kam es in den drei Wochen nach dem Inkrafttreten des Abkommens zu einer wesentlichen Verringerung der Zahl der irregulär nach Griechenland eingewanderten Flüchtlinge. Während in den drei Wochen vor Anwendung des Abkommens noch die Ankunft von 26.878 Personen auf den der türkischen Küste vorgelagerten Inseln registriert wurde, sank die Zahl in den drei Wochen danach auf nur noch 5.874. Insgesamt hielten sich Mitte Mai etwa 8000 Flüchtlinge auf den Ägäischen Inseln auf; ein Drittel davon waren Syrer. Die EU Kommission verkündete, dass die durchschnittliche Zahl der irregulären Grenzübertritte pro Tag seit dem 1. Mai auf 47 gesunken sei, während in den drei Wochen vor Inkrafttreten des Abkommens noch täglich ca. 1 740 Migranten über die Ägäis auf die griechischen Inseln gelangt wären.
Das Rückübernahmeabkommen EU–Türkei, das faktisch nach Abschluss des "EU-Türkei-Abkommens vom 18. März 2016" am 4. April 2016 in Kraft trat, ist in Gefahr, weil die Türkei sich weigert ihre Anti-Terror-Gesetze zu ändern. Eine Änderung entsprechend den Forderungen der EU ist aber Voraussetzung für die Einführung der Visa-Freiheit mit der Türkei. Wenn diese nicht kommen sollte, will die Türkei auch keine Flüchtlinge mehr von Griechenland zurücknehmen.
Obwohl das Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei schon in Kraft trat, steht die endgültige „Entscheidung über die tatsächliche Anwendung des Abkommens“ noch aus. Spitzenbeamte der EU und der Türkei arbeiten nun daran, bis Oktober 2016 doch noch einen Kompromiss zu finden und das Abkommen zu retten.
Fünf verschiedene Rechtsakte der Europäischen Union bilden den Kern des "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)": das Dubliner Übereinkommen der EU-Staaten, die Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie, die Neufassung der Anerkennungsrichtlinie, die Neufassung der Richtlinie über Aufnahmebedingungen und die Eurodac-Vorschriften über die Abnahme von Fingerabdrücken. Am 25. September 2015 erließ die Europäische Kommission 40 Beschlüsse in Vertragsverletzungsverfahren gegen 19 Mitgliedstaaten der EU wegen mangelnder Anwendung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Asyl.
2014 wurde aufgrund der aufkommenden Flüchtlingsproblematik das Amt des EU-Kommissars für Inneres um den Bereich Migration erweitert. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker wollte damit eine gemeinsame europäische Koordinierungsstelle innerhalb der EU-Kommission schaffen. Dieses Amt bekleidet seit November 2014 Dimitris Avramopoulos.
Angesichts der Versuche von Flüchtlingen, durch den Eurotunnel beziehungsweise mittels LKW illegal von Frankreich nach Großbritannien zu gelangen, und der Tatsache, dass die französischen und britischen Behörden zunehmend mit der Situation überfordert waren, stellte Avramopoulos den beiden Staaten im August 2015 rund 50 Mio. € an EU-Soforthilfe zur Verfügung, um die Lage einzudämmen.
Die EU-Kommission beabsichtigt das Problem der Absicherung der EU-Außengrenzen mit einer Aufwertung der Grenzschutzagentur Frontex zu einer echten Polizeieinheit zu lösen. Diese soll insbesondere die griechische Außengrenze sichern. Zuvor will die EU-Kommission der „aufgewerteten“ EU-Grenzschutzeinheit jedoch ein Mandat zum Einsatz in Mazedonien erteilen. Das Land liegt direkt an der Balkanroute und muss derzeit mit einem starken Zustrom von Flüchtlingen fertigwerden.
Als Folge der Zuspitzung der Lage in Südosteuropa im Februar/März 2016 schlug die EU-Kommission am 2. März 2016 vor, für Staaten wie Griechenland in den nächsten drei Jahren bis zu 700 Millionen Euro zur Bewältigung der Flüchtlingskrise bereitzustellen. Die ersten 300 Millionen sollen bereits im laufenden Jahr 2016 fließen. Je 200 Millionen Euro sind für 2017 und 2018 vorgesehen. Nach dem Erlass der Verordnung EU/2016/369 am 15. März durch den Europäischen Rat genehmigte das Europäische Parlament am 13. April die Mittel für die erste Runde der EU-Finanzierung.
Am 3. März 2016 appellierte der Präsident der EU, Donald Tusk, anlässlich eines Staatsbesuches in Athen an Wirtschaftsmigranten, nicht nach Europa zu kommen: „Es ist alles umsonst“.
Die EU-Kommission hat am 19. April 2016 rund 83 Mio. Euro von insgesamt für das Jahr 2016 vorgesehenen 300 Mio. Euro Soforthilfe für die humanitäre Versorgung der Flüchtlinge in Griechenland bereitgestellt. Die Mittel wurden an humanitäre Hilfsorganisationen wie UNHCR, Internationales Rotes Kreuz und sechs weitere internationale Nichtregierungsorganisationen vergeben, um Flüchtlingen und Migranten in Griechenland Zugang zu grundlegender medizinischer Versorgung, Nahrungsmitteln, besserer Hygiene, kinderfreundlichen Räumen und provisorischen Unterkünften zu ermöglichen. Darüber hinaus hat Griechenland seit 2015 zur Bewältigung der Flüchtlingskrise bereits Soforthilfe in Höhe von 181 Mio. Euro aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und dem "Fonds für die innere Sicherheit" (ISF) der EU erhalten. 509 Mio. EUR aus diesen beiden Fonds waren Griechenland bereits für ein nationales Programm zur Bewältigung der Flüchtlingskrise für den Zeitraum 2014–2020 zugewiesen worden.
Auf Griechenland entfielen 2014 1,5 % der Asylanträge in der EU. Trotzdem kam 2015 in diesem Staat der überwiegende Teil der Flüchtlinge in Europa an. Allein zwischen Januar und August 2015 wurden rund 200.000 Menschen erfasst, die meist aus der Türkei über den Seeweg nach Griechenland kamen – das Vierfache der Zahl des gesamten Jahres 2014. Frontex meldete (bis Juli) gut 100.000 illegale Grenzübertritte an der Grenze zwischen Griechenland und der Türkei. Asylanträge wurden rund 6000 gemeldet. Auf die Frage, wohin die nicht registrierten Flüchtlinge dann in Griechenland gehen würden, antwortete der griechische Migrationsminister in einem Radiointerview, sie würden „verschwinden“, mehr könne er nicht offen sagen. Die Menschen machen sich auf den Weg über die Balkanroute, um ins westliche Europa zu gelangen. Dieses Nichtregistrieren wird besonders von Ungarn scharf kritisiert, das nun die Rolle des Erstaufnahmelandes übernehmen muss; dort war Griechenlands De-facto-Aussetzen des Dublinverfahrens der Grund für den Bau des Grenzzaunes.
Am 25. September 2015 erteilte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Griechenland öffentlich die folgende Mahnung: „Griechenland muss vor allem dafür sorgen, dass ausreichend Personal für Asylanträge und Erstaufnahme bereitgestellt wird, ein wirksames Abschiebungssystem eingerichtet wird, die EU-Gelder besser eingesetzt und die Aufnahmebedingungen angesichts der wachsenden Migrationsströme verbessert werden.“ Weil die Behörden des Landes zwischen Juli und November 2015 nur rund 121.000 von 500.000 ankommenden Flüchtlingen die Fingerabdrücke abgenommen hatten und damit das Dublin-Verfahren außer Funktion gesetzt hatten, leitete die EU-Kommission nach einer Verwarnung Ende 2015 Verfahren gegen das Land ein.
Nachdem „ernsthafte Schwächen“ bei der Kontrolle der Außengrenzen der Europäischen Union durch Griechenland von einer EU-Untersuchungsgruppe festgestellt worden waren, insbesondere bei der Registrierung von ankommenden Flüchtlingen, stellte der Vizepräsident der EU-Kommission am 26. Januar 2016 fest, dass die Mitgliedsstaaten das Recht hätten, ihre Grenzen zu schließen. Die EU-Kommission prüft nun, ob Binnengrenzkontrollen in der EU von bis zu 2 Jahren erlaubt werden sollen.
Auf den Inseln, darunter Kos und Lesbos, kamen im August 2015 täglich mehrere hundert Flüchtlinge an. Die Lage auf den Inseln, die oft nur wenige tausend Einwohner haben, wurde im August 2015 immer chaotischer. Allein im Zeitraum vom 28. bis 31. August 2015 wurden von der griechischen Küstenwache in 70 Einsätzen 2500 Personen gerettet. Auf der Insel Lesbos warteten im September 2015 rund 11.000 Menschen darauf, per Fähre auf das Festland gebracht zu werden. Die Mehrzahl der Asylsuchenden, die bis August 2015 über Griechenland nach Europa kamen, waren Syrer. Nach UN-Angaben setzen im Februar 2016 jeden Tag ca. 2000 Flüchtlinge und Migranten mit Booten aus der Türkei nach Griechenland über.
Auf den griechischen Inseln sollen bis spätestens Ende Februar 2016 fünf Aufnahmezentren für Flüchtlinge in Betrieb gehen. Das Aufnahmezentrum auf der Insel Lesbos ist bereits voll in Betrieb. Die Zentren auf Chios, Leros und Samos waren Mitte Februar fertiggestellt. Die Arbeiten auf der Insel Kos sollen bis Monatsende abgeschlossen sein. Auf dem griechischen Festland ist das erste von zwei Umverteilungszentren nahe Athen bereitgestellt, mit einer Kapazität von 4000 Menschen. Ein weiteres Zentrum bei Thessaloniki im Nordwesten soll ebenfalls bis Ende Februar 2016 aufnahmefertig sein.
In Griechenland sammelten sich wegen der abgeriegelten Balkanroute Ende Februar 2016 rund 20.000 Menschen. Täglich kommen weitere aus der Türkei hinzu. Neben den fünf bereits begonnenen Aufnahmezentren ist der Bau von fünf weiteren Aufnahmelagern in Grenznähe geplant. Viele der Flüchtlinge sollen aber zunächst auf den Ostägäischen Inseln bleiben und dort auf drei großen Fährschiffen untergebracht werden, die in den Häfen der Inseln Lesbos, Chios und Samos angelegt haben. Für Familien und unbegleitete Kinder – z.Z. 60 Prozent der Fliehenden – richteten UN-Organisationen insgesamt 20 Anlaufstellen mit Schlafplätzen ein.
Die Zahl der Mitte März 2016 im gesamten Land befindlichen, irregulär eingereisten Asylsuchenden wird von der griechischen Regierung mit ca. 48.000 angegeben. Da das EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016 nur Asylsuchende betrifft, die seit dem 20. März 2016 in Griechenland eingetroffen sind, ist offen, wie die EU und insbesondere Griechenland mit den bereits vor diesem Stichtag im Land eingetroffenen Flüchtlingen im Weiteren verfahren wird. Eine Fortsetzung der Flucht über die im Ergebnis der Westbalkan-Konferenz faktisch geschlossene Balkanroute ist für diese nicht mehr möglich, die Flucht über die noch tief verschneiten Berge des Balkangebirges auf eigene Faust keine Alternative.
Am 1. April 2016 verabschiedete das griechische Parlament ein Gesetz zur Umsetzung des "EU-Türkei-Abkommens" und stimmte damit für die Abschiebung von Flüchtlingen aus Griechenland in die Türkei. Dafür votierten 169 Abgeordnete und 107 dagegen. Die Zustimmung des griechischen Parlaments war Voraussetzung, um das Abkommen umzusetzen.
Das am Grenzübergang nach Mazedonien gelegene Auffanglager bei Idomeni nahm Mitte März 2016 zwischen 12.000 und 14.000 Personen auf. In der Hoffnung auf eine baldige Grenzöffnung durch Mazedonien weigern sich viele Flüchtlinge trotz katastrophaler Lebensbedingungen das Lager zu verlassen und in angebotene Unterkünfte im Landesinnern überzusiedeln. Am 24. Mai 2016 begannen die griechischen Behörden das Lager zu räumen. Griechischen Medienberichten zufolge waren am 26. Mai noch rund 1.000 Migranten im Lager; die übrigen 4.000 waren untergetaucht. Weitere Lager mit rund 3.000 Bewohnern wurden im Juni geräumt. Von den rund 50.000 Flüchtlingen, die sich Mitte Juni 2016 in Griechenland befanden, hatten viele ursprünglich keinen Schutz in Griechenland beantragen wollen, sondern hofften, sich nach Nordeuropa begeben zu können.
Die griechischen Einspruchsstellen unterliefen nach einem Bericht vom Juni 2016 das Rückführungsabkommen mit der Türkei, indem sie der Einstufung der Türkei als sicheres Drittland durch die griechische Regierung nicht folgten und in 70 von 72 Fällen eine Rückführung von syrischen Asylbewerbern in die Türkei verweigerten. Diese Einspruchsstellen sind mit Richtern, aber auch mit Vertretern von Menschenrechtsorganisationen besetzt und sollen nach Vorstellung der EU abgelöst und durch eine reguläre Behörde ersetzt werden, die die Beschlüsse der Regierung auch umsetzt.
