Homöopathie

Die Homöopathie [] (von altgriechisch "hómoios" ‚gleich, gleichartig, ähnlich‘ sowie "páthos" ‚Leid, Schmerz, Affekt, Gefühl‘; wörtlich also „ähnliches Leiden“) ist eine alternativmedizinische Behandlungsmethode, die auf den ab 1796 veröffentlichten Vorstellungen des deutschen Arztes Samuel Hahnemann beruht.
Ihre namensgebende und wichtigste Grundannahme ist das von Hahnemann formulierte Ähnlichkeitsprinzip: „Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden“ ("similia similibus curentur", Hahnemann). Danach solle ein homöopathisches Arzneimittel so ausgewählt werden, dass die Inhaltsstoffe der Grundsubstanz unverdünnt an Gesunden ähnliche Krankheitserscheinungen ("Symptome") hervorrufen könnten wie die, an denen der Kranke leidet, wobei auch der „gemüthliche und geistige Charakter“ des Patienten berücksichtigt werden solle. Hierzu wurden von Hahnemann und seinen Nachfolgern ausgedehnte Tabellen "(Repertorien)" erstellt, mit deren Hilfe der Homöopath den Patienten und seine Krankheitserscheinungen einem "Arzneimittelbild" zuordnen soll.
Zur Herstellung der homöopathischen Arzneimittel werden die Grundsubstanzen einer Potenzierung (Verdünnung) unterzogen, das heißt, sie werden wiederholt (meist im Verhältnis 1:10 oder 1:100) mit Wasser oder Ethanol verschüttelt oder mit Milchzucker verrieben. Die Verdünnung wurde zunächst wegen der Giftigkeit vieler der verwendeten Stoffe durchgeführt. Erst in einer späteren Phase verordnete Hahnemann Hochpotenzen. Hahnemann nahm an, dass durch das besondere Verfahren der Potenzierung oder eine wirksam werde. Zur Begründung der Hochpotenzen ging er davon aus, dass sich hier .
Diese behauptete selektive Steigerung erwünschter Wirkungen durch die Prozeduren des Potenzierungsverfahrens, die von einigen Autoren auch als „rituell“ bezeichnet werden, widerspricht naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Grundprinzip der evidenzbasierten Medizin. Die Homöopathie wird daher zu den Pseudowissenschaften gezählt. Auch das hahnemannsche Ähnlichkeitsprinzip ist wissenschaftlich nicht haltbar. Klinische Studien nach wissenschaftlichen Standards konnten keine über den Placebo-Effekt hinausgehende Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel nachweisen. Erfolge einer Behandlung werden somit ihrem Umfeld, nicht dem Mittel selbst zugeschrieben, etwa dem Glauben des Patienten an die Wirksamkeit der Behandlung (Autosuggestion) oder der Qualität der Beziehung zwischen Therapeuten und Patienten. Der Fachbereich Humanmedizin der Philipps-Universität Marburg verwarf die Homöopathie 1992 im Rahmen der „Marburger Erklärung zur Homöopathie“ als „Irrlehre“.
Im Jahr 2015 wurden in Deutschland Homöopathika für 595 Mio. Euro umgesetzt, das war ein Wachstum von 12,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil rezeptfreier Homöopathika und Phytopharmaka (in der Selbstmedikation und ärztlich verordnet) betrug 31 Prozent des Umsatzes mit rezeptfreien Arzneimitteln. Bei einer 2009 in Deutschland durch das Allensbach-Institut durchgeführten Erhebung brachten 17 % der Befragten homöopathische Arzneimittel mit dem Verdünnungs- oder Ähnlichkeitsprinzip in Verbindung.
Die Homöopathie ist eine weit verzweigte Praxis mit vielen Varianten. Alle homöopathischen Lehren berufen sich auf Hahnemann und das Ähnlichkeitsprinzip, weichen aber in anderen Punkten teilweise erheblich voneinander ab. Die meisten Homöopathen sehen das Ähnlichkeitsprinzip, die „Arzneimittelprüfung am Gesunden“, die Erhebung des individuellen Krankheitsbildes durch eine ausführliche Anamnese und die „Potenzierung“ bei der Herstellung der homöopathischen Arzneimittel als Grundsätze der Homöopathie an.
Nach dem Ähnlichkeits- oder Simileprinzip – „similia similibus curentur“ („Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden“) – sollen Krankheiten durch Mittel geheilt werden, die bei einem Gesunden ähnliche Symptome hervorrufen, wie sie bei dem Kranken beobachtet werden:
Die Idee eines Simile-Prinzips lässt sich nicht allein auf Hahnemann zurückführen. Ansatzweise findet sie sich bereits im Corpus Hippocraticum und den Schriften des Theophrast von Hohenheim "(Paracelsus)":
Die Entwicklung zum zentralen Prinzip der Homöopathie geht unter anderem auf einen Selbstversuch Hahnemanns zurück, mit dem er herausfinden wollte, wie die damals schon als Mittel gegen Malaria bekannte Chinarinde wirkt („Chinarindenversuch“). Nach sechs Jahren weiterer Experimente an sich und seinen Familienmitgliedern mit anderen Substanzen formulierte Hahnemann 1796 das Ähnlichkeitsprinzip der Homöopathie in Form eines Postulats, veröffentlicht in Christoph Wilhelm Hufelands "Journal der praktischen Arzneikunde". Hahnemann schrieb hierzu in seinem Grundlagenwerk der Homöopathie, dem Organon der Heilkunst:
Voraussetzungen für die Anwendung des Ähnlichkeitsprinzips in der Homöopathie sind zum einen die Kenntnis der Wirkung der homöopathischen Mittel (siehe „Homöopathische Arzneimittelprüfung“) und zum anderen die exakte Erfassung des Symptombildes des Patienten in der homöopathischen Anamnese (siehe „Wahl des Mittels“).
Schon Zeitgenossen Hahnemanns haben die Beliebigkeit des Ähnlichkeitsprinzips kritisiert, welches aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar ist. Bis heute wurde noch kein Medikament nach diesem Prinzip entdeckt, das Eingang in die evidenzbasierte Medizin gefunden hat. Hahnemanns Chinarindenversuch konnte nie reproduziert werden. Es wird vermutet, dass Hahnemann allergisch auf Chinarinde reagiert hatte.
Bis heute werden in der Homöopathie Arzneimittelprüfungen durchgeführt, die jedoch keineswegs arzneimittelrechtlichen Medikamentenstudien gemäß dem Arzneimittelgesetz (siehe unten) entsprechen, sondern nach Hahnemanns Vorgaben durchgeführt werden: Homöopathische Prüfer, die gesund sein müssen, nehmen ein Mittel ein und notieren anschließend alle Veränderungen und Reaktionen, die sie an sich feststellen.
Die aufgezeichneten Symptome mehrerer solcher Prüfungen werden zu einem homöopathischen "Arzneimittelbild" zusammengefasst und in Verzeichnissen geordnet. Je nach Ordnungskriterium handelt es sich dabei entweder um "Arzneimittellehren" (nach Mitteln geordnet) oder um Repertorien, die nach Symptomen zusammengestellt werden
Hahnemann selbst hatte schon im Jahre 1805 angebliche Wirkungen von 27 verschiedenen Mitteln an gesunden Menschen beschrieben. Er betonte, dass sämtliche Befindlichkeiten der Probanden während der Wirkungszeit des Mittels als durch dieses ursächlich hervorgerufen gelten müssten, selbst wenn der Prüfer Ähnliches in anderen Zusammenhängen beobachtet habe.
Diese Prüfungen wurden bereits im 19. Jahrhundert als „höchst unwissenschaftlich“ kritisiert. Ihre „Kunst“ bestehe darin, . Schon 1927 war in den Originalschriften von Samuel Hahnemann zu finden, dass Berichte von nicht weniger als 716 Symptomen vorlägen, die Hahnemann durch Reiben mit Magneten an Personen erhalten habe. Eine von einigen Homöopathen durchgeführte Untersuchung von Arzneimittelprüfungen der Jahre 1945 bis 1995 ergab, dass diese Prüfungen sehr unterschiedlich gehandhabt wurden und meist von sehr niedriger Qualität waren.
Es gibt keine einheitlichen Vorschriften für Arzneimittelprüfungen, lediglich Empfehlungen.
Bei der homöopathischen Anamnese eines Patienten, d. h. einer Beobachtung und Befragung, wird versucht, das gesamte Symptombild und die Art der „Verstimmung der Lebenskraft“ zu erfassen. Im Unterschied zur Anamnese in der naturwissenschaftlichen Medizin wird in der homöopathischen Anamnese der Patient auch über eine Vielzahl von Sachverhalten befragt, die aus naturwissenschaftlicher Sicht unerheblich sind. Ziel ist es, dasjenige Mittel herauszufinden, bei welchem die beim gesunden Menschen beobachteten Symptome möglichst mit denen übereinstimmen, die bei der Anamnese des Kranken erfasst wurden (Repertorisierung, Repertorisation).
Ein weiterer Grundsatz der Homöopathie ist die Verwendung „potenzierter“ Mittel. Unter Potenzierung ist die starke Verdünnung bei gleichzeitiger „Dynamisierung“ (Verschüttelung oder Verreibung; siehe unten) zu verstehen. Die Mittel werden durch stufenweise durchgeführtes Potenzieren aus „Urtinkturen“ (pflanzlichen und tierischen Ursprungs: Symbol: Ø oder mineralischen und chemischen Ursprungs: Symbol O) und aus Verdünnungsmitteln wie Ethanol, destilliertem Wasser, Glycerin und Milchzucker hergestellt. Homöopathische Mittel werden flüssig (Dilution) oder als Globuli, in tiefen Potenzen auch in Form von Tabletten angewendet.
Hahnemann führte die Potenzierung um 1798 ein. Nach seinen Anweisungen wurden Homöopathika in Hunderterschritten potenziert („C-Potenzen“). Das heute gebräuchlichere Dezimalsystem zur Potenzierung und Bezeichnung der Potenzen, z. B. D10, wurde vom Heilpraktiker und späteren Arzt Arthur Lutze entwickelt und von Constantin Hering in die Behandlung eingeführt. Aus der Sicht der Homöopathen ist die Wirkung einer bloßen Verdünnung nicht mit der eines potenzierten, also verschüttelten oder verriebenen Mittels vergleichbar. Von Hahnemann wurde schon im "Organon der Heilkunst" (Anmerkung zu § 11) die Wirkung eines potenzierten Mittels nicht der körperlichen Substanz oder physischen Wirkung eines Arzneistoffes, sondern einer diesem innewohnenden, immateriellen, durch das Dynamisieren daraus freigewordenen „spezifischen Arzneikraft“ zugeschrieben. Heutige Homöopathen, die Hochpotenzen anwenden, nehmen an, bei der Potenzierung, auch Dynamisierung genannt, werde durch die Energiezufuhr beim Verschütteln oder Verreiben eine Information an das Lösungsmittel abgegeben und bei jedem Potenzierungsschritt verstärkt, auch wenn keine Moleküle des Arzneimittels mehr in der Lösung vorhanden sind. Es existieren keine Belege für die Existenz der postulierten immateriellen Energiezufuhr durch die rituellen mechanischen Prozeduren. Die mit dieser Methode hergestellten Lösungen unterscheiden sich nicht von einfach nur verdünnten Lösungen.
Die Verdünnung unter die chemische Auflösungsgrenze (ab D23 – siehe auch Avogadro-Konstante) ist kein "zwingendes" Element der Homöopathie. Viele Heilpraktiker und einige Ärzte arbeiten in Deutschland auch mit den Verdünnungen 1:10.000 und 1:1.000.000 (D4 und D6), in denen die Stoffe noch in nennenswerter Konzentration vorliegen. Bei diesen nur schwach verdünnten Mitteln sind die regulären Dosis-Wirkungs-Beziehungen des verwendeten Stoffes zu beachten und diverse Wirkungen möglich. Neben der bekanntesten D-Potenzierungsreihe (1:10) gibt es noch die C-Reihe (1:100), die M- (1:1000) und die LM- oder Q-Reihe (1:50.000).
Die "Fluxionspotenzierung" nach Dellmour ist eine Sonderform der flüssigen Potenzierung, die ohne Verschütteln erfolgt. Durch Turbulenzen der zuzufügenden Flüssigkeit bei der Zugabe ins Potenzierungsgefäß soll das Verschütteln unnötig sein. Jedoch sei der Dynamisierungseffekt geringer, so dass sehr hohe Potenzgrade hergestellt werden müssten.
Bei der "K-Potenzierung" nach Semjon Nikolajewitsch Korsakow, einem russischen Homöopathen, erfolgt die Potenzierung vereinfacht in nur einem Glas. Die Methode wurde zwar nicht in das Homöopathische Arzneimittelbuch (HAB) aufgenommen, dennoch stellen einige Firmen aus Zeit- und Kostengründen Hochpotenzen nach dieser Methode her.
Aus Sicht einiger Homöopathen müsste eine "„Schwache Quantentheorie“" zur Erklärung der Homöopathie heranzuziehen sein. Dabei wird das Phänomen der Verschränkung jedoch ohne klare mathematische Definition auf grundlegend verschiedene Systeme wie ein homöopathisches Mittel und Krankheitssymptome angewandt; die extrem leichte Zerstörbarkeit verschränkter Zustände wird nicht berücksichtigt.
Als Versuch der Erklärung eines „Gedächtniseffekts von Wasser“ werden von einigen Homöopathen strukturelle Veränderungen am Wasser als Lösungsmittel angeführt. Diese Gedächtnisfunktion ist jedoch, selbst nach Ansicht von anderen Vertretern der Homöopathie, nicht mit den Kenntnissen über Wasser vereinbar.
Samuel Hahnemann begründete die Lehre der Homöopathie und spielt damit bis heute eine große Rolle für Anhänger der Homöopathie. Er galt als scharfzüngiger Kritiker der zeitgenössischen Medizin des 18. Jahrhunderts, die Methoden wie Aderlass, Brechkuren und Drastika nutzte.
Gegen die aus dem Mittelalter stammende Medizin, die bis ins 18. Jahrhundert wirkte, setzte Hahnemann die Idee und Praxis der Homöopathie mit dem Ziel, zu einer individualisierten und milden Behandlung zu gelangen. Er wollte damit zeigen, dass Krankheiten auch ohne Blutverlust und Abführmittel in Heilung enden können. Seine Anregung zu experimentellen Untersuchungen über die Arzneiwirkung im gesunden Menschen war neu. Die Ideen und Experimente der Homöopathie blieben, weil ihre Beweisverfahren zu weit von gewissenhafter Kritik, von naturwissenschaftlicher Logik und gründlicher Forschung entfernt waren, für die sich entwickelnde wissenschaftliche Medizin des 19. Jahrhunderts von geringer Bedeutung. Trotz zahlreicher Anläufe wurde die Homöopathie im 19. und 20. Jahrhundert an keiner deutschsprachigen Universität dauerhaft institutionalisiert. Die Einrichtung von Lehrstühlen scheiterte am Widerstand der medizinischen Fakultäten.
Erste Hinweise auf die Arzneimittelprüfung am Gesunden finden sich 1790 in der als Fußnote eingeschobenen Schilderung des „Chinarindenversuchs“ in Hahnemanns Übersetzung von William Cullens Arzneimittellehre.
1805 formulierte Hahnemann seine Sichtweise in der Arbeit "Heilkunde der Erfahrung". Er trat in dieser Schrift als eine Art Reformator auf, der die seit der Antike gewonnenen medizinischen Kenntnisse verwarf: 
Gegen eine Ergründung der Ursachen von Krankheiten setzte er seine Erfahrungsheilkunde: „Wenn wir aber auch die den Krankheiten zum Grunde liegenden, innern Körperveränderungen nie einsehen können, so hat doch die Uebersicht ihrer äussern Veranlassungen einigen Nutzen. Keine Veränderung entsteht ohne Ursache. Die Krankheiten werden ihre Entstehungsursachen haben, so verborgen sie uns auch in den meisten Fällen bleiben.“
Der Arzt habe die Rolle, eine Krankheit über ihre Symptome zu beschreiben: „Mit diesem sorgfältigen Eifer wird der Arzt das reine Bild der Krankheit aufgezeichnet, er wird die Krankheit selbst vor sich haben in Zeichen, ohne welche sich keine verborgene Eigenschaft der Dinge, und eben, so wenig eine Krankheit dem blos nach Wahrnehmungen seiner Sinne erkennenden, irdischen Menschen ausspricht.“ Die nachfolgende Aufgabe sei: „Ist die Krankheit gefunden, so müssen wir das Heilmittel suchen.“
1805 erklärte Hahnemann: 
Gegen diese Reize verwendete er Arzneimittel: 
Heutige Homöopathen sehen den Selbstversuch Hahnemanns mit Chinarinde als Geburtsstunde der Homöopathie an, da er das Ähnlichkeitsprinzip (Simile-Prinzip) belege. 