Die Zahl der Flüchtlinge, die griechisches Staatsgebiet aus der Türkei kommend erreichten, verdoppelte sich in zweiten Septemberwoche 2016 auf über tausend Menschen und erreichte damit ein Vielfaches der 50 Personen pro Woche, die kurz nach Abschluss des Flüchtlingsabkommens ankamen. Beobachter sahen einen drastischen Preisverfall bei Schlepperleistungen, die Tatsache, dass fast niemand zurückgeschickt wird und den Wunsch dem Winterwetter zuvorzukommen, als mögliche Gründe an.
Nachdem in einem Flüchtlingslager bei Mytilini auf der Insel Lesbos am 19. September ein Feuer ausgebrochen war, das bis zu 160 Zelte zerstört oder beschädigt hatte, irrten Flüchtlinge auf der Insel umher. Die Regionalgouverneurin Kalogirou und eine Hilfsorganisation forderten den Transport aus den überfüllten Unterkünften aufs griechische Festland. Die EU lehnte das ab, weil man anschließend Absetzbewegungen der Geflüchteten ins übrige Europa befürchte. Angemietete Schiffe sollen nun benutzt werden, um die Kapazitäten auf der Insel zur Unterbringung kurzfristig zu vergrößern. Die Zahl der Neuankömmlinge auf den griechischen Inseln wuchs Anfang Oktober um ein Vielfaches an, von 90 innerhalb von vier Tagen, auf 600, innerhalb des gleichen Zeitraums eine Woche später.
Bulgarien hat eine gemeinsame Landgrenze mit Griechenland (494 km) und mit der Türkei (240 km). Vor dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989/90 war hier eine Grenze zwischen einem Ostblockland und dem Westen. Die bulgarisch-türkische Grenze ist zugleich eine der Außengrenzen der Europäischen Union. Auf Bulgarien entfielen 2014 nur 1,8 % der Asylanträge in der EU, was 11.080 Anträgen entspricht, 2015 waren es 20.391 Anträge.
In einem arabischen „Flüchtlingshandbuch“ stand Bulgarien 2015 auf Platz 1 der Länder, die Asylbewerber meiden sollten. Die "Deutsche Welle" charakterisierte die Haltung der bulgarischen Regierung und der Bevölkerungsmehrheit mit dem Satz „Bulgarien ist arm und christlich, wir wollen euch nicht!“
Tatsächlich ist Bulgarien der EU-Mitgliedsstaat mit dem niedrigsten Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner, und aufgrund der Jahrhunderte andauernden Herrschaft der türkischen Osmanen über Bulgarien ist die Wertschätzung von Muslimen in dem Land wenig ausgeprägt. Bulgarischen Sicherheitskräften wurde die massive Misshandlung von Flüchtlingen vorgeworfen. Etwa 5.300 Asylanträgen wurde 2015 stattgegeben, Integrationsprogramme existieren jedoch nicht. In der Regel bleiben die wenigsten Flüchtlinge in Bulgarien, sondern ziehen weiter. Die IOM bezeichnete die Anzahl der Flüchtlinge und Migranten für 2015 mit 30.000, Frontex registrierte für dasselbe Jahr 7.000 illegale Grenzübergänge an der türkisch-bulgarischen Grenze und 40.000 an der bulgarisch-serbischen Grenze.
Beim EU-Türkei-Gipfel am 7. März 2016 in Brüssel begründete Bulgariens Regierungschef Boiko Borissow, warum der Migrationsdruck auf sein Land durch den Ausbau der Grenzschutzeinrichtungen unbedeutend geworden sei. Entlang der türkisch-bulgarischen Grenze gebe es einen Zaun, an dem Infrarot- und Wärmebildkameras, Radaranlagen und Bodensensoren angebracht seien, die jede Bewegung registrieren sollen. Zudem sei dort eine lückenlose Videoüberwachung installiert. Zudem verwies Borissow auch auf eine Grenzschutzübung von Armee und Polizei im Grenzgebiet zu Griechenland. Er äußerte, dass selbst die Flüchtlinge wüssten, dass Bulgarien seine Grenze gut schütze. Der Zaun deckt jedoch bei weitem nicht durchgehend die komplette Grenze ab. Bis zum Juni 2016, waren es 146 km.
Anfang März 2016 änderte sich die Lage durch das weitgehende Schließen der Grenzen durch Staaten im westlichen Teil der Balkanroute; seitdem fürchtet man in Bulgarien, für Flüchtende, die aus Griechenland oder der Türkei kommend Richtung Zentraleuropa wollen, zum attraktiven Zwischenziel oder Durchgangsland zu werden. Die Zahl der Schleppungen über Bulgarien, Rumänien und Ungarn nahm laut Einschätzung der österreichischen Polizei bereits zu. Bulgariens Regierungschef kündigte an, bei Bedarf seine Truppen an der griechischen Grenze zu verstärken und dort gegebenenfalls unverzüglich auch einen Schutzzaun zu bauen. Die Zahl der nach Bulgarien kommenden Flüchtlinge stieg mittlerweile kontinuierlich an. Nach dem Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 wurden Borissow zufolge 150-200 Flüchtlinge täglich an der bulgarisch-türkischen Grenze festgenommen. Immer wieder kommt es zu Toten im bulgarischen Grenzgebiet. Seit 2016 sind, vor allem im türkisch-bulgarischen Grenzgebiet, zivile Milizen unterwegs, die „Jagd“ auf Flüchtlinge machen. Das ehemalige PEGIDA Führungsmitglied Tatjana Festerling schloss sich jüngst einer Gruppe an.
Bis Ende November waren im Jahr 2016 zehn Flüchtlinge in Bulgarien gestorben.
In Rumänien wurden vom 4. Quartal 2014 bis zum 4. Quartal 2015 nach Angaben von Eurostat 1.225 Erstanträge auf Asyl gestellt. Rumäniens Staatspräsident Klaus Johannis befürwortete unmittelbar vor dem EU–Türkei-Gipfel am 17./18. März 2016 zwar Hilfeleistungen an die Türkei, damit diese zur Lösung der Flüchtlingsfrage beitragen könne, sprach sich aber gegen eine zwangsweise Verpflichtung der EU-Staaten zur Aufnahme von Flüchtlingen aus. Eine „Umsiedlung“ von Flüchtlingen mit Aussicht auf Asyl dürfe nur „auf freiwilliger Basis“ und unter Beachtung der EU-Gesetze erfolgen.
Auf Ungarn entfielen 2014 6,8 % der Asylanträge in der EU, was rund 42.000 Antragstellern entspricht. Die Regierung (Kabinett Orbán III) meldete aber bereits im Juni 2015 57.000 Menschen, welche die Grenzen nach Ungarn überquert hätten, und kündigte bald den Bau eines Grenzzauns an, um ihren Aufgaben beim Schutz von Ungarns EU-Außengrenze (151 km Grenze zu Serbien) nachzukommen. Im Juli meldete Frontex über 100.000 illegale Grenzübertritte. Die Zahlen hatten sich in Ungarn im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht. Am 26. August 2015 gab man bekannt, man könne die Tausenden von Flüchtlingen, die man jeden Tag aufgreife, nicht mehr versorgen.
Anfang September 2015 kam es zu Massenausbrüchen aus Asyllagern und Tumulten mit Flüchtlingen, die sich weigerten, in Ungarn registriert zu werden, um zu verhindern, nach der Registrierung von Deutschland dorthin zurückgeschickt zu werden. Nach Missverständnissen über die Einreisepraxis Deutschlands ermöglichte man Ende August 2015 zunächst am Bahnhof Budapest-Keleti den Flüchtlingen, reguläre Fernzüge über Wien nach München oder Passau zu benutzen, stellte diese Praxis im September aber wieder ein, was zu Konflikten mit anderen angekommenen Flüchtlingen führte. Danach war nur noch per Lokalzug die Passage nach Sopron möglich. Von dort aus sind es acht Kilometer zur österreichischen Grenze (die die Flüchtlinge zu Fuß passierten) und 70 Kilometer nach Wien. Viktor Orbán nannte die Flüchtlingskrise „kein europäisches, sondern ein deutsches Problem“. Ungarn halte sich lediglich an europäische Regeln und tue das, was die deutsche Bundeskanzlerin Merkel erwarte. Es dürfe kein Flüchtling ausreisen, ohne dass er vorher registriert worden sei. Die Migranten wollten jedoch nicht in Ländern wie Ungarn, Polen oder Estland bleiben. „Alle würden gerne nach Deutschland gehen.“ Nach der entstandenen Notlage in Ungarn wurde am 5. September bekannt, dass Ministerpräsident Orbán und die Kanzler Deutschlands und Österreichs sich geeinigt hätten, die Flüchtlinge aus Ungarn nach Österreich und Deutschland einreisen zu lassen.
Anfang September wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, die u. a. beinhaltet, dass ab dem 14. September 2015 der Grenzübertritt ohne Visum nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet wird. Sowohl Ungarn als auch die Vereinten Nationen bezeichneten Serbien als sicheres Herkunftsland, wobei die Vereinten Nationen betonten, dass Serbien kein Asylsystem habe.
Am 17. Oktober schloss Ungarn den Bau eines Grenzzaunes zu Kroatien ab und kündigte die Einrichtung von zwei Transitzonen an, in denen Flüchtlinge in der Lage sein sollen, Asyl zu beantragen.
Orbans Flüchtlingspolitik wurde im November 2015 von etwa drei Vierteln der Ungarn gutgeheißen.
Im Januar 2016 beantragten 550 Personen in Ungarn Asyl; bis Mitte Februar erneut mehr als 550 Personen. Am 20. Februar 2016 kündigte der ungarische Innenminister Pinter an, Ungarns drei Eisenbahnübergänge zu Kroatien für 30 Tage zu schließen (darunter die beiden an den Strecken Dugo Selo–Gyékényes und Osijek–Pecs).
Nach der Westbalkan-Konferenz im Februar 2016 schlossen die Teilnehmerstaaten Slowenien, Kroatien, Serbien und Mazedonien am 8./9. März 2016 ihre nationalen Grenzen für Einreisende ohne Visum und riegelten damit die Westbalkanroute für den Flüchtlingsstrom nach Zentraleuropa faktisch ab. Die ungarische Regierung rief daraufhin am 9. März 2016 landesweit den Krisenzustand aus, in dem die ungarischen Polizei mehr Rechte hat und dichtere Personenkontrollen durchführt. Bereits im September 2015 hatte Ungarn in den grenznahen Landesbezirken den Krisenzustand ausgerufen, als aus den Nachbarländern Serbien und Kroatien täglich tausende Flüchtlinge ins Land kamen. Außerdem begann Ungarn mit Vorbereitungen zur Abriegelung der Grenze nach Rumänien. Ungarns Grenzen zu Serbien und Kroatien sind bereits mit Zäunen abgesperrt.
Am 5. Juli 2016 wurde bekanntgegeben, dass man Flüchtlinge, die in einem Gebiet von bis zu acht Kilometern hinter der Grenze in Ungarn nach einem illegalen Grenzübertritt aufgegriffen würden, künftig zu Transitzonen an den Übergängen der ungarisch-serbischen bzw. der ungarisch-kroatischen Grenze, außerhalb des ungarischen Staatsgebietes, bringen will.
Im September 2016 forderte der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn, Ungarn solle wegen seiner „unmenschlichen“ Flüchtlingspolitik aus der Europäischen Union ausgeschlossen werden. Das Ungarische Referendum über EU-Flüchtlingsquoten am 2. Oktober wurde ungültig, da nur 43,9 %, statt der nötigen 50 % der wahlberechtigten Ungarn abgestimmt hatten. 98,3 % der gültigen Stimmen sprachen sich gegen die Aufnahme von Flüchtlingen per EU-Quote aus.
Kroatien rückte mit der Schließung der serbisch-ungarischen Grenze Mitte September 2015 als eine der möglichen Ausweichrouten nach Nordeuropa in den Fokus der Krise. Der Premierminister kündigte an, man werde den Flüchtlingen helfen, Kroatien zu durchqueren, und sie dorthin leiten, wohin sie wollten, nach Deutschland oder Skandinavien. Das nahm man jedoch einen Tag später, nachdem rund 11.000 Flüchtlinge aus Serbien gekommen waren, wieder zurück und schloss die Grenze zu Serbien bis auf weiteres. Die Präsidentin kündigte an, dass das kroatische Militär die Grenzen notfalls verteidigen werde. Wenige Stunden später änderte man die offizielle Linie erneut und gab bekannt, Flüchtlinge nun durch kroatisches Staatsgebiet nach Slowenien oder Ungarn zu transportieren. Ungarn hatte da bereits mit dem Bau einer Grenzbefestigung zu Kroatien begonnen und die ersten Flüchtlinge verhaftet, die aus Kroatien gekommen waren. Nach Fertigstellung der ungarischen Grenzbefestigung transportierte Kroatien die Flüchtlinge weiter nach Slowenien.
Weil die Behörden des Landes ankommenden Flüchtlingen keine Fingerabdrücke abgenommen hatten und damit das Dublin-Verfahren außer Funktion gesetzt hatten, leitete die EU-Kommission nach einer Verwarnung Ende 2015 Verfahren gegen das Land ein.
Slowenien wurde Mitte Oktober 2015 zum Zwischenziel der Flüchtlingsbewegung auf dem Weg nach Deutschland, nachdem Ungarn den Grenzzaun zu Kroatien geschlossen hatte. Kroatien begann die Flüchtlinge unkontrolliert und ohne Erfassung durch sein Gebiet nach Slowenien zu schleusen, bis die dortigen Behörden den Zugang zu ihrem Staatsgebiet auf 2.500 Personen am Tag beschränkten. Diese Personen erfasse man und leite ebenso viele nach Österreich weiter. Nach Einführung der Maßnahme kam es am 19. Oktober zu einem Rückstau von Flüchtlingen an der kroatisch-slowenischen Grenze.
Angesichts der in Kälte und Regen ausharrenden Menschen revidierte die slowenische Regierung ihre Entscheidung nach einigen Stunden und ließ alle, die auf der kroatischen Seite gewartet hatten, noch am 19. Oktober ins Land. Am 22. Oktober berichtete die slowenische Regierung, dass in Slowenien von Kroatien her am Vortag 12.600 Flüchtlinge eingetroffen seien; am nächsten Tag waren es 14.000, am 26. Oktober 2015 erneut 15.000.
Im Auffanglager an der Grenze bei Brežice setzten Flüchtlinge in Gegenwart slowenischer Polizei und Feuerwehr ihre Zeltunterkünfte in Brand, um auf eigene Faust Slowenien zu durchqueren und von dort nach Österreich weiterzuziehen. Sloweniens Regierungschef Cerar kündigte Ende Oktober eine Beschwerde bei der EU-Kommission über Kroatien an, das – trotz des slowenischen Verweises auf erschöpfte Kapazitäten – ständig weitere Flüchtlingsgruppen an die Grenze zu Slowenien transportiere.
Im November 2015 begann die Regierung Sloweniens mit dem Bau eines Grenzzauns zu Kroatien.
Zwischen dem 16. Oktober (als Ungarn die Grenze zu Kroatien abriegelte) und dem 29. Dezember 2015 kamen insgesamt 371.692 Flüchtlinge von Kroatien nach Slowenien; durchschnittlich also etwa 5.000 täglich. Vom 1. bis 25. Januar 2016 reisten mehr als 45.000 Migranten über Slowenien nach Westeuropa weiter.
Am 26. Februar 2016 teilte Slowenien mit, täglich nur noch 580 Flüchtlinge ins Land zu lassen.
Nach der faktischen Schließung der Balkanroute hat die Zahl der Erstanträge in Slowenien zugenommen.
Auf Österreich entfielen 2014 4,5 % der Asylanträge in der EU. Es wurden von Januar bis Ende Juli 2015 37.046 Asylanträge gestellt und damit mehr als im gesamten Vorjahr. 78,47 % der Antragsteller waren männlich und 21,53 % weiblich. Mehr als 20.000 Anträge stellten Personen aus Syrien, Afghanistan oder Irak. Danach folgen Staatsbürger aus dem Kosovo, Pakistan und Somalia. Für Aufregung sorgte im Juni 2015 eine Recherche des Datenjournalisten Jakob Weichenberger, die starke Unterschiede bei der Unterbringung von Flüchtlingen durch Gemeinden zeigte. Die Weigerung einzelner Gemeinden, ihren Anteil an den zwischen 80.000 und 160.000 erwarteten Flüchtlingen aufzunehmen, komplizierte die Quartiersituation. Die Bundesregierung ernannte im August Christian Konrad zum „Flüchtlingskoordinator“, der bis zum Winteranbruch genügend feste Quartiere auftreiben sollte. Zusätzlich ist es den Bundesbehörden seit 1. Oktober 2015 durch ein neues Gesetz möglich, bestehende Gebäude per Bescheid für die Unterbringung von Asylwerbern heranzuziehen, ohne dass die Gemeinden dagegen Veto einlegen können.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner gab Anfang September 2015 bekannt, die Dublin-Verordnung nur noch nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip anzuwenden. Wenn eine Gewalteskalation drohe, weil Menschen, statt in Österreich um Asyl zu ersuchen, friedlich weiterziehen wollen, ohne sich registrieren zu lassen, dann werde Österreichs Polizei sich ihnen nicht mit Gewalt entgegenstellen. Am 5. September kamen rund 9.000 Flüchtlinge von Ungarn über die österreichische Grenze und reisten dann großteils Richtung Deutschland weiter. In den folgenden Tagen stellten die ÖBB mehrmals den Zugverkehr zwischen Ungarn und Österreich wegen Überlastung ein.
Die Bilder vom Budapester Ostbahnhof lösten eine Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft aus; die am Wiener Westbahnhof ankommenden Flüchtlinge wurden mit Applaus begrüßt und mit Hilfsgütern versorgt. Am 31. August 2015 mobilisierte eine Demonstration für Flüchtlinge – „Mensch sein in Österreich“ – über 20.000 Teilnehmer. Das Solidaritätskonzert „Voices for Refugees“ am 3. Oktober am Wiener Heldenplatz hatte mehr als 100.000 Besucher.
Zu einem Disput kam es im September zwischen Bundeskanzler Werner Faymann und Viktor Orbán, bei dem Faymann Orbán wegen angeblicher schlechter Behandlung der Flüchtlinge offen angriff, was dieser entschieden zurückwies. In einem Interview mit dem "Spiegel" verglich Faymann dies mit der Praxis der Nazis während des Holocaust mit den Worten: „Flüchtlinge in Züge zu stecken in dem Glauben, sie würden ganz woandershin fahren, weckt Erinnerungen an die dunkelste Zeit unseres Kontinents“.
Die österreichische Bundesregierung (Kabinett Faymann II) wurde in der CSU-Parteizeitung "Bayernkurier" vom CSU-Politiker Hans-Peter Uhl Anfang Oktober kritisiert, weil sie die Flüchtlinge einfach „durchreiche“. Das Bundesland Salzburg schleuste nach eigenen Angaben von Anfang Oktober 2015 zwischen 1000 und 1500 Menschen täglich nach Bayern. Man habe eine „gelassene Routine“ erreicht, sagte ein Sprecher des Magistrats der Stadt Salzburg.
Während bis zur Sperre der Grenze zwischen Ungarn und Kroatien vor allem der Übergang Nickelsdorf im Burgenland im Mittelpunkt des Geschehens stand, verlagerte sich ab 17. Oktober 2015 die Einreise schlagartig hin zu den steirischen Grenzübergängen Spielfeld und Bad Radkersburg an der Grenze zu Slowenien.
Unter dem unverminderten Druck durch Neuankünfte aus Slowenien erklärte Österreichs Innenministerin Mikl-Leitner, man müsse an einer „Festung Europa“ bauen. Laut dem Salzburger Bürgermeister haben Zeugen bestätigt, dass Österreich Übersetzer eingesetzt hat, um behinderte Menschen zum Aufbruch nach Deutschland zu überreden. Die Personen wurden anschließend aus der Notunterkunft in der Salzburger Bahnhofsgarage von der Polizei zur Grenze nach Deutschland eskortiert. Die Innenministerin sah sich im Lauf des Jahres 2015 mit Rücktrittsaufforderungen durch die SPÖ-Landesorganisationen Oberösterreich und Kärnten, dem Wiener Landtagspräsidenten Harry Kopietz, den Traiskirchner Bürgermeister Andreas Babler, der Sozialistischen Jugend Österreich, der Jungen Grünen, dem Verband Sozialistischer Studentinnen und Studenten Österreichs und Asyl in Not konfrontiert. Am 25. Oktober 2015 kamen von Österreich aus 4.000 Personen allein bei Passau über die deutsche Grenze, am 27. Oktober waren es bereits 5.500 Personen, die nach Bayern einreisten. Die bayerische Staatsregierung monierte, Österreich hielte sich mit dieser Verfahrensweise nicht an die mit Deutschland vereinbarte Richtlinie, maximal nur 50 Personen pro Stunde und Grenzübergang nach Deutschland einreisen zu lassen. Die österreichische Polizei erwiderte, dass diese Obergrenze einseitig definiert und von österreichischer Seite nie bestätigt worden sei. Die Innenministerin schrieb der deutschen Bundesregierung letztlich die Verantwortung für die angespannte Lage zu.
Die Anzahl der 2015 in Österreich gestellten Asylanträge erhöhte sich im Oktober beträchtlich und erreichte bis Monatsende rund 63.000. Ein verschärftes Asylrecht erschwert seit Mitte November den Familiennachzug. Wer demnach kein Asyl, sondern lediglich subsidiären Schutz erhält, darf Angehörige erst nach drei Jahren nach Österreich holen, wenn Unterkunft und Einkommen des Antragstellers nachweisbar für die zu erwartende Personenzahl angemessen sind.
Die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen, die 2015 in Österreich Asyl beantragten, erreichte bis Ende Oktober 6.175. 65 Prozent der Antragsteller kommen aus Afghanistan. Bis Mitte Dezember 2015 zählte man rund 85.000 Asylanträge in Österreich. Zwischen 5. September und Mitte Dezember hätten nach Behördenangaben rund 600.000 Personen Österreich auf ihrem Weg nach Norden durchquert. Im Dezember würden nach Angaben des Innenministeriums täglich zwischen 3.000 und 5.000 Flüchtlinge das Land als Transitland benutzen.
Am 7. Dezember 2015 begannen Soldaten des Pionierbataillons 2 der 6. Jägerbrigade bei Spielfeld mit dem Aufbau eines Grenzzaunes. Die 2,5 m hohe Befestigung soll sich bis Weihnachten 3,7 Kilometer entlang der slowenischen Grenze erstrecken. Der Zaun ist Teil eines neuen Grenzmanagementsystems, das seit Januar 2016 in Probebetrieb ist. Dabei finden Personenkontrollen und Registrierung in einer „Transitzone“ durch Bundesheer und Polizei statt, die aufgrund der räumlichen Begrenzungen nicht in nächster Nähe umgangen werden kann.
Am 29. Dezember 2015 wurde bekannt, dass in den Tagen zuvor sowohl von Italien bei Tarvis etwa 20 Flüchtlinge nach Österreich zurückgeschickt worden sind als auch hunderte von Österreich nach Slowenien, da sich im Gespräch herausstellte, dass sie nicht wie angegeben aus einem Kriegsgebiet in Syrien stammen können. Später gaben slowenische Stellen jedoch an, dass Österreich auch viele der Schutzsuchenden, die zuvor eine falsche Identität angegeben hatten, einreisen ließ, nachdem ihre tatsächliche Identität festgestellt worden sei. Am 17. Januar 2016 kündigte Kanzler Faymann an, die Grenzkontrollen weiter auszubauen und alle Flüchtlinge zurückzuweisen, die keinen Asylantrag in Österreich stellen wollten, kein Asylrecht hätten oder bei denen bereits klar sei, dass sie von deutschen Behörden an der österreichisch-deutschen Grenze abgewiesen werden würden. Die Schengen-Regeln seien damit vorübergehend außer Kraft gesetzt.
Auf einem „Asylgipfel“ von Bundesregierung und Landesregierungen am 20. Januar 2016 wurden Richtwerte beschlossen, nach denen 2016 nur 37.500 neue Asylanträge (inklusive Familiennachzug) angenommen werden sollen. Kritik von verschiedenen Seiten konzentriert sich hauptsächlich darauf, dass Österreich gegen internationales Recht verstoßen müsste, um die Begrenzung einzuhalten. Innenministerin Mikl-Leitner verwies dagegen auf „Ultra posse nemo obligatur“ – niemand könne zu Unmöglichem verpflichtet werden. ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka präzisierte, dass man sich auf die geltende Dublin-Verordnung sowie Artikel 72 des AEUV-Vertrags beziehe, laut dem von den EU-Bestimmungen zu Personenverkehr und Asyl abgewichen werden kann, wenn die innere Sicherheit bedroht ist.
Im Januar 2016 stellten etwa 7.000 Menschen einen Asylantrag in Österreich. Österreichs neuer Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil äußerte am 5. Februar 2016, österreichisches Militär könne in der Flüchtlingskrise in einer „militärisch-zivil gemischten Mission auf dem Balkan“ eingesetzt werden. Außenminister Sebastian Kurz äußerte am gleichen Tag, es gebe eine starke Bereitschaft in Mazedonien und anderen Balkanstaaten, „den Zustrom zu reduzieren, zu drosseln oder vielleicht sogar zu stoppen.“ Österreich verlangte im Januar von der EU die Geldmittel zurück, die für den Mehraufwand bei der Flüchtlingsversorgung 2015 angefallen seien. Bei 11.000 Euro pro Flüchtling und 55.000 Personen über den Kapazitätsgrenzen forderte Finanzminister Schelling am 25. Januar 2016 rund 600 Millionen Euro.
Anfang Februar wurde bekannt, dass österreichische Behörden zwar die Daten und Fingerabdrücke aller Asylbewerber erfassten, die die Landesgrenzen überquerten, aber anschließend sofort wieder die Datensätze solcher Personen löschten, die angaben, in Deutschland einen Asylantrag stellen zu wollen. Diese Datensätze werden von Österreich auch nicht in die Europäische Fingerabdruckkartei übertragen. Beobachter vermuten, dass  –  sollte sich die lediglich mündliche Absprache zwischen Faymann und Merkel über die Aussetzung des Dublin-Abkommens als nichtig erweisen – auf diese Weise verschleiert werden sollte, dass die Personen ursprünglich aus dem sicheren Österreich nach Deutschland kamen.