Hahnemann selbst erwähnte den Versuch außerhalb dieser Beschreibung nur weitere drei Mal, in einem kürzeren Fachartikel, der Beantwortung eines Briefes und seiner "Reinen Arzneimittellehre." (Band 3. 1817/1830).Historisch gesehen spielte der Chinarindenversuch Hahnemanns innerhalb der Homöopathie auch in Bezug auf seine Gültigkeit und Nachvollziehbarkeit nur eine untergeordnete Rolle. Fundstellen in einschlägigen Zeitschriften und Lexika sind dazu selten. Teile der Versuchsbeschreibung Hahnemanns finden sich jedoch auf zahllosen entsprechenden Webseiten.
Hahnemanns Versuch konnte bis heute weder von Homöopathen noch von wissenschaftlichen Medizinern erfolgreich reproduziert werden. Zwei Beispiele: Der Arzt Johann Christian Jörg ließ 1821 vier Medizinstudenten eine nach der Beschreibung Hahnemanns gewonnene Tinktur aus Chinarinde trinken. Bei keinem der Probanden traten die von Hahnemann beobachteten Symptome auf. Die beiden Ärzte Hans-Joachim Krämer und Ernst Habermann führten 1997 einen Selbstversuch nach Hahnemanns Angaben durch, der ebenso keine der Angaben Hahnemanns bestätigte, aber zu Verdauungsproblemen führte.
Der medizingeschichtlich arbeitende Homöopath Georg Bayr wertet den Versuch aus heutiger Sicht: „Der Chinarindenversuch basiert auf Intuition. Er war zufällig. Es war ein zeitbedingter Irrtum. Der Irrtum war fruchtbar, da die Homöopathie daraus entstand.“
Der Wirkmechanismus der Chinarinde bzw. des darin enthaltenen Chinins, das 1820 durch Extraktion mit Alkohol aus der Chinarinde isoliert wurde, auf die Krankheit Malaria ist heute bekannt. Chinin wirkt bei ungeschlechtlichen Formen des Malariaerregers als Hemmer der Nucleinsäuresynthese und hindert so den Erreger an seiner Vermehrung. Chinin wirkt außerdem schmerzstillend, fiebersenkend und örtlich betäubend. Möglicherweise handelte es sich bei Hahnemanns Selbstbeobachtungen um eine allergische Reaktion aufgrund einer Sensibilisierung für Chinin, da er das Mittel bereits früher eingenommen hatte. Andererseits ist Chinin als Diastereomer des Chinidin bekannt, das die Herzfrequenz erhöht. Dieser Effekt der Herzfrequenzerhöhung wurde zu dieser Zeit als Fieber gewertet, da Thermometer für die Fiebermessung nicht üblich waren. Dies könnte ebenfalls Hahnemanns Beobachtung erklären.
Hahnemann verzichtete zunächst auf Versuche einer theoretischen Begründung. In seinem Spätwerk bezog er sich – offensichtlich bemüht um eine nach damaligen Maßstäben wissenschaftliche Begründung – auf vitalistische Vorstellungen („Umstimmung der Lebenskraft“).
Nach jahrelangen praktischen Erfahrungen mit der Homöopathie stellte Hahnemann fest, dass bestimmte chronische Krankheitsverläufe homöopathisch nicht zu heilen waren. Ab 1816 entwickelte er deshalb eine Methode zur Behandlung chronischer Krankheiten. 1828 veröffentlichte er die Ergebnisse seiner Forschung in einem fünfbändigen Werk mit dem Titel "Die chronischen Krankheiten". Nach seiner Theorie liege den chronischen Krankheiten ein Miasma, eine Art tief liegendes „Ur-Übel“, zugrunde. Hahnemann unterteilte die Miasmen in Psora (als Folge der Krätze), Sykosis (Feigwarzenkrankheit als Folge der Gonorrhoe) und Syphilis. Hahnemanns Arbeit nach der Erkenntnis der Miasmen war der Versuch, die Psora auszumerzen, wie er schrieb. Von Gegnern wurde kritisiert, dass er zwölf Jahre weiter die homöopathische Behandlung propagierte, obwohl „die homöopathische Behandlung von sieben Achteln der chronischen Krankheiten eine ganz nutzlose gewesen sei.“
Sein Verständnis der chronischen Krankheiten bewegte sich zwar im Rahmen der damaligen medizinischen Erkenntnisse. Die Miasma-Lehre gilt heute jedoch als überholt. Mit der Entdeckung des Cholera-Erregers 1884 durch Robert Koch wurde das Ende der Miasma-Lehre in der Hochschulmedizin eingeläutet. Syphilis und Cholera werden erfolgreich mit Antibiotika behandelt. Feigwarzen sind Folge einer Infektion mit Humanen Papillomviren.
In der klassischen Homöopathie jedoch werden die praktischen Konsequenzen der Miasma-Lehre bis heute berücksichtigt.
Schon zu Hahnemanns Lebzeiten und später verbreitete sich die Homöopathie international.
Die Ausbreitung in Frankreich wurde durch Hahnemanns Wirken dort befördert. Mélanie d’Hervilly heiratete ihn 1835 und zog mit ihm nach Paris, wo er die dank der Beziehungen seiner Frau florierende Praxis bis zu seinem Tod 1843 betrieb. Seine Frau betrieb die Praxis anschließend ohne Lizenz weiter, bis sie gegen 1870 das Haus verkaufen musste. Gegen Ende ihres Lebens erhielt sie schließlich die ärztliche Zulassung und war damit die erste homöopathische Ärztin.
In Großbritannien praktizierten homöopathische Ärzte schon seit den 1830er Jahren. Die englische Königsfamilie ließ sich seit dem 19. Jahrhundert homöopathisch behandeln und trat öffentlich für diese Therapieform ein.
Während sich die Homöopathie auch in weiteren europäischen Ländern, wie Belgien und den Niederlanden, Österreich und der Schweiz, Spanien, Italien und Griechenland verbreitete, ist sie in Skandinavien vergleichsweise schwach vertreten.
In den 1820er und 1830er Jahren wurden homöopathische Praktiken sowohl innerhalb als auch außerhalb der akademischen Medizin in den Vereinigten Staaten eingeführt. Auch in Ländern Südamerikas, wie Brasilien, Kolumbien, Chile und Argentinien, etablierte sich die Homöopathie. Der Argentinier Tomás Pablo Paschero bezog dabei Methoden der Tiefenpsychologie in die Behandlung ein.
Um 1830 wurde die Homöopathie unter anderem durch den siebenbürgischen Arzt Johann Martin Honigberger nach Indien gebracht, wo sie aufgrund der historisch bereits bekannten Simile-Idee breit akzeptiert wurde. Allerdings haben auch politische Gründe eine Rolle dabei gespielt: die Homöopathie kam aus dem Deutschen Reich, das politisch der Gegner der britischen Kolonialherren war. Heute ist die Homöopathie im öffentlichen Gesundheitswesen Indiens fest verankert und anerkannt. In den 1980er Jahren waren 17,6 % des lizenzierten medizinischen Personals Homöopathen. 7 % aller Ambulanzen wurden von Homöopathen geleitet. Es existieren 200 Colleges und ein eigener Forschungsrat.
Viele Methoden experimenteller Medizin wurden zuerst in der Auseinandersetzung mit alternativer Medizin entwickelt: So publizierte bereits 1835 der Theologe und Redakteur George Löhner einen unter Beteiligung von Ärzten, Apothekern und anderen Honoratioren in Nürnberg durchgeführten Test der Wirkung einer homöopathischen Kochsalzlösung an einer Gruppe von 55 freiwilligen, gesunden Probanden. 42 Personen hatten „gar nichts Ungewöhnliches“ bemerkt (19 Kochsalz-Potenz, 23 Wasser), 9 Personen hatten „etwas Ungewöhnliches“ bemerkt (6 Kochsalzpotenz, darunter aber einer, der wusste, dass er die Potenz eingenommen hatte, 3 Wasser). Während die Kommission folgerte, dass die Potenzierung keine Wirkung habe, reagierten homöopathische Zeitschriften mit heftigen Polemiken.