Am 17. Februar gab die Innenministerin bekannt, man wolle ab dem 19. Februar nur noch bis zu 80 Asylanträge pro Tag an der Südgrenze akzeptieren. Allerdings sollen bis zu 3.200 Personen pro Tag zum Zweck der Durchreise diese Grenze überqueren dürfen, sofern sie angeben, in einem anderen Land Asyl beantragen zu wollen. Wird einer dieser beiden Grenzwerte erreicht, wird die Einreise vorübergehend gestoppt. Die Zahl der Asylanträge lag zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Obergrenze bei über 200 am Tag. Slowenien gab daraufhin bekannt, ebenfalls die Zahl der Flüchtlinge zu begrenzen und sich dabei im Rahmen der Quoten zu bewegen, die Österreich festgelegt hat. Österreich vereinbarte mit Mazedonien, Serbien, Kroatien und Slowenien, dass die Flüchtlinge an der mazedonischen Grenzstadt Gevgelija erkennungsdienstlich erfasst werden. Syrer, Afghanen und Iraker werden dann mit der Eisenbahn nach Deutschland gebracht. Alle anderen Flüchtlinge sollen an der griechisch-mazedonischen Grenze abgewiesen werden.
Das Heeres-Nachrichtenamt (HNA), der Auslandsgeheimdienst der Republik Österreich, legte der Bundesregierung im Februar 2016 einen „Strategischen Lageausblick 2016“ vor. Laut diesem Papier könnte die Dimension von 2015 „noch durchaus übertroffen werden“. Die Experten befürchten, dass ohne Veränderungen an den EU-Außengrenzen Österreich zur „Wartezone“ für 500.000 Flüchtlinge werden könnte. Die Rolle der Türkei in der Unterbindung der „Migrationsströme“ wird in der Analyse als „keinesfalls kooperativ“ eingestuft, und Libyen sei durch den Zerfall seines Staatswesens nur eingeschränkt handlungsfähig.
Am 2. März 2016 bezeichnete Außenminister Sebastian Kurz die Grenzöffnung im September 2015 und das damit verbundene „Durchwinken“ der Flüchtlinge und Migranten von Griechenland nach Mitteleuropa als „schweren Fehler“. Er verwies auf die Unterbringung von 100.000 Flüchtlingen durch Österreich ohne internationale Hilfe und die augenscheinlich schlechte Versorgung von „nur“ 25.000 Menschen in Griechenland und forderte, mehr Druck auf das Land auszuüben um die Versorgung zu verbessern.
Am 27. April 2016 verabschiedete das Parlament eine umstrittene Gesetzesnovelle, die es der Regierung erlaubt, mit einer Notverordnung auf den Zuzug von Flüchtlingen zu reagieren. Laut Verordnung dürfen Flüchtlinge keine Asylanträge mehr an der Grenze stellen; sie werden umgehend abgewiesen.
Ende Mai 2016 verstärkte man die Polizeipräsenz am Brennerpass um zusätzliche Beamte, nachdem vermehrt von Flüchtlingsgruppen berichtet wurde, die sich von Italien kommend Zutritt nach Österreich verschafften. Italiens Premier Renzi wies diese Berichte zurück.
Die Ministerien in Österreich trugen im August verschiedenste Daten zur rechtlichen Absicherung der Asyl-Notverordnung zusammen, die die Schließung der Grenzen für neue Asylbewerber beim Erreichen einer Obergrenze ermöglichen soll. Neben dem Zusammenbruch der klassischen Versorgungsysteme der Grundversorgung bei einem Überschreiten der Kapazitätsgrenzen, wurde auf Kriminalitätsstatistiken und besonders auf die Grenzen bei der angemessenen Versorgung von Kindern hingewiesen. So erhöhte sich die Zahl der Kinder, die wegen mangelnder Sprachkenntnisse dem Unterricht nicht folgen konnten, 2015 durch Flüchtlingskinder um 30 Prozent auf 46.000.
Laut Innenminister Thomas de Maizière liegt die Zahl der 2015 in Deutschland registrierten Asylsuchenden bei 890.0000, statt wie bisher angenommen bei ca. 1,1 Millionen. Hinzu kommen etwa 20.000 Kontingentflüchtlinge, die direkt aus Lagern in den Nachbarländern Syriens eingeflogen wurden. Wie viel Personen 2015/16 unerlaubt nach Deutschland einreisten und sich nicht registrieren ließen, ist unbekannt. Auf Grund des Kapazitätsengpasses beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konnten 2015 nur 476.649 Schutzsuchende Antrag auf Asyl stellen und 282.726 Asylanträge entschieden werden. Das BAMF rechnete Ende 2015 damit, dass die anerkannten syrischen Flüchtlinge im Schnitt einen Angehörigen pro Flüchtling im Rahmen des Familiennachzuges nachholen werden – 2015 kamen etwa 428.000 Syrer nach Deutschland.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung beklagte bereits am 21. April 2015, dass Deutschland, Schweden und Frankreich die Hauptlast der Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge trügen, während andere europäische Staaten nichts täten. Ähnlich beklagte sich der Bundesinnenminister im August 2015 über Griechenland und Italien, die Flüchtlinge, ohne ihre Asylanträge aufzunehmen, in den Schengen-Raum entließen.
Politiker suchten nach Maßnahmen, Bewerber aus „sicheren Herkunftsländern“ mit aussichtslosen Asylanträgen (Personen, die aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, dem Kosovo, Albanien oder Montenegro gekommen waren, das sind rund 46 %) „schneller abzuschieben“, und beschlossen, Anträge von solchen Personen bei der Bearbeitung vorzuziehen, ohne jedoch von der Einzelfallprüfung abzugehen.
Über die Anwendung des Dublin-Abkommens kam es Ende August und Anfang September 2015 zu Gegensätzen bzw. Missverständnissen zwischen den Regierungen Ungarns, Österreichs und Deutschlands. Weil in Deutschland eine Leitlinie des BAMF bekannt wurde, die festlegte, dass Flüchtlinge aus Syrien nicht in die Ankunftsländer in der EU zurückgeschickt würden, verbreitete sich das Gerücht, Deutschland erlaube allen die Einreise. Dem widersprachen Politiker später.
Anfang September 2015 beschloss Kanzlerin Merkel ohne Konsultation des Deutschen Bundestages, Flüchtlinge aus Ungarn ohne Registrierung und Prüfung des Asylanspruchs nach Deutschland einreisen zu lassen.
Mitte September 2015 erklärten die Innenminister der Länder die Aufnahmekapazitäten für weitgehend erschöpft. Am 13. September wurde die vorübergehende, teilweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen und die Aussetzung des Schengen-Abkommens bekannt gegeben. Die Zahl der Flüchtlinge, die in Bayern die Grenze nach Deutschland überschritten, hat innerhalb des Monats September, mit mindestens 135.000, die Summe der Flüchtlinge, die in den acht vorangegangenen Monaten dort ankamen, überschritten. Die Bundesregierung änderte Ende September ihre Haltung und begann das Dublin-Abkommen gegenüber Österreich erneut auszusetzen. Mit dem Ziel, die Grenzregion zu entlasten, setzte Deutschland im September 2015 neben den Transporten, die Österreich bereits selbst durchführte, täglich bis zu acht Sonderzüge ein, um Flüchtlinge aus dem österreichischen Salzburg direkt in deutsche Erstaufnahmeeinrichtungen zu bringen. Die Einführung von Grenzkontrollen senkte die Zahl der Neuankömmlinge nicht, sondern sie stieg weiter auf bis zu 10.000 Menschen am Tag. Die Personen in den Sonderzügen wurden nicht mehr kontrolliert.
Angesichts der hohen Belastungen für die Bundesländer forderten diese eine zeitnahe Verminderung des Flüchtlingszuzuges, während Bundespolitiker eher über eher langfristig angelegte Lösungen der Krise sprachen, wie etwa über die Beseitigung von Fluchtursachen. Die Drohung des bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer von Anfang Oktober, sollten nicht unverzüglich Maßnahmen zur Begrenzung der Flüchtlingsbewegung getroffen werden, so werde man notfalls die Bundesregierung vor dem Verfassungsgericht verklagen und eigene Sicherungsmaßnahmen ergreifen, wurde von Bundespolitikern aller anderen Parteien kritisiert oder nicht ernst genommen. Die Klagedrohung wurde schließlich Anfang Mai 2016 von der CSU zurückgenommen.
Am 29. September 2015 beschloss das Bundeskabinett ein Gesetzespaket mit wesentlichen Änderungen im Asylrecht – "Asylpaket I". Die Änderungen sind überwiegend am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten.
Nach der Verlagerung der Balkanroute von Ungarn nach Slowenien waren die Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern von München weg in den Raum Passau verlagert worden, in Absprache mit Österreich, aber bewusst ohne dies publik zu machen. Hunderte Flüchtlinge verschwanden im Herbst aus den zugewiesenen Notquartieren in ganz Deutschland. Staatliche Stellen hatten zuvor die vorgeschriebene Registrierung der Personen beim Betreten Deutschlands nicht mehr vornehmen können.
Ende Oktober begann das System der Verteilung unter der Last der massiven Zuführungen von Flüchtlingen aus Österreich zusammenzubrechen. Tausend Personen konnten am 25. Oktober nicht mehr untergebracht werden. Zeitweise herrschten chaotische Zustände. Am 27. Oktober 2015 wurden wieder Forderungen der CSU laut, aus deren Reihen nun verlangt wurde, bis zum 1. November die „Politik der offenen Grenze“ mit Österreich zu beenden. Ein in diesem Zusammenhang angesetztes Koalitionstreffen am 1. November mit dem Ziel, die unkontrollierte Einreise ins Land bzw. den unkontrollierten Aufenthalt von Flüchtlingen im Land durch die Schaffung von Transitzonen (Vorschlag der CDU/CSU) oder alternativ durch Schaffung von "Einreise- und Registrierungszentren" in ganz Deutschland (Vorschlag der SPD) zu unterbinden, brachte keine Lösung. Dringlichst erwartete Beschlüsse zur Entlastung der Kommunen, um den weiteren Zuzug von Flüchtlingen schnellstmöglich wirksam und deutlich zu begrenzen, wurden nicht gefasst. Das Ultimatum verstrich für alle Beteiligten folgenlos.
Das bereits Anfang November 2015 vorgeschlagene "Asylpaket II" mit strengeren asylrechtlichen Regelungen, dessen Inkrafttreten ursprünglich für das Jahresende 2015 vorgesehen war, wurde zunächst durch Gegensätze innerhalb der Regierungskoalition verzögert, bis Ende Januar 2016 eine koalitionsinterne Einigung erfolgte. Der Gesetzgebungsprozess selbst dauert an.
Die Regierung war Anfang November 2015 nicht in der Lage, zu beziffern, wie viele Asylbewerber sich in den Erstaufnahmelagern befinden oder wie viele bereits auf die Gemeinden im ganzen Land verteilt wurden.
Dass Verdächtige bei den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015/16 der Gruppe der Flüchtlinge und Migranten zugeordnet wurden, verschärfte die Debatte um begrenzte Kapazitäten bei Aufnahme und Integration sowie um fehlende Möglichkeiten, Personen aus dieser Gruppe aus Deutschland effektiv abzuschieben.
In ihrer Regierungserklärung vom 17. Februar 2016, kurz vor dem EU-Gipfel in Brüssel am 18. und 19. Februar, äußerte die Bundeskanzlerin, sie werde sich weiterhin für eine europäisch-türkische Lösung in der Flüchtlingsfrage einsetzen. Ziel sei es, „die Zahl der Flüchtlinge spürbar und nachhaltig zu reduzieren, um so auch weiterhin den Menschen helfen zu können, die unseres Schutzes wirklich bedürfen“. Dieses Ziel soll durch die Bekämpfung der Fluchtursachen, den Schutz der EU-Außengrenzen – insbesondere der Grenze zwischen Griechenland und der Türkei – und einen geordneten und gesteuerten Flüchtlingszuzug erreicht werden.
Deutschland sicherte nach den Aussagen österreichischer Politiker Griechenland eine Beibehaltung der Politik der offenen Grenzen zu; im Gegensatz dazu beklagte aber der deutsche Innenminister de Maiziere öffentlich am 21. Februar, dass die Zahl von bis zu 3.200 Flüchtlingen, die Österreich täglich an Deutschland weiterreichen wolle, zu hoch sei. Diese deutsche Position, bei der die Flüchtlinge wegen einer Zusicherung der deutschen Bundesregierung letztlich in Österreich stranden würden, sorgte für diplomatische Verstimmungen.
Erkenntnisse darüber, wie viele Flüchtlinge sich überhaupt in Deutschland befinden, konnten von den Behörden auch bis Ende April 2016 nicht vorgelegt werden. Der Bundesinnenminister schätzte, dass eine sechsstellige Zahl von Neumigranten unregistriert irgendwo in Deutschland lebe. Anfang Juni schätzte das Bamf die Ziffer der Personen, die 2015 angekommen war, von denen man aber noch keine erkennungsdienstlichen Informationen habe, auf rund 150.000.
Im Juni 2016 war die Bundespolizei, nach einem internen Bericht, nicht mehr in der Lage, die illegale Einwanderung wirksam zu bekämpfen oder zu dokumentieren. Durch Personalmangel und die offenen Grenzen konnten zahlreiche Personen illegal nach Deutschland gelangen. Ein erheblicher Anteil der illegalen Einwanderung soll sich demnach mittlerweile von Osten kommend nach Deutschland bewegen, darunter unvermindert viele Tschetschenen. Auch Flüchtlinge aus der Schweiz, deren Asylanträge dort abgelehnt wurden, tauchten vielfach vor der Abschiebung dort unter und würden sich nach Einschätzung der Leiterin des Schweizer Staatssekretariats für Migration nach Deutschland begeben.