Der Medizinhistoriker Michael Stolberg kritisiert 2006, dass eine Verzerrung durch die persönliche Haltung der Versuchsteilnehmer zur Homöopathie nicht ausgeschlossen wurde; durch eine Mitteilung, nichts Ungewöhnliches bemerkt zu haben, konnten diese das Gesamtergebnis negativ beeinflussen. Er würdigt jedoch die Anwendung moderner Elemente des Studiendesigns: Der Versuch sei 
Die medizinische Versorgung erfolgte im 18. Jahrhundert durch Ärzte, überwiegend aber durch Bader und Wundärzte. Zusätzlich trugen viele Laien mit Kenntnissen über die Heilkraft von Pflanzen, Mineralien und anderen Wirkstoffen zu Heilbehandlungen bei. Die Ausbreitung der Homöopathie förderten nicht nur Ärzte, sondern auch Patienten und Laienbehandler. Im 19. Jahrhundert gewann die Homöopathie besonders in Kreisen des Adels und bei gebildeten Bürgern Anhänger und Multiplikatoren. Die Homöopathie stand von Anfang an der Religion nahe. Viele der ersten Homöopathen waren Pfarrerssöhne oder Theologiestudenten. In Frankreich trat der Klerus offen für Hahnemanns Lehre ein. Viele auf dem Land lebende Pfarrer praktizierten Homöopathie, besonders in Österreich. Aber auch Gutsbesitzer, Kaufleute und andere waren an der Verbreitung der Homöopathie beteiligt. Gefördert wurde diese Entwicklung durch die homöopathische Hausarztliteratur, wie Carl Gottlob Casparis "Homöopathischer Haus- und Reisearzt" und Constantin Herings "Homöopathischer Hausarzt", die seit Ende der 1820er Jahre erschien. In ihr wurde die Behandlung häufiger Krankheiten mit einfachen Mitteln geschildert. In diese Zeit fallen die ersten homöopathischen Vereinsgründungen. Ab 1830 gab es auch Zeitschriften, die sich vor allem an Laien richteten. So gab beispielsweise der Paderborner Arzt Peter Meinolf Bolle zwischen 1855 und 1871 die "Populäre Homöopathische Zeitung" heraus. Die bedeutendste homöopathische Laienzeitschrift war die "Leipziger populäre Zeitschrift für Homöopathie", welche ab 1870 erschien.
Laienvereine
Die deutschen homöopathischen Laienvereine sind ein weltweit einmaliges Phänomen. Zwischen 1870 und 1933 wurden 444 solcher Vereine gegründet, vor allem in Württemberg, Sachsen, Preußen und Baden. 1914 waren zwei Prozent der württembergischen Bevölkerung Mitglied in einem homöopathischen Verein. Die Vereine boten neben Geselligkeit und Freizeitgestaltung vor allem Zugang zu homöopathischem Wissen und Behandlung in Form von Selbsthilfe. Sie schafften homöopathische Hausarztliteratur an und machten diese ihren Mitgliedern zugänglich. Herzstücke der Vereine waren die homöopathischen Vereinsapotheken mit teilweise großen Vorräten homöopathischer Arzneien, fast immer in tiefen D-Potenzen. Vereinsmitglieder durften sich kostenlos, abgesehen vom Mitgliedsbeitrag, die gewünschten Mittel herausgeben lassen. Diese Praxis war jedoch von Beginn an juristisch umstritten und wurde schließlich untersagt. Da die Vereine zu den wichtigsten Abnehmern ihrer Produkte gehörten, unterstützten die Arzneimittelhersteller deren Bildungsarbeit. Die Vereine setzten sich zudem für die Einrichtung homöopathischer Lehrstühle an den Universitäten und die Gründung homöopathischer Krankenhäuser ein.
In der „Krise der Medizin“ in den 1920er Jahren fanden Naturheilkunde, Lebensreformbewegung und alternative Heilverfahren verstärkt Zulauf. Die naturheilkundlichen und homöopathischen Laienverbände gewannen viele Anhänger unter Arbeitern und Kleinbürgern. Der Dachverband "Reichsbund für Homöopathie und Gesundheitspflege" umfasste im Jahr 1930 348 Vereine mit 38.200 Mitgliedern. Der Nationalsozialismus griff mit der „Neuen Deutschen Heilkunde“ diese sich zu einer Massenbewegung entwickelnde Tendenz auf und vereinnahmte sie für seine Ziele. Die homöopathischen Laienvereine wurden davon zunächst mit erfasst. Im Laufe der Zeit nahm ihre Aktivität aber deutlich ab. Als die Zeit des Nationalsozialismus endete, war das homöopathische Laienwesen weitgehend zerstört. Die ersten Neu- und Wiedergründungen erfolgten in den 1950er Jahren. Die bereits am 24. Februar 1868 in Stuttgart gegründete "Hahnemannia" ist heute der Dachverband der homöopathischen Laienvereine.
In der Neuen Deutschen Heilkunde sollten die seit Mitte des 19. Jahrhunderts zunehmend naturwissenschaftlich fundierte „Schulmedizin“ und die „biologischen Heilverfahren“ zusammengefasst werden. Die homöopathischen Laienvereine bekannten sich häufig begeistert zur nationalsozialistischen Bewegung. In der Laienzeitschrift „Homöopathische Monatsblätter“ erschienen Aufsätze zur „Rassenhygiene“ und zu Nationalistisch-Völkischem, sogar zum Wert der Homöopathie für die Behandlung von Erbkrankheiten. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte vollzog 1933 die Gleichschaltung und wurde 1935 Mitglied der „Reichsarbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde“.
Erstmals in ihrer Geschichte genoss die Homöopathie staatliche Unterstützung. Bei allen vordergründigen Erfolgen und aller Hoffnung von Homöopathen auf Anerkennung gab es jedoch frühzeitig kritische Stimmen, die vor einer Vereinnahmung durch den Nationalsozialismus warnten. Es wurde durch die Zusammenschließung mit anderen Methoden eine Verwässerung der Lehre und ein Verlust der Eigenständigkeit befürchtet. Auf staatlicher Seite erlahmte andererseits das Interesse an der Homöopathie aus unterschiedlichen Gründen. Der wichtigste dürfte eine Untersuchung der Homöopathie im Auftrag des Reichsgesundheitsamts zwischen 1936 und 1939 gewesen sein. Es wurden klinische Versuche, Arzneimittelprüfungen und Quellenstudien zu einzelnen homöopathischen Arzneien durchgeführt. Die klinischen Versuche hatten keinerlei Erfolg gezeigt. Die Nachprüfungen homöopathischer Mittel konnten die Ergebnisse vorheriger Prüfungen nicht reproduzieren.
Über das Schicksal jüdischer Homöopathen ist bisher nur wenig bekannt. In der homöopathischen Presse wurden teilweise eindeutig antisemitische Äußerungen verbreitet. Die 1933 beginnende „Ausschaltung“ jüdischer, sozialdemokratischer und marxistischer Ärzte vollzog sich auch in der Homöopathie. Prominentestes Opfer der Ausschaltung innerhalb der Homöopathie war der jüdische Arzt Otto Leeser (1888–1964). Er galt als Vertreter der naturwissenschaftlich-kritischen Richtung der Homöopathie in Deutschland.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden einige Laienvereine wiedergegründet, erreichten aber nicht annähernd die frühere Bedeutung. Die Teilung Deutschlands brachte eine unterschiedliche Entwicklung der Homöopathie mit sich.
In der Bundesrepublik erlebte die Homöopathie seit Mitte der 1970er Jahre mit der Zunahme der Beliebtheit alternativer Heilmethoden bei Laien wieder einen Aufschwung. Zu dieser Zeit waren etwa 200 Homöopathen in der Bundesrepublik tätig. Bis 1993 stieg die Zahl auf 2.212 homöopathisch behandelnde Ärzte. 1978 erkannte der deutsche Gesetzgeber im Arzneimittelgesetz die Homöopathie, neben der "Anthroposophisch erweiterten Medizin" und der "Phytotherapie", als „Besondere Therapierichtung“ an. Die Mittel der besonderen Therapierichtungen können zugelassen und dürfen verordnet werden, auch ohne dass für sie ein Wirksamkeitsnachweis erbracht wurde. Die Homöopathische Centralofficin Dr. Willmar Schwabe, einer der bedeutendsten Hersteller homöopathischer Arzneimittel, verlegte 1946 ihren Firmensitz von Leipzig nach Karlsruhe. Der Betrieb in Leipzig wurde in der DDR jedoch weitergeführt. In Karlsruhe wurde 1961 die Homöopathika-Produktion abgespalten und fortan als Deutsche Homöopathie-Union weitergeführt. Die Firma Biologische Heilmittel Heel, 1936 in Berlin gegründet, baute nach dem Krieg ihr Werk in Baden-Baden wieder auf und ist heute international an zehn Standorten tätig.