Im Zuge des Flüchtlingsgipfels der Vereinten Nationen am 20. September 2016 versprachen Vertreter Deutschlands nach Aussagen von US Präsident Obama mehr Flüchtlinge im Vergleich zu 2015 direkt aus Bürgerkriegsländern aufzunehmen.
Nach Angaben der Bundesregierung vom September 2016 wurden im laufenden Jahr in 13.134 Fällen Asylbewerber nach der Ablehnung ihres Antrags abgeschoben. Insgesamt lebten bis zum 30. Juni 2016 549.209 rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende aus verschiedenen Gründen in der Bundesrepublik, davon 406.065 seit mehr als sechs Jahren. Etwa die Hälfte der abgelehnten Antragssteller erhielt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, ein Drittel ein befristetes Aufenthaltsrecht, etwa 100.000 (insgesamt 168.212) erhielten eine Duldung, davon 37.020 Menschen wegen fehlender Reisedokumente.
Auf Belgien entfielen 2014 3,6 % der Asylanträge in der EU, was 22.710 Anträgen entspricht. Für das Jahr 2015 wurden insgesamt ca. 40.000 Flüchtlinge erwartet. Belgien erklärte sich im September 2015 bereit, aus Deutschland 250 Flüchtlinge aus Bayern zu übernehmen. Ebenfalls im September 2015 erschienen belgische Regierungsvertreter in einer Flüchtlingsunterkunft in Bielefeld. Von dort sollen sie noch vor deren Registrierung 39 Flüchtlinge nach Belgien verbracht haben, deren Bildungsniveau durchweg hoch gewesen sein soll.
Auf die Niederlande entfielen 2014 4,2 % der Asylanträge in der EU, was rund 26.000 Anträgen entspricht. Die Niederlande unterstützten die später gescheiterten Verteilungspläne der Europäischen Union vom Sommer 2015, nach denen sie rund 2000 Flüchtlinge hätten aufnehmen sollen.
Im Spätsommer diskutierte man jedoch härtere Asylgesetze, die abgelehnte Asylbewerber vollständig von den sozialen Sicherungssystemen des Landes ausschließen würden. Kritik von UN-Vertretern wies Regierungschef Rutte zurück, man könne keine Leute versorgen, die sich schlicht weigerten, zu gehen.
Auf Dänemark entfielen 2014 2,3 % der Asylanträge in der EU, was 14.680 Anträgen entspricht. Dänemark, wo noch 2014 doppelt so viele Menschen wie 2013 Asyl beantragt haben, war eines der wenigen Länder, in denen im September 2015 die Zahl der Anträge niedriger war als im September 2014. Dänemark hat in den letzten Jahren seine Einwanderungspolitik immer weiter verschärft; heute gilt die dänische Einwanderungsgesetzgebung als eine der restriktivsten in Europa. Die Flüchtlingskrise war vor der Parlamentswahl im Juni 2015 ein in Dänemark vieldiskutiertes Thema. Nach der Wahl bildete die rechtsliberale Venstre-Partei eine Minderheitsregierung und verschärfte das dänische Asylrecht weiter. Unter anderem wurden die Sozialleistungen für Flüchtlinge annähernd halbiert. Im Sommer 2015 wurden Anzeigen in Zeitungen des Libanon geschaltet, in denen über die Asylrechtsverschärfungen informiert wurde. Im November 2015 wurden Pläne bekannt, die Unterbringung von Flüchtlingen in Zelten auch im Winter nicht zu beenden.
Im Dezember 2015 beschloss das dänische Parlament, Flüchtlingen mitgeführtes Bargeld bis auf einen Selbstbehalt von etwa 350 Euro abzunehmen und die Mittel für ihre Unterbringung und Versorgung zu verwenden.
Am 26. Januar 2016 verschärfte das dänische Parlament die Asylregeln um einen erschwerten Familiennachzug und um eine Befristung der Aufenthaltsgenehmigung und legte den Selbstbehalt auf 10.000 Kronen (etwa 1340 Euro) fest.
Nachdem Schweden ab dem 4. Januar 2016 Passkontrollen an der Öresundbrücke eingeführt hatte, teilte die dänische Regierung am selben Tag mit, dass an der Grenze zu Deutschland vorübergehend ebenfalls solche Kontrollen eingeführt werden. Nach Angaben der dänischen Regierung werden allerdings nicht alle Reisenden kontrolliert. Die Kontrollen sollten zunächst zehn Tage dauern, von der Möglichkeit der Verlängerung machte man allerdings mehrmals Gebrauch. Zuletzt wurden die Grenzkontrollen am 2. Mai 2016 für weitere 30 Tage verlängert. Im August 2016 teilten Premierminister Rasmussen und das Ministerium für Ausländer, Integration und Wohnen geplante Verschärfungen mit. z. B. sollen abgelehnte Asylbewerber schneller abgeschoben werden können, und der Zugang zu Sozialleistungen soll weiter erschwert werden. In den ersten sieben Monaten 2016 suchten rund 4.700 Menschen in Dänemark Asyl.
→ siehe auch Einwanderung und Einwanderungspolitik in Dänemark seit 1945
Schweden war lange Zeit das Land mit der großzügigsten Asylpolitik und nahm bereits vor der Flüchtlingskrise – relativ zur Bevölkerungszahl von nur 9,8 Millionen Einwohnern – viel mehr Flüchtlinge auf als jedes andere EU-Land. Im Jahr 2014 wurden dort 13 % der Asylanträge in der EU registriert, während das Land weniger als 2 % der Einwohner und weniger als 2,5 % der kaufkraftbereinigten Wirtschaftsleistung der EU hat. 2014 wurden insgesamt 81.300 Flüchtlinge in Schweden aufgenommen. Laut Eurostat kamen 2014 auf 1000 Einwohner 7,8 Asylbewerber, im Vergleich dazu waren es in Deutschland 2,1. Flüchtlinge erhielten nach der Anerkennung eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und konnten nach vier Jahren Aufenthalt die schwedische Staatsbürgerschaft erwerben. Bei Wohnraumbeschaffung, Familienzusammenführung und finanzieller Versorgung der Flüchtlinge wurde in Schweden sehr großzügig verfahren.
Bereits bei der Reichstagswahl am 14. September 2014 erreichte die rechtspopulistische Partei Schwedendemokraten knapp 13 % der Stimmen, in Umfragen vom August 2015 erreichte sie 23–25 %, mehr als jede andere schwedische Partei. Die Rechtspopulisten warben als einzige Partei Schwedens schon immer dafür, weit weniger Flüchtlinge ins Land zu lassen als bisher, und wollen mit Anzeigen Flüchtlinge davon abhalten, ihre Flucht von der Türkei aus nach Schweden fortzusetzen.
Die Prognose für die Zahl der 2015 gestellten Asylanträge wurde im Spätsommer 2015 von 90.000 auf 74.000 gesenkt, weil man hoffte, die im Vergleich zu Deutschland langen Bearbeitungszeiten würden potentielle Asylbewerber von einer Antragstellung in Schweden abhalten. In Anbetracht der Verschärfung der Gesamtlage änderte man die Schätzung im Oktober 2015 auf bis zu 190.000 Asylsuchende im Jahr 2015 und teilte mit, dass man die Menschen wohl nicht alle in winterfesten Unterkünften unterbringen könne. Die zusätzlichen Kosten der erhöhten Bewerberzahl bezifferte man auf 7,4 Milliarden Euro. Bei dem Besuch eines Aufnahmezentrums für Flüchtlinge Ende Oktober 2015 äußerte Schwedens Ministerpräsident Stefan Löfven in Anbetracht der angespannten Flüchtlingssituation im Land: „Wir sind in Schweden an der Grenze unserer Aufnahmekapazität“.
Anfang November 2015 erklärte der Ministerpräsident, dass die Kapazitäten nun „überdehnt“ seien und Flüchtlinge, die sich bereits in Schweden befänden, auf andere EU-Länder verteilt werden müssten. Eine Nachrichtenagentur verbreitete in dem Zusammenhang eine Kapazität von bis zu 54.000 Personen.
Am 11. November 2015 gab die Regierung Löfven bekannt, dass ab dem 12. November wieder Grenzkontrollen eingeführt würden. Von dieser Maßnahme, die zunächst auf zehn Tage befristet wurde, waren die Zug- und Autotrassen auf der Öresundbrücke sowie die Fährverbindungen in Südschweden betroffen.
Anfang Herbst stellten wöchentlich 10.000 Flüchtlinge in Schweden Asylanträge. Durch die ständig steigenden Flüchtlingszahlen, aber auch wegen der fehlenden Solidarität anderer EU-Länder war das Land an seine Grenzen gestoßen. Ende November 2015 sah sich die schwedische Regierung deshalb gezwungen, Verschärfungen im Asylrecht anzukündigen.
Auf Beschluss des schwedischen Parlaments wurden Mitte Dezember die bereits von Polizei und Transportunternehmen durchgeführten Passkontrollen auf den Fähren auf Busse und Züge, die aus Dänemark und Deutschland kommen, ausgedehnt. Flüchtlingen ohne Dokumente wird die Einreise nicht mehr erlaubt. Außerdem ist vorgesehen, dass Personen, die als Flüchtlinge anerkannt werden, fortan nur auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden. Geplant ist auch die Einführung von zeitlichen Beschränkungen beim Familiennachzug und diesen nur noch zu gestatten, wenn ein Nachweis der finanziellen Selbstversorgung erbracht werden kann; praktisch ist dies meistens unmöglich. Die drastisch angestiegene Zahl von unbegleitet kommenden Flüchtlingskindern soll durch medizinische Alterstests begrenzt werden. Bei vielen ist es fraglich, ob sie tatsächlich noch minderjährig sind. Von 88.300 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die 2015 in die EU gekommen waren, gingen mehr als 35.000 nach Schweden. Davon waren bis auf 2.847 alle männlich.
Seit dem 4. Januar 2016 muss sich jede Person ausweisen, die aus Dänemark nach Schweden einreisen möchte. Am 7. Januar verlängerte Schweden diese Regelung bis zum 8. Februar 2016.
Am 28. Januar 2016 verkündete die Regierung Schwedens, dass das Land 80.000 Asylbewerber – das ist die Hälfte der 2015 aufgenommenen Personen – abschieben werde. Im Juni 2016 verschärfte die Regierung die Regeln für Familiennachzug und beschränkte die Vergabe von dauerhaften Aufenthaltsgenehmigungen für Flüchtlinge unter 25 Jahren auf solche mit abgeschlossener Schulausbildung, die auf keine staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Auf Italien entfielen 2014 10,3 % der Asylanträge in der EU. Es ist das erste Ziel von zahlreichen Flüchtlingen, die über das Mittelmeer aus Nordafrika kommen. Wie auch Griechenland hörte Italien im Laufe des Jahres sukzessive auf, Flüchtlinge zu registrieren, und ließ sie ungehindert das Land passieren. So meldete Frontex bis Juli 2014 90.000 illegale Grenzübertritte, Italien (bis Juni) aber nur etwa 30.000 Asylanträge. Im Juni kam es an der italienischen Grenze bei Ventimiglia zu einer Grenzblockade durch Frankreich. Das dort noch immer bestehende Lager an der Ponte San Ludovico wurde zum Symbol des europäischen Umgangs mit Flüchtlingen („We are not going back“). Im August 2015 beklagte der Außenminister die Kritik von Frankreich und Deutschland an der laschen Praxis Griechenlands und Italiens, die Asylanträge der Flüchtlinge nicht aufzunehmen, als ungerechtfertigt: Angesichts des Ansturms sei das nicht zu leisten. Das Land beherbergte im Sommer 2015 rund 82.000 Flüchtlinge in Auffanglagern und erwartet im Gesamtjahr 2015 bis zu 200.000. Anfang September 2015 kündigte man in Italien auf Bitten Bayerns das Wiedereinführen von Grenzkontrollen zu Österreich an, um Flüchtlinge aufzugreifen, die unkontrolliert nach Deutschland reisen.
Weil die Behörden des Landes ankommenden Flüchtlingen keine Fingerabdrücke abgenommen hatten und damit das Dublin-Verfahren außer Funktion gesetzt hatten, leitete die EU-Kommission nach einer Verwarnung Ende 2015 Verfahren gegen das Land ein.
Nach einer Umfrage in Italien vom September 2015 gilt die Flüchtlingspolitik der Europäischen Union bei 90 % der Italiener als gescheitert: Die zugesicherte Umverteilung von 40.000 Asylbewerbern aus Italien in die übrige EU gelang bis zum Februar 2016 nur bei 279 Personen. Von 37.000 im Jahre 2015 abgelehnten Asylbewerbern wird angenommen, dass der größte Teil untergetaucht ist oder sich nach Nordeuropa abgesetzt hat. Abgeschoben wurden nur 1.738 Personen. Drei der für Italien von der EU geforderten sechs Registrierungszentren („Hotspots“) waren im Februar 2016 in Betrieb.
Verbreitet wurde in den italienischen Medien die Zahl von 170.000 aufgenommenen Flüchtlingen im Jahre 2015, Italien registrierte jedoch bis August 2015 weniger als 50.000 Asylanträge und veröffentlichte bislang keine Gesamtjahresbilanz.