In der DDR war die Homöopathie in den Anfangsjahren verbreitet, wurde aber zunehmend verdrängt. Unterstützt wurde dies dadurch, dass ab 1949 keine neuen Heilpraktiker zugelassen wurden. 1959 wurde eine Kampagne gegen die Homöopathie geführt. Es wurde eine Wanderausstellung mit dem Titel „Aberglauben und Gesundheit – Ausstellung gegen Aberglauben und Kurpfuscherei“ gestartet. 1961 folgte eine öffentliche Ächtung der Homöopathie. Es wurde zwar kein Behandlungsverbot erlassen, es gab jedoch ein Fortbildungsverbot. Von Laien und den wenigen Heilpraktikern sowie wenigen Ärzten wurde Homöopathie jedoch weiter eingesetzt. Homöopathische Arzneimittel wurden ab 1952 in Leipzig vom VEB Homöopharm Dr. Willmar Schwabe und dessen Nachfolgeunternehmen sowie in den "Bombastus-Werken" in Freital hergestellt.
Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde mit Unterstützung der Karl und Veronica Carstens-Stiftung bereits am 28. April 1990 eine erste Weiterbildungsveranstaltung zur Homöopathie für Ärzte in Wittenberg durchgeführt.
In Zusammenarbeit mit der Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg hat der "Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte" ein Konzept für einen berufsbegleitenden zweijährigen Masterstudiengang "„Wissensentwicklung und Qualitätsförderung in der homöopathischen Medizin – Integrated Practice in Homoeopathy“" für Ärztinnen, Ärzte und andere approbierte Heilberufe erarbeitet, der mit dem Erwerb eines "Master of Arts" abgeschlossen werden soll. Es fand sich jedoch bislang keine Hochschule, die diesen Studiengang umsetzen wird. An einigen Universitäten wird Homöopathie, teilweise mit Unterstützung der Karl und Veronica Carstens-Stiftung, als Wahlkurs angeboten. Die Stiftung unterstützt zahlreiche studentische Arbeitskreise "Homöopathie" finanziell.
In Köthen wurde 2009 im restaurierten Gebäude des "Spitals der Barmherzigen Brüder" neben dem Hahnemannhaus die "Europäische Bibliothek für Homöopathie" eingerichtet. Betreiber ist der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZvhÄ). Das Gebäude wurde dafür im Rahmen der Internationalen Bauausstellung Stadtumbau Sachsen-Anhalt 2010 für 2,6 Millionen Euro saniert, davon 751.064 Euro aus dem Programm "Stadtumbau Ost", sowie 1,16 Millionen Euro aus dem "Europäischen Fonds für regionale Entwicklung".
2003 wurde auf dem Deutschen Ärztetag die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie in der neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung neu geordnet. Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzweiterbildung Homöopathie ist die Facharztanerkennung. Die Weiterbildung gliedert sich in 6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten, oder 100 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision, und 160 Stunden Kurs-Weiterbildung. Die Zahl der Fachärzte mit dieser Zusatzweiterbildung stieg von 2212 im Jahr 1993 auf 6712 im Jahr 2009.
Homöopathische Arzneimittel sind in Deutschland meist apothekenpflichtig. Homöopathische Behandlungen und Arzneimittel sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.
Einige Kassen bieten die Präparate aber als Satzungsleistung an und bezahlen unter bestimmten Bedingungen homöopathische Behandlungen bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“, beispielsweise im Rahmen von Verträgen zur Integrierten Versorgung.
Private Krankenversicherungen übernehmen in Deutschland die Kosten für homöopathische Behandlungen bei allen Ärzten, private Zusatzversicherungen darüber hinaus bei Heilpraktikern (gegebenenfalls abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung). Meist werden die Kosten für homöopathische Arzneimittel übernommen.
Zurzeit gibt es in Deutschland etwa 60.000 Ärzte, die homöopathische und anthroposophische Arzneimittel regelmäßig verordnen.
Homöopathische Arzneimittel sind in Deutschland apothekenpflichtig. 2013 betrug der Anteil homöopathischer Arzneimittel im deutschen Apothekenmarkt am Umsatz 1,3 %, an der Zahl der verkauften Einheiten 3,9 % (4 % im Vorjahr). Homöopathika hatten 2013 mit etwa 482 Mio. Euro einen Anteil von 8.1 % an rezeptfreien Medikamenten. Dabei wurden 1,6 % (92 Mio. Euro) durch Therapeuten verordnet und 6,5 % (386 Mio. Euro) durch Selbstkäufe erworben. Gegenüber 2011 nahm die Verordnungshäufigkeit um 3,8 % und der Selbstkauf stieg um 23 %.
Laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach aus dem Jahre 2014 haben 60 % der Befragten bereits Homöopathika gegen diverse Indikationen eingenommen. Fast die Hälfte (48 %) berichten von uneingeschränkt positiven Heilerfahrungen. Während 1970 nur knapp jeder vierte Westdeutsche schon einmal selbst Homöopathika genommen hatte (24 Prozent), stieg inzwischen der Anteil in Deutschland mit 60 Prozent auf das 2,5-fache. Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung (12 %) schließt die Verwendung homöopathischer Arzneimittel für sich aus.
Die Schweizer Jost Künzli, Adolphe Voegeli und Rudolf Flury spielten nach 1945 als homöopathische Lehrer in Europa eine bedeutende Rolle. Es wurden mehrere Zeitschriften, wie "Homöopathie", "Homoeopathia" und die "Schweizerische Zeitschrift für Homöopathie" begründet und wieder eingestellt. Innerhalb des "Schweizerischen Vereins Homöopathischer Ärztinnen und Ärzte" (SVHA) kam es in den 1970er- und 1980er-Jahren vermehrt zu Flügelkämpfen zwischen den unterschiedlichen Homöopathierichtungen.
Von 1999 bis 2005 wurde die Homöopathie zusammen mit den vier anderen alternativen Heilmethoden provisorisch in den Leistungskatalog der Grundversicherung der Krankenkassen aufgenommen. Die Behandlungen wurden von der Krankenkassen-Grundversicherung übernommen, sofern sie von einem Arzt verschrieben wurden. Am 30. Juni 2005 hat das Bundesamt für Gesundheit, Teil des Eidgenössischen Departements des Inneren, diese Leistungspflicht nach den Ergebnissen der von ihm in Auftrag gegebenen Studie "Programm Evaluation Komplementärmedizin" wieder gestrichen, da die Autoren zu dem Schluss kamen, dass „die vorliegenden placebokontrollierten Studien zur Homöopathie […] keinen eindeutigen Effekt über Placebo hinaus“ belegen. Am 17. Mai 2009 stimmte eine Mehrheit des Schweizer Stimmvolks dafür, dass die Berücksichtigung der Komplementärmedizin in der Bundesverfassung verankert wird. Die Verfassung enthält nun den Satz „Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.“ Zur Umsetzung dieses Verfassungszusatzes wird ab 2012 die Homöopathie neben vier weiteren alternativmedizinischen Behandlungsmethoden unter bestimmten Voraussetzungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt. Diese Regelung gilt provisorisch bis Ende 2017. In dieser Zeit gelten Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der fünf komplementärmedizinischen Methoden als teilweise umstritten und werden hinsichtlich dieser Kriterien evaluiert.
Für Ärzte besteht die Möglichkeit, einen von der FMH anerkannten Fähigkeitsnachweis Homöopathie zu erwerben. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und wird in Form von Seminaren und Supervision absolviert.
Bereits kurz nach dem Krieg gab es in Wien eine Interessenvertretung für Homöopathie. 1953 wurde die "Österreichische Gesellschaft für Homöopathische Medizin" (ÖGHM) als größte Vereinigung homöopathischer Ärzte Österreichs gegründet. Sie hat heute etwa 900 Mitglieder. In Österreich unterliegen homöopathische Arzneimittel dem Arzneimittelgesetz von 1983. In ihm wurde die Homöopathie als Teil der Medizin anerkannt. Seitdem ist die Ausübung der Homöopathie in Österreich Ärzten vorbehalten. Die Österreichische Ärztekammer verleiht dafür seit 1995 ein eigenes Diplom für den Bereich Homöopathie, welches zur Ausübung berechtigt. Zur Erlangung des Diploms ist eine mehrjährige Ausbildung zu absolvieren, die etwa 350 Fortbildungsstunden umfasst. 1991 wurde in Salzburg die "Ärztegesellschaft für Klassische Homöopathie" (ÄKH) gegründet und 1994 die "Österreichische Gesellschaft für Veterinärmedizinische Homöopathie" (ÖGVH). 1995 wurde eine Ausbildung zum "Fachtierarzt für Veterinärmedizinische Homöopathie" durch die "Delegiertenversammlung der Tierärzte Österreichs" beschlossen.