Die österreichische Regierung hat im Februar 2016 angekündigt, die Übergänge an der Grenze zwischen Italien und Österreich für den freien Reiseverkehr zu schließen und damit auch für aus Italien kommende Flüchtlinge.
Italienische Behörden meldeten im März 2016 einen sprunghaften Anstieg der Zahlen aus Libyen kommender Flüchtlinge. In Como bildete sich im Sommer 2016 ein Flüchtlingslager aus einigen hundert Personen aus Äthiopien, Eritrea, Somalia und Syrien, die in die Schweiz oder nach Nordeuropa wollen. Nachdem Österreich und Frankreich die Grenzen weitgehend geschlossen hatten, hatten Hilfsorganisationen den Menschen mitgeteilt, die Schweizer müssten sie bei einem Asylgesuch an der Grenze zunächst in der Schweiz aufnehmen, um zu klären, ob sie bereits in Italien Asyl beantragt hätten.
Bis Anfang September kamen 2016 118.000 Flüchtlinge nach Italien. Ministerpräsident Renzi stellte fest, dass Europa nicht jeden aufnehmen könne. Er forderte erneut eine Verteilung auf alle EU Länder. Die Zahl erhöhte sich bis zum 11. September auf 124.500.
Auf Frankreich entfielen 2014 10 % der Asylanträge in der EU. Die französische Regierung hat sich bereit erklärt, in den nächsten zwei Jahren insgesamt 24.000 Flüchtlinge aufzunehmen.
Hauptsächlich trat das Land durch lang anhaltende Streitigkeiten mit Großbritannien wegen eines Lagers von zunächst rund 3000 Flüchtlingen nahe dem Eurotunnel bei Calais in den Medien in Erscheinung. Die Personen dort waren im Zuge der allgemeinen Auflösungserscheinungen bei der Sicherung der EU-Außengrenzen in der Hoffnung nach Frankreich gekommen, von Calais nach Großbritannien zu gelangen. Im Juni kam es dann zu einer kurzfristigen Grenzsperrung an der italienischen Grenze bei Menton, die erste gravierende Blockade einer Schengen-Innengrenze im Zuge der Flüchtlingskrise. Ende August 2015 löste die Regierung hingegen durch scharfe Kritik an Ungarns Grenzzaun diplomatische Verstimmungen aus.
Die französische Regierung favorisiert, eine Problemlösung an den Außengrenzen der EU und in den Herkunftsländern zu suchen, und ist dort seit Jahren eines der engagiertesten Länder. Medien berichteten Anfang September 2015, die Regierung ziehe einen Einsatz der französischen Luftstreitkräfte in Syrien gegen den IS in Betracht. "Le Monde" berichtete am 27. September, die Regierung habe Luftangriffe bei Deir Ezzor in Syrien bekanntgegeben, dementierte aber Berichte über vorangehende Luftangriffe vom 24. September bei Rakka. Wegen der wirtschaftlichen Probleme und der hohen Arbeitslosigkeit im Land, anhaltender Probleme mit der Integration früherer muslimischer Einwanderer und des Erstarkens des rechtsgerichteten Front National steht das Land der EU-Flüchtlingsquote tendenziell ablehnend entgegen.
Mit seiner aktuellen Flüchtlingspolitik weicht Frankreich von der ab den 1830er-Jahren ausgeübten Praxis ab, als bevorzugter Zufluchtsort für politisch Verfolgte aus den verschiedensten Ländern zu fungieren.
Am 25. November 2015, 12 Tage nach den Terroranschlägen von Paris, forderte Frankreichs Premierminister Manuel Valls, nicht mehr so viele Flüchtlinge nach Westeuropa zu lassen und die EU-Außengrenzen besser zu kontrollieren. In einem Interview mit der BBC vom 22. Januar 2016 betonte Valls, dass Europa nicht alle Flüchtlinge aus den Kriegsgebieten des Irak und Syriens aufnehmen könne. Dies würde zur Destabilisierung der europäischen Gesellschaften führen, wie unter anderem die Ereignisse zu Silvester in Köln gezeigt hätten. Gefragt, ob er Bundeskanzlerin Merkel aufgrund ihrer Einladung an die Flüchtlinge die Schuld an der Migrationskrise gebe, vermied Valls eine direkte Antwort. Er sage nicht, dass dies ein Fehler gewesen sei, aber jede Botschaft, die ein Politiker heutzutage ausspreche, verbreite sich in Windeseile über die sozialen Netze bis nach Nordafrika und in den Nahen Osten. Die mit großer Entschiedenheit ausgesprochene Botschaft müsse jetzt sein, dass nicht jeder Migrant in Europa willkommen sei. Am 13. Februar 2016 äußerte sich Valls noch deutlicher und lehnte auf der Münchner Sicherheitskonferenz offen den Plan von Angela Merkel, Flüchtlinge nach einem Kontingentsystem auf die einzelnen europäischen Staaten umzuverteilen, ab. Wichtig sei jetzt vor allem die Botschaft, dass Europa keine Flüchtlinge mehr aufnehme.
Nahezu zeitgleich mit den anderen skandinavischen Staaten führte Finnland zum Jahreswechsel 2015/2016 ebenfalls verstärkte Pass- und Visakontrollen ein. Sie machte die Vorlage gültiger Personaldokumente zur Voraussetzung für die Nutzung der Fährschiffe, die Deutschland und Finnland miteinander verbinden. Etwa 32.000 Antragsteller wurden dort im Laufe des Jahres 2015 registriert. Ende Januar 2016 kündigte die Regierung an, dass sie etwa 20.000 in Finnland abgelehnte Asylbewerber wieder abschieben wird. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2016 überquerten noch rund 800 Flüchtlinge aus Russland kommend die Grenze bei Salla nach Finnland. Im März 2016 vereinbarten die Regierungen Finnlands und Russlands, dass nur diejenigen Personen die Grenzen überqueren dürfen, die die Staatsbürgerschaft einer der beiden Länder besitzen.
Auf das Vereinigte Königreich entfielen 2014 5,1 % der Asylanträge in der EU. Es hat sich bereiterklärt, in den nächsten fünf Jahren insgesamt 20.000 Flüchtlinge aufzunehmen. Der Staat stand der Zuwanderung durch Asylsuchende skeptisch gegenüber und beteiligte sich beispielsweise nicht an der Rettungsaktion der europäischen Marinen für Bootsflüchtlinge im Mittelmeer, weil man befürchtete, dass das nur den Nachzug von noch mehr Flüchtlingen nach sich zöge.
Über 3000 Flüchtlinge errichteten bei Calais ein illegales Lager als Ausgangspunkt für selten erfolgreiche Versuche, den Ärmelkanal auf Lastwagen durch den Eurotunnel zu überqueren. Die britische Regierung reagierte mit einem Ausbau der Tunnelsicherung. Im August 2015 beklagte die damalige Innenministerin Theresa May, dass das Schengen-Abkommen, an dem Großbritannien nicht teilnimmt, mit seinem grenzenlosen Verkehr innerhalb Europas die Flüchtlingskrise verschärft habe, und kritisierte die Europäische Kommission, die von diesem System nicht abrücken wolle.
Premierminister Cameron hatte unter innenpolitischem Druck von Zuwanderungsgegnern zunächst versprochen, nicht mehr als 1000 Syrer aufzunehmen. Weiteren 5000 Menschen, die sich aus Syrien auf eigene Faust nach Großbritannien durchgeschlagen hatten, hatte man jedoch Asyl gewährt. Die Regierung verweist in der Debatte Kritiker auf ihr Engagement für Flüchtlinge in den Nachbarländern Syriens.
114 Flüchtlinge aus Syrien und dem Libanon, deren Boote im September 2015 vor Zypern von Rettern aufgebracht und zu den dortigen britischen Stützpunkten Akrotiri und Dekelia geschleppt wurden, baten nach Ausschreitungen in ihrem Lager Anfang November 2015 den britischen Premierminister um Aufnahme im Vereinigten Königreich. Die britische Regierung will jedoch verhindern, dass ihre Gebiete auf der Insel zum Ziel von Flüchtlingen werden, die nach Großbritannien wollen, und stellte die Menschen vor die Wahl, entweder in Zypern um Asyl zu ersuchen oder in ihre jeweiligen Heimatländer zurückgebracht zu werden.
Ein britisches Gericht gab einer Klage von Menschenrechtslobbyisten statt und setzte das Dublin-III-Abkommen außer Kraft und berief sich dabei auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Flüchtlinge mit Verwandten im Vereinigten Königreich sollen nun aus dem Flüchtlingslager bei Calais in Frankreich einreisen dürfen, obwohl sie in Frankreich keinen Asylantrag gestellt haben.
Das Home Office gab im April 2016 an, dass unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge abgeschoben werden können, sobald sie Volljährig sind und nach Einschätzung der Behörde keinen Schutz mehr benötigen. Nach Presseinformationen seien bislang 445 Personen nach Erreichen der Volljährigkeit auch in Krisengebiete abgeschoben worden.
Befürworter eines Austritts des Vereinigten Königreiches aus der EU thematisieren den Kontrollverlust der Union über ihre Grenzen auf dem Höhepunkt der Krise 2015 um für ihre Position beim Referendum am 23. Juni 2016 zu werben.
Für 2016 rechnet die Denkfabrik Overseas Development Institute mit 43.000 Asylanträgen im Königreich, die den Staat rund 620 Millionen Pfund kosten sollen.
Auf Polen entfielen 2014 1,3 % der Asylanträge in der EU. Die Regierung, damals bestehend aus einer liberal-konservativen Koalition der PO mit der PSL, zeigte sich zunächst gegenüber der Aufnahme von Flüchtlingen uneinig. Insbesondere gegenüber der Aufnahme von muslimischen Flüchtlingen war man skeptisch. Eine Ausnahme stellte die Aufnahme von 150 christlichen Syrern dar, die im Sommer 2015 nach Polen kamen und von einer privaten polnischen Hilfsorganisation unterstützt wurden. Jedoch soll von diesen nach Angaben vom Oktober 2015 die Hälfte das Land auf eigene Initiative wieder verlassen haben und nun in Deutschland leben. Im Herbst 2015 sagte die polnische Regierung zu, sie werde in den nächsten zwei Jahren freiwillig 7000 Flüchtlinge aufnehmen. Gegenüber einer verpflichtenden Verteilungsquote innerhalb der EU äußerte sich Ministerpräsidentin Ewa Kopacz, wie ihre Amtskollegen aus Ungarn, Tschechien und der Slowakei, äußerst skeptisch.
Nach dem Sieg der nationalkonservativen PiS bei den Parlamentswahlen am 25. Oktober 2015 sagte Polens neue Ministerpräsidentin Beata Szydło nach teils widersprüchlichen Aussagen zu, die zuvor gemachte Zusage der Vorgängerregierung doch einzuhalten, jedoch nicht auszuweiten. Insgesamt spricht sie sich für eine Lösung der Flüchtlingskrise außerhalb der Grenzen der EU aus. Ein für den Sieg ihrer Partei nicht unwesentlicher Aspekt war laut Beobachtern jedoch die gegenüber weiteren Zusagen abwehrende Haltung. Die bereits aufgenommenen Flüchtlinge wurden bislang in ehemaligen Kasernen untergebracht. Im Winter 2015 war es teilweise auf Initiative des rechtsextremen RN in einigen polnischen Städten zu Demonstrationen gegen die Aufnahme von Flüchtlingen aus muslimischen Ländern gekommen.
Nach den Terroranschlägen in Brüssel widerruft Ministerpräsidentin Beata Szydło die im Herbst 2015 getroffene Zusage öffentlich in einem Interview gegenüber dem Fernsehsender Superstacja.
Die Regierung der Slowakei wehrt sich, wie die von Polen und Ungarn, gegen verpflichtende Aufnahmequoten für Asylbewerber. 2015 beantragten in der Slowakei nur 169 Menschen Asyl, weitere 149 syrische Christen wurden aus humanitären Gründen direkt aus einem Flüchtlingslager im Irak eingeflogen. Gegen den Plan der Europäischen Union, bereits 2014 in der EU angekommene Flüchtlinge nach einem festen Schlüssel auf die Mitgliedsländer zu verteilen, klagte die slowakische Regierung im Dezember 2015. Ministerpräsident Fico nahm die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht 2015/16 in Deutschland zum Anlass anzukündigen, keine muslimischen Flüchtlinge mehr aufnehmen zu wollen. Fico betonte Ende Februar 2016, dass für sein Land jeder Flüchtling, der über Österreich oder Ungarn die Slowakei erreiche, ein illegaler Migrant sei. Fico regierte von April 2012 bis zur Wahl im März 2016 mit einer Einparteienregierung. Bei der Wahl erhielt Ficos Partei Smer 28,3 % (nach 44,4 % bei der Wahl zuvor); Fico bildete eine aus vier Parteien bestehende Koalitionsregierung, die Regierung Fico III.
Die Regierung Tschechiens lehnt verpflichtende Aufnahmequoten für Asylbewerber ab. Man erklärte sich 2015 jedoch bereit, 150 Iraker christlichen Glaubens aufzunehmen. Nachdem sich jedoch 25 Personen aus dieser Gruppe im März 2016 aus Tschechien nach Deutschland abgesetzt hatten, um dort Asyl zu beantragen, stellte die Regierung das Projekt ein. Innenminister Milan Chovanec gab bekannt, dass die Flüchtlinge, die sich absetzen wollten, den guten Willen des tschechischen Staates missbraucht hätten und in den Irak zurückgebracht werden sollen. Man wolle sich nicht am „Reiseservice“ für Migranten beteiligen. Die Personen sollten zunächst nicht nach Tschechien zurückgebracht werden, später wurde bekannt, dass nur fünf von ihnen in Deutschland bleiben sollen, weil dort bereits einem Verwandten Asyl gewährt worden sei. Die übrigen 20 Flüchtlinge sollten aus Deutschland zurückgebracht werden und wie 16 weitere, die sich später ebenfalls nach Deutschland begeben wollten, unter polizeiliche Aufsicht gestellt werden.