Heute ist die Homöopathie in fast allen Ländern der Erde vertreten. Weltweit liegt der Umsatz mit homöopathischen Arzneimitteln geschätzt in einer Größenordnung von 2 Milliarden Euro. Das sind weniger als ein Prozent des gesamten Arzneimittelmarkts. Die größten Märkte sind Frankreich, USA, Deutschland und Indien. Die Hälfte des Homöopathie-Marktes entfällt auf Europa.
In Großbritannien forderte ein Ausschuss des Unterhauses Anfang 2010 aufgrund fehlender Wirkungsnachweise, Homöopathie nicht mehr mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Trotz der Empfehlungen des Ausschusses hat die Regierung Großbritanniens beschlossen, die Homöopathie weiterhin über das NHS bezahlen zu lassen. Sie stimmt zwar weitgehend mit den Einschätzungen des Ausschusses überein, glaubt aber, dass der informierte Patient und sein Arzt in der Lage seien, die geeignete Behandlung zu finden. Dies schließe auch eine alternative Methode wie die Homöopathie ein.
In der EU gibt es schätzungsweise 50.800 Anbieter homöopathischer Medizin, davon 45.000 Ärzte.
Jährlich findet im April, in der Geburtswoche Hahnemanns, die "World Homeopathy Awareness Week" statt, um auf die Behandlungsmethode aufmerksam zu machen.
Die Wettbewerbsbehörde für Verbraucherschutz in den USA, FTC (Federal Trade Commission) hat 2016 strengere Regeln für frei verkäufliche homöopathische Produkte beschlossen. Die Produkte müssen entweder einen Wirksamkeitsnachweis haben, oder einen Warnhinweis tragen, dass die Wirksamkeit nicht wissenschaftlich belegt ist. Grundsätzlich sagt die Behörde: "Generell basieren die Versprechungen homöopathischer Produkte nicht auf modernen wissenschaftlichen Methoden und werden von modernen Medizinfachleuten nicht akzeptiert".
Die Homöopathie ist keine einheitliche Lehre. Es gibt verschiedene Richtungen, die sich teilweise gegenseitig bekämpfen. Auch können Heilpraktiker oder Schulmediziner, die Homöopathie anwenden, nicht generell einer Richtung zugeordnet werden. Das große Spektrum an Richtungen verdeutlichen die zahlreichen Eigenbezeichnungen, wie "Klassische Homöopathie", "genuine Homöopathie", die "Bönninghausen-" und "Boger-Methode", die "miasmatische" und "wissenschaftliche Homöopathie", die "naturwissenschaftlich-kritische Richtung", die "prozessorientierte Homöopathie", die "kreative Homöopathie", die "Impuls-" und "Resonanzhomöopathie", die "Elektronische Homöopathie" (frequenzbasiert), die "Seghal-" und "Herscue-Methode", die "central delusion", "C4-Homöopathie", sowie "quantenlogische Homöopathie". Auch Begriffe, wie "organotrope" und "personotrope Homöopathie" werden benutzt. Die Spaltung der Homöopathie begann bereits zu Hahnemanns Zeiten, der Abweichler von seiner reinen Lehre auch als "Bastard-Homöopathen" bezeichnete. Hahnemann forderte bereits 1796: 
Der Begriff „Klassische Homöopathie“ entstand aus dem Bemühen, sich vom großen Spektrum der als „homöopathisch“ bezeichneten Heilmethoden abzugrenzen. Grundlagen der Klassischen Homöopathie sind die Lehre Hahnemanns und die sich daran orientierenden Weiterentwicklungen der Heilmethode (zum Beispiel durch Bönninghausen, Hering, Kent u. a.). Werden die Lehren Hahnemanns dabei besonders stringent eingehalten, werden sie als „genuine Homöopathie“ bezeichnet. Im Gegensatz zu vielen anderen Richtungen der Homöopathie wird in der Klassischen Homöopathie immer "nur ein Mittel" auf einmal verabreicht, meistens in einer mittleren oder hohen Potenz. Arzneimittel werden nach gründlicher Anamnese nach dem individuellen Symptombild des Kranken ausgewählt. Klassische Homöopathen behandeln sowohl akute Krankheiten als auch chronische Leiden (konstitutionelle Behandlung).
Die naturwissenschaftlich-kritische Homöopathie ist eine Richtung der Homöopathie, die homöopathische Arzneimittel als Ergänzung zu schulmedizinischen Therapieformen einsetzt. Häufig werden niedrige Potenzen bis D12 verwendet, in denen noch ein chemisch nachweisbarer Rest der Arzneisubstanz vorhanden ist. Die Behandlung mit Hochpotenzen wird abgelehnt. Arzneimittel werden außerdem nicht nach dem oft sehr komplexen gesamten Symptombild des Kranken, sondern nach Pathologie (Krankheit) verordnet. Das erleichtert besonders die Findung des passenden Arzneimittels, weil zum Beispiel für eine Erkältungskrankheit nur noch aus einer Liste von wenigen Mitteln ausgewählt werden muss. Dieses Vorgehen steht jedoch im Widerspruch zu Hahnemanns Lehre, der in seinem "Organon" einer Vermischung der Homöopathie mit nicht-homöopathischen Behandlungsmethoden entgegentrat und sie als Verrat anprangerte:
Wichtige Vertreter dieser Homöopathierichtung waren Moritz Müller, Ludwig Grießelich, Friedrich Rummel, Franz Hartmann, Otto Leeser, Alfons Stiegele (1871–1956), Julius Mezger und Fritz Donner. Obwohl sie mit der "Hygea" eine eigene Zeitschrift hatten, waren Rummel und Hartmann auch in der Schriftleitung der "Allgemeinen Homöopathischen Zeitung" tätig.
Verbreitet ist auch die Verwendung von „Komplexmitteln“, d. h. einer Vermengung von verschiedenen Mitteln, die für eine bestimmte Krankheit nach organotropen Gesichtspunkten oder auch klinischen Indikationen zusammengestellt wird. Sie enthalten Einzelsubstanzen in sehr unterschiedlicher Dosierung, die sich in ihrer Wirkung verstärken sollen. Der evangelische Geistliche Emanuel Felke gilt als Begründer der Komplexmittelhomöopathie.
Die Therapie mit Komplexmitteln widerspricht ebenfalls dem Wesen der ursprünglichen Homöopathie. Hahnemann schreibt in seinem "Organon":
Neben Emanuel Felke waren der Italiener Cesare Mattei und der Schweizer Emil Bürgi bekannte Vertreter dieser Richtung.
Die erste Publikation zum Thema Tierhomöopathie stammt vom Hofapotheker Donauer aus dem Jahr 1815. Hahnemann selbst vertrat 1829 den Standpunkt, dass „… Thiere … ebenso sicher und gewiß, als die Menschen zu heilen“ wären. Eigene Schritte in Richtung der Entwicklung einer Tierhomöopathie unternahm er allerdings nicht. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts verlor diese bis in die 1930er Jahre an Bedeutung. Den wichtigsten Einfluss auf ihre neuerliche Verbreitung hatte in der Nachkriegszeit Hans Wolter.
Homöopathieanhänger behaupten, es gebe Behandlungserfolge bei Tieren und diese ließen sich nicht durch Placeboeffekte erklären, da Tiere nicht an eine Wirksamkeit von Homöopathika „glauben“ könnten. Allerdings sind durchaus placeboähnliche Effekte bei Tieren nachgewiesen worden, die beispielsweise durch klassische Konditionierung oder die fürsorgliche Behandlung erklärt werden. Ferner beeinflusst die Meinung der Tierhalter zur Behandlungsart ihre Beurteilung des Behandlungserfolgs. Diese Effekte werden auch von Tierhomöopathen genutzt.
J. C. L. Genzke veröffentlichte 1837 ein Lehrbuch "Homöopathische Arzneimittellehre für Tierärzte" und berichtete darin über 67 Arzneimittelprüfungen an Hunden, Pferden und Rindern. Die Auswahl der Arzneimittel in der Tierhomöopathie erfolgt jedoch auf der Grundlage von Arzneimittelbildern (AMB), die überwiegend humanhomöopathischer Herkunft sind. Die Übertragbarkeit der AMB vom Menschen auf Tiere wird damit begründet, dass es beim Tier nichts gebe, was nicht auch latent oder homolog im Menschen als Organ, Verhaltensmuster oder Grundform einer Pathologie vorhanden sei.
In der seit dem 1. Januar 2009 geltenden EU-Bioverordnung für die tierische Erzeugung in der Ökologischen Landwirtschaft wird gefordert, dass Krankheiten der Tiere unverzüglich zu behandeln seien. Dabei dürfen „[…] chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika […] erforderlichenfalls unter strengen Bedingungen verwendet werden, wenn die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Erzeugnissen ungeeignet ist.“
Große Metaanalysen zur Beurteilung der Wirksamkeit der Homöopathie in der Veterinärmedizin fehlen. Die wenigen bislang durchgeführten, methodisch gut gestalteten klinischen Studien zeigten jedoch keine medizinische Wirksamkeit der Veterinärhomöopathie.
Homöopathische Arzneimittelprüfungen entsprechen nicht Medikamentenstudien gemäß dem deutschen Arzneimittelgesetz (AMG). Bei homöopathischen Arzneimittelprüfungen wird keine erwartete Wirksamkeit überprüft, sondern es wird durch Selbstbeobachtung der Prüfer erhoben, ob und welche Symptome durch ein homöopathisches Mittel hervorgerufen werden. Bei Medikamentenstudien gemäß dem Arzneimittelgesetz würde ein Prüfer im homöopathischen Sinne als Proband bezeichnet. Auch die Art der Datenerhebung durch Selbstbeobachtung entspricht nicht den in Medikamentenstudien verlangten wissenschaftlichen Objektivitätskriterien.
Die europäische Gesetzgebung sieht seit der Richtlinie 2001/83 ein eigenes Zulassungsverfahren für homöopathische Arzneimittel vor, bei dem wissenschaftliche Tests nicht erforderlich sind. In der Novelle zu dieser Richtlinie (2004/27) wird dieses vereinfachte Zulassungsverfahren erstmals für alle Mitgliedsländer verpflichtend. Die Richtlinie verlangt den Aufdruck „Homöopathisches Arzneimittel ohne genehmigte Heilanzeigen“.
Grundlage für die Wahl eines homöopathischen Mittels ist einerseits die Anamnese und andererseits die Kenntnis der Wirkungen und Symptome, die eine Arznei bei einem gesunden Menschen nach Meinung der Homöopathen auslösen könne. Um diese Kenntnisse zu erlangen, werden Arzneimittelprüfungen durchgeführt.
Als Hilfsmittel dienen dabei Arzneimittellehren und Repertorien. In Arzneimittellehren werden die Mittel mit allen bei der Arzneimittelprüfung angeblich beobachteten Symptomen beschrieben. Repertorien sind nach Symptomen hierarchisch gegliedert und verzeichnen alle Mittel, bei denen das jeweilige Symptom beobachtet worden sein soll. Die Wertigkeit eines Mittels (einwertig bis vierwertig) gebe einen Hinweis darauf, wie bewährt das Mittel bei der Heilung dieses Symptoms ist. Eine hohe Wertigkeit im Repertorium erhalte ein Mittel nur, wenn es sowohl bei der Arzneimittelprüfung bei einer hohen Zahl von gesunden Probanden dieses Symptom hervorgerufen habe als auch viele Berichte über Heilungen von Fällen mit diesem Symptom existierten.
Eine klare statistische Definition für eine solche „hohe Anzahl“ gibt es dabei nicht. Deshalb werden in modernen Repertorien auch Kennzeichnungen für bewährte Mittel geführt, die auf die Erfahrung einzelner Homöopathen mit hohem Ansehen zurückgehen. So werden zum Beispiel die "Künzli-Punkte" von vielen Autoren zitiert.
Potenzierte Mittel gibt es in Form von alkoholischen Lösungen, Tabletten und Globuli (mit homöopathischer Lösung imprägnierte Kügelchen aus Zucker). Bei der Einnahme von Lösungen sollte nach Empfehlung von manchen Homöopathen auf die Verwendung eines metallenen Löffels verzichtet werden, da dieser die vermeintlichen „Erinnerungseigenschaften“ der Flüssigkeit beeinflussen könne. Stattdessen kann ein Löffel aus Holz oder Kunststoff verwendet werden. Auch nahm Hahnemann an, dass der Genuss oder Geruch verschiedener Substanzen die Wirkung einiger homöopathischer Mittel beeinträchtigen könne.
Homöopathische Mittel sollen nach Meinung der Homöopathen unter die Zunge geträufelt bzw. unter der Zunge aufgelöst und ca. eine Minute im Mund belassen werden, um die Resorption des Zuckers über die Mundschleimhaut zu verbessern.
Das beste Ergebnis soll erreicht werden können, wenn die homöopathischen Arzneimittel sofort nach dem Auftreten der ersten Symptome eingenommen werden. Homöopathische Hochpotenzen sollen besonders wirksam sein, weshalb von Seiten der Homöopathen gefordert wird, dass diese immer durch einen versierten Homöopathen verordnet werden und der Verlauf beobachtet wird.
Abhängig von Wirkstoff und Trägersubstanz kann es Umstände geben, die auch gegen die Gabe eines bestimmten homöopathischen Mittels sprechen. So sollten beispielsweise trockene Alkoholiker keine alkoholischen Lösungen einnehmen, da diese einen Rückfall auslösen können. Auch Allergien oder Unverträglichkeiten gegen Bestandteile des Mittels, wie beispielsweise Honigbiene als Tiefpotenz bei Bienengiftallergie, können der Einnahme entgegenstehen. Schwangere und Stillende sollten Medikamente erst nach Rücksprache mit einem Arzt einnehmen; das Gleiche gilt für die Behandlung von Kindern.
Als relative Kontraindikation gelten Erkrankungen, die eine Substitutionstherapie erfordern, wie Diabetes mellitus Typ 1, akute Erkrankungen, die aus vitaler Indikation oder zur Vermeidung von Spätfolgen eine rasche schnell wirksame Behandlung erfordern und für die es bewährte Therapien gibt, wie beim akuten Herzinfarkt, bei allergischem Asthma oder allergischem Schock. Organische Erkrankungen, bei denen eine lebensbedrohliche Verschlechterung vorprogrammiert ist, wie bei bösartigen Erkrankungen, sollten ebenfalls nicht homöopathisch behandelt werden.
Als Nebenwirkung sehen Homöopathen eine vorübergehende Verstärkung der Symptome an, welche sie "homöopathische Verschlimmerung" (auch "Erstverschlimmerung") nennen. Die Existenz eines solchen Phänomens ist nicht belegt.
Bei niedrigen Potenzstufen (bis etwa D6) kann eine reguläre unerwünschte Arzneimittelwirkung auftreten, weil im Mittel noch nennenswerte Stoffmengen enthalten sind. So können z. B. durch die Anwendung von Mercurius (Quecksilber), Arsenicum (Arsen) oder Nux vomica (Brechnuss), einer Pflanze, die Strychnin-Alkaloide enthält, Vergiftungen hervorgerufen werden.
"siehe ausführlicher:" Repertorium (Homöopathie)
Ein homöopathisches Repertorium enthält eine Sammlung von Symptomen und die dazugehörenden Arzneimittel aus verschiedenen Arzneimittellehren oder Arzneimittelprüfungen.
Der Homöopath repertorisiert anhand der Symptome eines Patienten im Repertorium das am häufigsten vorkommende Mittel und kann daraus das „ähnlichste“ Mittel für den Patienten aussuchen.
Bereits Hahnemann benutzte ein handschriftliches Findebuch. Die ersten gedruckten Repertorien stammen von seinen unmittelbaren Schülern Bönninghausen und Jahr. Ende des 19. Jahrhunderts veröffentlichte der homöopathische Arzt James Tyler Kent ein sehr umfassendes Repertorium in englischer Sprache, das bis heute das meistbenutzte Werk dieser Art ist. Weiterhin existieren auch digitale Repertorien.
Bis heute existiert weder ein formaler, reproduzierbarer Nachweis noch eine akzeptable naturwissenschaftliche Begründung für eine Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel, die über den Placebo-Effekt hinausgeht. Die Homöopathie wird von der wissenschaftlichen Medizin als wirkungslose, in einigen Fällen sogar gefährliche Behandlung abgelehnt.
Weiterhin werden auch die theoretischen Grundprinzipien der Homöopathie angegriffen. Das Ähnlichkeitsprinzip (siehe auch Magisches Denken) sei von Hahnemann durch seinen Selbstversuch mit Chinarinde belegt worden. Dieser ist jedoch nicht reproduzierbar, und Hahnemann zeigte möglicherweise bloß eine allergische Reaktion auf die Chinarinde. Das zweite wichtige Prinzip der Homöopathie, das besagt, dass homöopathische Mittel in „potenzierter“ Form wirksamer seien als Urtinkturen, gilt nach heutigen medizinischen und physikalischen Erkenntnissen als widerlegt, da geringere Wirkstoffkonzentrationen eine geringere Wirkung zur Folge haben.