Das verhinderten 17 von ihnen, indem sie in Deutschland zunächst alle Rechtsmittel gegen den Abschiebeentscheid ausschöpften und sich anschließend, im Juni 2016, der Abschiebung entzogen, indem sie sich unter den Schutz des Kirchenasyls der Herrnhuter Brüdergemeine stellten. Die Frist zur Rückführung nach Tschechien läuft am 23. Dezember aus, und die Personen können anschließend ein Asylverfahren in Deutschland beginnen.
Von insgesamt 63 syrischen und irakischen Flüchtlingen, die in Lettland untergebracht waren, setzten sich 34 nach Medienberichten 2016 nach Deutschland ab. Von 90 Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak, die Litauen aufgenommen hatte, verschwanden 72 vermutlich nach Deutschland. Lediglich in Estland waren nach Presserecherchen vom November 2016 alle 77 aufgenommenen Personen anwesend. Die EU-Kommission ließ verlauten, dass die Flüchtlinge, die das EU-Land, in das sie umgesiedelt wurden, selbstständig verlassen, am neuen Standort weder arbeiten noch finanzielle Unterstützung erhalten könnten und dass man sie zurückbringen würde.
Norwegen ist kein EU-Mitglied, aber Mitglied des Schengener Abkommens und der Nordischen Passunion. Anfang Oktober prognostizierte die Regierung Norwegens bis zu 25.000 Asylsuchende im Jahr 2015. Zuvor hatte man die Schätzung für 2015 bereits zweimal erhöhen müssen.
Mitte Oktober 2015 teilte man mit, keine syrischen Flüchtlinge mehr zu akzeptieren, die über die Nordgrenze aus Russland einzureisen versuchten. Sie würden nicht vor Krieg, Hunger und Armut fliehen und benötigten den Schutz Norwegens nicht. Die Zahl der so eingereisten Personen war von 12 (2014) auf 1200 (bis Anfang Oktober 2015) angewachsen. Daraufhin stauten sich Ende Oktober rund 500 Flüchtlinge auf der russischen Seite der Grenze. Einige ersuchten Russlands Präsident Putin in einer Bittschrift um seine Unterstützung.
Der Anspruch auf Asyl soll nach dem Willen der Regierung Solberg zunächst auf fünf Jahre begrenzt sein. Wenn sich die Lage in den Herkunftsländern dann gebessert hat, müssen die Asylsuchenden zurückkehren. Das schließt auch Familienangehörige mit ein.
Gestützt auf den Erfolg der dänischen Abschreckungsoffensive, mit dem Ziel der Absenkung der Asylbewerberzahlen, startete auch die norwegische Regierung im Herbst 2015 ein Maßnahmenpaket zur Abschreckung von Asylsuchenden im Internet und in Printmedien. So wendete man sich beispielsweise speziell an Afghanen, die versuchen das Land über Russland kommend zu betreten, und drohte ihnen mit einer Abschiebung nach Kabul. Potentielle Bewerber sollen auch mit Informationen über eine Kürzung der Bezüge abgeschreckt werden.
Am 26. November 2015 teilte die Regierung mit, an den Landesgrenzen von nun an stärker zu kontrollieren und nur Flüchtlinge mit gültigen Papieren einreisen zu lassen. Man werde die Fährunternehmen anweisen, nur Personen an Bord der Fähren zu lassen, die die nötigen Einreisedokumente vorlegen können.
Personen ohne ein Identitätsdokument müssen Norwegen nun innerhalb von 48 Stunden verlassen. Die Regierung erklärte Russland zum sicheren Drittland und begann im Dezember 2015 nach einem Asylschnellverfahren mit der Abschiebung von Personen, die in den Monaten zuvor von dort eingereist waren.
Im Jahr 2014 entfielen auf die Schweiz 23.555 Asylbewerber; auf 1000 Einwohner kamen 2,9 Bewerber. Von den Dublin-Staaten haben nur die Einreiseländer Malta, Griechenland und Ungarn sowie Österreich und Schweden eine höhere Bewerberquote pro Einwohner. Der größte Teil, 29 %, kam aus Eritrea, das bereits eine Diaspora in der Schweiz hat. 16 % kamen aus Syrien und 5 % aus Sri Lanka. Im ersten Halbjahr 2015 stieg die Zahl der Bewerber deutlich an. Juli 2015 stellten 3805 Personen ein Asylgesuch ein, das sind 70 % mehr als im Vorjahresmonat (2234). Im 2. Quartal 2015 kamen von insgesamt 7384 Personen 3238 (43 %) alleine aus Eritrea. Flüchtlinge aus Syrien sind eher in einer Minderheit (390). Für die kommenden Monate wird erwartet, dass Flüchtlinge vermehrt die Balkanroute einschlagen werden als die über das Mittelmeer. Der Präsident der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren rechnete im Oktober 2015 mit etwa 30.000 Asylgesuchen für das Jahr 2015.
Der Bundesrat will sich an das aktuelle Asylgesetz und somit an Dublin III halten, die SVP dagegen fordert die Einführung eines Notrechts, die Grünen wiederum eine Reform des Dublin-Abkommens, nach der Flüchtlinge nach Wirtschaftsstärke der einzelnen Staaten verteilt werden sollen. Zudem wird die Wiedereinführung des Botschaftsasyls gefordert, letzteres müsse gemäß Bundesrat jedoch auf EU-Ebene geschehen.
Die größte Gruppe der Asylsuchenden in der Schweiz waren bis September 2015, wie im Vorjahr, Eritreer, von denen etwa 9.000 einen Asylantrag stellten. Im Herbst/Winter 2015 kam es zu einem neuen Trend, als sich zunehmend aus Deutschland und Österreich kommende Afghanen Zutritt zur Schweiz verschafften. Anfang November schätzten Beobachter innerhalb weniger Tage zwischen 900 und 1400 Asylsuchende aus Afghanistan, die sich auf diesem Weg in die Schweiz begeben hatten. Da das Erfassungssystem in Deutschland nicht funktioniert, befürchten Schweizer Behörden, dass den Personen ihre Anreise aus einem sicheren Drittstaat nur schwer zu beweisen sein wird.
Im Januar 2016 wurde bekannt, dass Flüchtlinge bei der Einreise bis auf 1000 Schweizer Franken ihr gesamtes Vermögen zur Finanzierung ihres Aufenthaltes abgeben müssen. Wenn sie die Schweiz binnen sieben Monaten verlassen, erhalten sie das Geld zurück.
Im März 2016 rechnete die Regierung für 2016 mit rund 40.000 neuen Flüchtlingen in der Schweiz. Die Bevölkerung stimmte am 5. Juni 2016 für eine Änderung des Asylgesetzes, damit in Zukunft 60 % der Asylverfahren innerhalb von 140 Tagen rechtskräftig entschieden werden.
Im August 2016 geriet die Schweiz in die Kritik, weil sie zunehmend zum Transitland für Flüchtlinge geworden war, die nach Nordeuropa wollen. Als Folge der ansonsten weitgehend geschlossenen Grenzen, würden Personen aus Italien kommend in der Schweiz zum Schein Asyl beantragen, um sich Zugang zum Schweizer Staatsgebiet zu verschaffen. Aus organisatorischen Gründen würden viele von ihnen von der Grenze nach Italien zu Unterbringungszentren in der Nähe der Grenze zu Deutschland gebracht. Zum Teil setzten sie sich von dort ab, bevor die Schweizer Behörden sie registriert hätten. Rund 5.000 Personen waren seit Jahresanfang aus der Schweiz verschwunden. In 916 Fällen hatten deutsche Behörden im ersten Halbjahr 2016 Rückübernahmeanträge an die Schweiz gestellt, aber nur 71 Personen wurden rücküberstellt.
Auf Liechtenstein entfielen 2014 65 Asylbewerber; auf 1000 Einwohner kommen somit 1,8 Bewerber. Der größte Teil kam aus Serbien und Somalia.
Im Lauf des Sommers 2015 verschärfte sich die Lage auf der Westbalkanroute. Ungarn begann mit dem Bau des Grenzzauns zu Serbien. Mehrere tausende Menschen passierten täglich Mazedonien und Serbien, bis Juli insgesamt über 100.000. Beide Länder waren organisatorisch und wirtschaftlich überfordert. Die humanitären Zustände waren katastrophal; Flüchtlinge warteten auf illegalen Sammelplätzen ohne jegliche Infrastruktur auf Fluchthelfer.
Am 27. August 2015 wurde in Wien bei der "Westbalkan-Konferenz" über ein weiteres gemeinsames Vorgehen in der Flüchtlingsfrage diskutiert. Überschattet wurde die Konferenz vom Auffinden eines LKW mit 71 erstickten Flüchtlingen bei Wien. Anfang September erreichten die Grenzübertritte an der Grenze zu Mazedonien mit 7000 Menschen pro Tag neue Rekordwerte.
Mazedonien ist nicht Mitglied der EU. Die EU-Kommission gab an, dass man seit 2007 fast 900 Millionen Euro an Unterstützungsleistungen für Mazedonien erbracht hätte. Viele Flüchtlinge passierten Mazedonien seit Juni 2015 mit 3-Tage-Duldung ohne Kontrolle mit dem Zug direkt von Griechenland bis an die serbische Grenze. Das Land rief am 20. August 2015 den Ausnahmezustand aus, weil es des Andrangs nicht mehr Herr wurde. Es kam mehrmals zu Polizeieinsätzen gegen Flüchtlinge. Ende November begann Mazedonien, einen 2,5 Meter hohen Zaun an der Grenze zu Griechenland zu errichten und ließ nur noch Syrer, Afghanen und Iraker ins Land. Am Grenzübergang bei Idomeni an der griechisch-mazedonischen Grenze saßen Anfang Dezember 2015 rund 2.000 Menschen fest.
Der Präsident Mazedoniens erklärte anlässlich eines Treffens der Visegrad-Gruppe am 15. Februar 2016: „Wir sind entschlossen, den Flüchtlingsstrom zu kontrollieren und zu lenken.“ Zeitgleich begann Mazedonien in der Nähe der Stadt Gevgelija mit dem Bau eines 37 km langen Zauns an seiner Grenze zu Griechenland, der den einige Wochen zuvor errichteten Grenzzaun verstärken soll. Seit dem 22. Februar gelten an der mazedonisch-griechischen Grenze strengere Kontrollmaßnahmen: Nunmehr wird auch Afghanen der Grenzübertritt verwehrt. Begründet wurde dieser Schritt mit der vorherigen Entscheidung Serbiens, an dessen Grenze zu Mazedonien keine afghanischen Migranten passieren zu lassen.
In der Nacht zum 2. März 2016 durften nach Mitteilung der Nachrichtenagentur Tanjug nur noch jene Syrer und Iraker die Grenze passieren, die vollständige Personaldokumente besaßen – insgesamt 170 Flüchtende. Nach griechischen Medienberichten warten z.Z. mehr als 10.000 Flüchtende darauf, weiter nach Mitteleuropa zu kommen.
Mazedonien ließ bis zum 9. März noch maximal 250 Syrer und Iraker pro Tag bei Idomeni einreisen. Seit dem Brüsseler EU-Türkei-Gipfel am 7./8. März 2016 dürfen nur noch Menschen mit gültigen Reisepässen und Visa die Grenze überschreiten. Gleichzeitig erneuerte Mazedoniens Präsident Ivanov in einem am 11. März 2016 veröffentlichten Gespräch mit einer deutschen Zeitung seine Kritik an der EU und an der Deutschen Bundesregierung. Ohne Unterstützung sichere sein Land, als Nicht-EU-Mitglied, die EU vor dem EU-Mitglied Griechenland. Allein 9.000 gefälschte Reisedokumente habe man sichergestellt. Datenaustausch und technische Unterstützung wurden jedoch von der deutschen Regierung abgelehnt.
Am 14. März 2016 durchquerten mehrere hundert Migranten, vom griechischen Lager Idomeni kommend und in Begleitung von rund 30 Fotojournalisten und Menschenrechtsaktivisten, den Grenzfluss Malareva, um nach Mazedonien zu gelangen. Dort wurden sie von mazedonischen Sicherheitskräften festgenommen. Journalisten berichteten, nicht Flüchtlinge, sondern Aktivisten hätten diesen Durchbruchsversuch organisiert und die Menschen mit Flugblättern dazu angestiftet. Die Migranten wurden am nächsten Tag nach Griechenland zurückgeschickt. Am 13. April 2016 versuchten einige „Dutzend Flüchtlinge“, von Griechenland nach Mazedonien zu gelangen. Sie wurden jedoch mit Tränengas daran gehindert die Grenze zu überschreiten. Der mazedonische Außenminister gab Mitte Mai 2016 bekannt, dass rund 25.000 Menschen auf der griechischen Seite der Grenze lagern würden und auf eine Grenzöffnung hofften. Täglich würde es zwischen 150 und 300 Versuche geben, die Grenze zu überqueren.
Serbien konnte die Lage gegen Ende August etwas stabilisieren. Ankommende Asylsuchende werden in Kooperation mit dem UNHCR in das Auffanglager bei Preševo gebracht und versorgt. In Serbien haben registrierte Grenzgänger drei Tage Zeit, um irgendwo im Land um Asyl nachzusuchen; sie dürfen sich dabei frei bewegen. Den Asylsuchenden wird aber nahegelegt, sich nicht an Schlepper zu wenden, sondern private Busse oder Taxis zu benutzen – inzwischen ein florierendes Geschäft. Ob sie das Land verlassen, wird von den serbischen Behörden nicht mehr kontrolliert. 
Am Hauptbahnhof Belgrad entstand ein großes und von freiwilligen Helfern betreutes Durchgangscamp. In Dörfern an Grenzübergängen zu Ungarn herrschten um den 2. September 2015 chaotische Verhältnisse.
Mit Stand vom 27. Februar 2016 gestattete Serbien nur noch 500 Asylsuchenden pro Tag die Durchreise nach Österreich oder Deutschland. Der serbische Sozialminister Aleksander Vulin versicherte, dass sein Land sich in der Krise so wie Österreich verhalten werde. Solange Deutschland bzw. Österreich seine Grenzen nicht schließen würde, werde das auch „kein Land an der Balkanroute“ tun. Serbiens Außenminister Ivaca Dacic hatte die EU-Staaten aufgefordert, den Anrainer-Staaten zu sagen, was von ihnen erwartet werde: ob sie den Transit der Flüchtlinge möglichst reibungslos gewährleisten oder verhindern sollen. Eine klare Antwort dazu war aber ausgeblieben.
Weil ständig weitere Flüchtlinge über die Grenzen von Mazedonien und Bulgarien nach Serbien einsickerten, während Ungarn aber seine Grenzen immer strenger kontrollierte, kündigte Serbien im Juli strengere Grenzkontrollen im Süden an. Der Premierminister sagte, man wolle nicht zum Parkplatz für afghanische und pakistanische Flüchtlinge werden, die am 16. Juli 2016 etwa 85 % der 2.660 Geflüchteten im Land stellten. Weiterhin wolle man Personen, die in Serbien kein Asyl erhalten, aus dem Land entfernen.
Albaniens Landgrenze zu Montenegro und Serbien respektive Kosovo ist 287 Kilometer lang, die zu Griechenland 282 Kilometer und die zu Mazedonien 151 Kilometer. Nach der faktischen Schließung der Balkanroute hat die albanische Regierung die Bewachung der Grenze zu Griechenland verstärkt. Griechische Behörden haben Zeltdörfer an der albanischen Grenze (südlich der Grenzübergänge Kapshtica, Kakavija und Qafë-Bota) errichtet und 1500 Flüchtlinge aus Idomeni dorthin gebracht.
Michael Ignatieff wies in der New York Times darauf hin, die Flüchtlingskrise sei kein europäisches Problem. Der Hauptteil der Last werde bislang von der Türkei, Ägypten, Jordanien, dem Irak und dem Libanon getragen. Nachdem die Situation dort für die Flüchtlinge aussichtslos und unerträglich geworden sei, machten sie sich nun erneut auf den Weg. Weder die USA noch Kanada, Australien oder Brasilien und am wenigsten die Golfstaaten und Saudi-Arabien würden ihre Verantwortung zur Aufnahme der Flüchtlinge wahrnehmen und lediglich die Europäer beschuldigen. Die über Jahre schwieriger werdende Situation der Flüchtlinge in den Nachbarländern Syriens wurde als hauptursächlich für den sprunghaften Anstieg der Flüchtlingszahlen im europäischen Raum bewertet.
Die Türkei und einige arabische Staaten haben syrische Flüchtlinge aufgenommen, dort erhalten Flüchtlinge aber kaum finanzielle Unterstützung. In den UN-Flüchtlingslagern fehlt es an Hilfsmitteln. Immer mehr dieser Flüchtlinge versuchen deshalb nach Europa zu kommen. Offiziell sind 4,1 Millionen Flüchtlinge registriert:
Die Anzahl der syrischen Flüchtlinge in der Türkei stieg von etwa 100.000 im Oktober 2012 auf etwa 1,4 Millionen im August 2014.
Mitte November 2015 befanden sich über zwei Millionen Flüchtlinge im Land. Nach Angaben von Human Rights Watch lässt die Türkei seit März 2015 Flüchtlinge nur noch in Ausnahmefällen einreisen. Die meisten Flüchtlinge würden von türkischen Grenzsoldaten an der Einreise gehindert. Mehr als 600.000 Flüchtlinge haben dieses Jahr die Türkei in Richtung Europa verlassen. Der Migrationsforscher Murat Erdogan ist sich deshalb sicher, dass „viele Flüchtlinge, die statistisch weiterhin in der Türkei auftauchen, längst in Europa sind.“
Nach eigenen Angaben hat der türkische Staat bisher sieben Milliarden Euro für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ausgegeben. Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen konnte nach eigenen Angaben im Sommer 2015 nur rund 154.000 Flüchtlinge in der Türkei mit Nahrung versorgen. Die meisten syrischen Flüchtlinge erhalten von der türkischen Regierung keine finanzielle Unterstützung und sie dürfen nicht legal in der Türkei arbeiten.
Die Türkei wurde im Zusammenhang mit einer erneuten Steigerung des Flüchtlingsstromes im Oktober 2015 von griechischen Behörden verdächtigt, den Flüchtlingsstrom vorsätzlich zu beschleunigen, um die Zahlung von Hilfsgelder und Visaerleichterungen für Reisen von Türken in die EU zu erzwingen. Ein Rückführungsabkommen mit Griechenland besteht seit 2002, wird aber von der Türkei nicht eingehalten, von über 9.000 Rücknahmegesuchen 2014 erfüllte die Türkei sechs.
Der Türkei wird von der deutschen Bundesregierung eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise eingeräumt. Um die türkische Regierung zu mehr Zusammenarbeit bei der Sicherung der EU-Außengrenzen zu bewegen, stellte die deutsche Bundeskanzlerin Mitte Oktober 2015 bei ihrem Besuch in Istanbul Reiseerleichterungen für türkische Bürger, mehr Geld für Flüchtlingslager und eine neue Dynamik in den Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union in Aussicht. Insbesondere erwartet die Türkei von der EU ab Juli 2016 mit dem Inkrafttreten eines Rückführungsabkommens auch die Anwendung des Schengen-Abkommens gegenüber den türkischen Staatsbürgern. Am 30. November 2015 einigten sich Vertreter der EU und der Türkei in Brüssel auf einen Aktionsplan zur Begrenzung der Zuwanderung über die Türkei.
Am 18. Dezember 2015 informierte der Ministerpräsident der Türkei Ahmet Davutoğlu die anwesenden Staats- und Regierungschefs der EU bei einem Gipfeltreffen in Brüssel darüber, dass vom 8. Januar an die Visumspflicht für syrische Bürger in der Türkei gilt. Die Türkei reagiere mit diesem „Vorstoß“ darauf, dass über Ägypten und den Libanon immer mehr Leute mit gefälschten syrischen Pässen ins Land kämen, sagte ein ranghoher türkischer Regierungsvertreter der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Zugleich wies er jedoch darauf hin, dass „die Tür für Menschen offenbleibe, die klar als Flüchtlinge erkennbar seien“.
Nachdem zehntausende Menschen Anfang Februar 2016 aus den Rebellengebieten Aleppos geflohen waren, schloss die Türkei ihre Grenzen und versuchte gemeinsam mit Hilfsorganisationen die Menschen innerhalb Syriens zu versorgen. Gleichzeitig drohte Präsident Erdogan der Europäischen Union mit einer Öffnung der Westgrenzen seines Landes, sollte die EU die Türkei nicht großzügiger unterstützen.
Die Anzahl der Syrer, die sich Anfang März 2016 noch in der Türkei aufhielten, ist umstritten. Der Türkische Staat behauptete Anfang März, dass sich 2,7 Millionen Syrer auf dem Gebiet der Türkei befänden. Lediglich 270.000 von ihnen sollen offiziellen Flüchtlingslagern leben. Ein türkischer Regierungsvertreter erklärte in einem Interview, dass man nicht wisse, wie viele der 2,7 Millionen Flüchtlinge das Land in Richtung Europa verlassen hätten.
Im EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016 wurde in der Flüchtlingsfrage vereinbart, dass alle Flüchtlinge, die ab dem 20. März 2016 illegal von der Türkei nach Griechenland übersetzen, ab dem 4. April zwangsweise in die Türkei zurückgebracht werden können. Nur wenn ein Flüchtling nachweisen kann, dass er in der Türkei verfolgt wird, darf er in Griechenland bleiben. Nach dem 4. April begann die Umsiedlung der maximal 72.000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus der Türkei nach Europa. (Zum Stand der Umsetzung s. → Umsetzungsversuche des Abkommens)
Der Libanon hat vier Millionen Einwohner und gewährt ca. einer Million registrierter Flüchtlinge Asyl. Der Sozialminister des Landes Rachid Derbas rechnet damit, dass eine weitere Million hinzukommen, die noch nicht registriert wurden. Auf der der UN-Flüchtlingskonferenz in Genf Ende März 2016, an der Vertreter aus 90 Ländern teilnahmen, äußerte er zur Situation in seinem Land:
Ähnlich äußerte sich Libyen Anfang November 2015, dessen selbsternannter Nationalkongress drohte, Europa mit Migranten zu überfluten, sollte nicht er, anstelle der vertriebenen Regierung, als rechtmäßige Vertretung des Landes von der EU anerkannt werden.
Die wohlhabenden arabischen Staaten Saudi-Arabien, Katar, die Vereinigten Arabischen Emirate und Kuwait nehmen bislang keine syrischen Flüchtlinge auf, obwohl die meisten Syrer sunnitische Moslems und somit Glaubensgenossen sind und obwohl diese Staaten maßgeblich zur Destabilisierung Syriens beigetragen haben. Diese Staaten haben nicht die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet. In Saudi-Arabien leben insgesamt ca. 500.000 Syrer, wann und wie diese dorthin gelangt sind, ist aber unklar. Syrer benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien Visa. Diese werden nur in Einzelfällen erteilt. Saudi-Arabien hat sich bereit erklärt, für die Syrien-Flüchtlinge in Deutschland 200 Moscheen zu bauen. Die Vereinigten Arabischen Emirate haben nach eigenen Angaben seit 2011 etwa 100.000 als „Auswanderer“ aufgenommen. Diese Angabe widerspricht der Einschätzung von Amnesty International, Human Rights Watch und der Brookings Institution.
Für den Philosophen Wolfram Eilenberger markiert das Jahr 2015 „das Ende der zentralen Lebenslüge einer ganzen europäischen Generation.“ Diese bestehe in „der verstohlenen Hoffnung, das konkrete Leid, das in den Ländern des Nahen Ostens, Asiens und Afrikas den Alltag von Milliarden Menschen prägt und bestimmt, ließe sich auch für die kommenden Jahrzehnte lebensweltlich auf Distanz halten [, sowie in] der Illusion eines Kerneuropas als eines mauerlosen Paradiesgartens in einer Welt des Elends.“ Betrachter von Nachrichtensendungen sähen, so Eilenberger, im Frühjahr 2016 jeden Abend in die verzweifelten Gesichter der Menschen an den Zäunen von Idomeni oder Lesbos. Die meisten von ihnen trügen dabei den gleichen inneren moralischen Konflikt mit sich aus wie Bundeskanzlerin Merkel im Angesicht der weinenden Reem Sahwil am 15. Juli 2015. Als „Couchpolitiker“ versuchten Medienkonsumenten, sich moralisch damit zu beruhigen, dass ihre Verantwortung und ihr Hilfsvermögen vernünftige Grenzen kennen und anerkennen müssten. Sie spürten aber gleichzeitig, dass jeder konkret benannten Grenzziehung oder Regel ein Moment vollkommener Beliebigkeit, ja geradezu fantastischer Willkür innewohne – und diese damit selbst eine moralische Unverantwortlichkeit darstelle. Kein Mensch könne zwar die ganze Welt „retten“. „Aber diese konkrete Familie, da am Zaun, ohne Zweifel schon.“
Der Entwicklungsökonom Paul Collier sieht eine Politik, die diejenigen belohnt, die es schaffen, in flüchtlingsfreundliche Länder wie Deutschland vorzudringen, als ethisch verwerflich an. Kanzlerin Merkel habe „die Menschen quasi aufgefordert, nach Europa zu schwimmen.“ Dies sei eine Art russisches Roulette, weil sie hoffen müssten, dass das oft seeuntüchtige Boot des Schleusers nicht untergehe, bevor sie von Schiffen der EU oder von Helferorganisationen aufgenommen würden. Hinzu komme, dass auf diese Art nicht die Hilfebedürftigsten kämen, sondern junge Männer, die wohlhabend genug seien, Tausende von Euro an Schlepper zu zahlen. Diese wohlhabenden jungen Männer würden aber später beim Wiederaufbau Syriens schmerzlich fehlen, weil sie all ihren Besitz verkauft hätten, um nach Europa zu kommen. Wer wirklich wolle, dass eine große Zahl von Flüchtlingen sich in Sicherheit bringe, sollte Collier zufolge Flüge z. B. aus den Flüchtlingslagern in Jordanien und dem Libanon organisieren.