Die homöopathische Medikation nach dem „Ähnlichkeitsprinzip“ ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Die Beliebigkeit des Prinzips wurde schon zu Zeiten Hahnemanns kritisiert. Eine Unterscheidung in subjektive oder objektive Symptome ist in der Homöopathie kaum von Bedeutung. Während in der Medizin Symptome als Krankheitserscheinungen angesehen werden, sind Symptome in der Homöopathie die Krankheit selbst und nicht bloße Erscheinung derselben. Untersuchungen, wie etwa Röntgenbilder, Ultraschall oder Gewebeproben, werden zur Klärung der Ursache einer Krankheit nicht herangezogen. So werden bei konsequenter Durchführung beispielsweise allergisch, bakteriell oder viral hervorgerufene Erkrankungen gleich behandelt, wenn sie dieselben Symptome zeigen. Hinzu kommt, dass dieselben Symptome Bestandteil verschiedener Arzneimittelbilder sind. Die sich daraus ergebende Vielzahl an übereinstimmenden Bildern macht die Wahl des Mittels willkürlich.
Bereits im 19. Jahrhundert wurde die Homöopathie scharf kritisiert. 1851 bezeichnete der britische Arzt Robert Mortimer Glover sie als die schlimmste Art von Quacksalberei, die es je gegeben hätte und vermutlich je geben würde. Karl Wilhelm Fickel, zeitweilig leitender Oberarzt an der homöopathischen Lehranstalt Leipzig und unter dem Pseudonym Ludwig Heyne Autor homöopathischer Schriften, wandte sich komplett von der Homöopathie ab und veröffentlichte 1840 seine Schrift "Direkter Beweis von der Nichtigkeit der Homöopathie als Heilsystem". Er urteilte: „Als Heilsystem ist die Homöopathie eine Irrlehre, in praktischer Anwendung ein Unding.“ Carl Ernst Bock bezichtigte 1855 Hahnemann der Fälschung und bezeichnete die Homöopathie als „ein Gewebe von Täuschungen, Unwissenheit und Unwahrheiten“.
Auch Lexika fanden schon früh klare Worte:
Fritz Donner, ein Vertreter der naturwissenschaftlich-kritischen Homöopathie, war in den Jahren 1936 bis 1939 an Überprüfungen homöopathischer Arzneimittel beteiligt, die vom damaligen Reichsgesundheitsamt angeordnet worden waren. Die erwartete Wirksamkeit ließ sich dabei nicht nachweisen. Er zitierte Hanns Rabe, den damaligen 1. Vorsitzenden des "Deutschen Zentralverbandes homöopathischer Ärzte" (DZV), mit den Worten: „Wir können doch das gar nicht, was wir behaupten!“
Seine Beobachtungen fasste er in einen Report für die Robert Bosch Stiftung zusammen, der 1969 zunächst in französischer Sprache, jedoch erst 1995 in deutscher Sprache veröffentlicht wurde. Donner untersuchte auch homöopathische Arzneimittelprüfungen und erwähnte dabei unseriöse Praktiken der Prüfer. Bereits während seiner Tätigkeit am Stuttgarter Robert-Bosch-Krankenhaus war bei ihm und einigen seiner Kollegen der Verdacht aufgekommen, dass es bei Arzneimittelprüfungen Placebosymptome gegeben haben könnte.
In mehr als 100 wissenschaftlichen Studien konnte kein belastbarer Nachweis für eine Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel erbracht werden, die über den Placebo-Effekt hinausgeht.
Eine erste Metaanalyse von Klaus Linde und Mitarbeitern aus dem Jahr 1997 kam zwar zu dem Schluss, dass die Gesamtheit der Ergebnisse der Studien nicht vollständig durch den Placeboeffekt erklärbar waren und dass einige der untersuchten Homöopathika folglich wirksam sein müssten. Bei weiteren Untersuchungen fanden die Autoren allerdings, dass Studien geringerer Qualität bessere Ergebnisse für die homöopathische Behandlung zeigten als Studien mit strengen Kriterien. Linde räumte daher ein, dass die damalige Schlussfolgerung so nicht haltbar sei und die Metaanalyse die Effekte zumindest deutlich überschätzt haben dürfte.
Eine Studie aus dem Jahr 2003, die angeblich einen empirischen Nachweis der Wirksamkeit hochpotenzierter Homöopathika geliefert hatte, wurde Ende 2005 zurückgezogen. Ein Forschungspreis, der den Forschern (der Apothekerin Franziska Schmidt und den Pharmakologen Karen Nieber und Wolfgang Süß) zugesprochen worden war, wurde zurückgegeben. Der Chemiker Klaus Keck (Konstanz), der Mathematiker Gerhard Bruhn (Darmstadt) und der Geophysiker Erhard Wielandt (Stuttgart) hatten zuvor öffentlich bemängelt, dass die Ergebnisse der Studie beruhten. Selbst erklärte Befürworter der Homöopathie haben diese Fehler bestätigt.
Entgegen der Studienlage bestehen Befürworter der Homöopathie darauf, dass eine Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln über den Placebo-Effekt hinaus wirke. Oftmals werden dabei jedoch Einzelfälle oder Selbsttests als Beleg angegeben. Auch kann der Rechtfertigungsdruck, der auf alternativen Methoden lastet, dazu verführen, hauptsächlich Erfolgsgeschichten zirkulieren zu lassen. Solche Anekdoten besitzen wissenschaftlich keine Relevanz, weil hierfür eine Doppelblindstudie mit einer Kontrollgruppe, die Placebos erhält, notwendig wäre und die statistische Signifikanz der Ergebnisse überprüft werden müsste, beispielsweise mittels eines Vierfeldertests. An Einzelfällen lässt sich dagegen nicht eruieren, auf welchen Effekt eine Genesung zurückzuführen ist, und ob eine andere Behandlung andere Ergebnisse gebracht hätte.
Zudem können Erfolge, die der Homöopathie auch von unabhängigen Studien nachgesagt wurden, nach strengen wissenschaftlichen Anforderungen mit methodischen Schwächen und anderen verzerrenden Einflüssen erklärt werden, wie eine Metaanalyse zur Wirksamkeit homöopathischer Behandlungen betont, die 2005 in der renommierten Medizinzeitschrift "The Lancet" von Shang und Mitarbeitern dokumentiert wurde und laut dem Kommentar des Herausgebers das „Ende der Homöopathie“ markiere. Eine schweizerisch-britische Forschergruppe hatte zur Bewertung des Behandlungserfolges bei verschiedenen Erkrankungen 110 Homöopathie-Studien 110 entsprechende Studien aus der konventionellen Medizin gegenübergestellt. Es zeigte sich ein vergleichsweise schlechteres Abschneiden der Homöopathie, bei der die gemessenen Effekte nicht gegen die Annahme der Nullhypothese (die Homöopathie beruhe einzig auf dem Placebo-Effekt) sprechen. Auch bestätigte die breitangelegte Metauntersuchung die Vermutung, dass Studien mit wenigen Teilnehmern und niedriger Qualität eher nicht vorhandene Wirkungen vorspiegeln als solche mit einer höheren Teilnehmerzahl und guter Qualität. Die erwähnte Metastudie wurde 2006 von dem österreichischen Homöopathie-Befürworter Friedrich Dellmour und dem "Schweizerischer Verein Homöopathischer Aerztinnen und Aerzt"e hauptsächlich mit der Behauptung kritisiert, dass sich die Homöopathie nicht für Doppelblindstudien eigne und nur deshalb keine Wirksamkeit feststellbar sei. Außerdem gab es von mehreren Seiten Kritik an der Methodik der Metastudie. Dennoch konnte die Grundaussage nicht widerlegt werden. Klaus Linde und Wayne Jonas gingen trotz ihrer Kritik mit dem Ergebnis konform, dass es keinen stabilen Nachweis durch placebokontrollierte Studien gibt.
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass nicht wissenschaftlich fundierte Therapieeinrichtungen – darunter die Homöopathie – solche Besonderheiten geltend machten, um sich der wissenschaftlichen Prüfung ihrer Hypothesen zu entziehen. Sowohl prinzipiell als auch in der Praxis sei die Durchführung sauber geplanter und durchgeführter placebokontrollierter, doppelblinder Studien möglich. Zudem würden diese auch durchgeführt. In solchen Untersuchungen zeige sich kein Unterschied zwischen der homöopathischen Behandlung und der Placebomedikation. Untersuchungen ohne solche Kontrolle, wie sie teilweise auch von Krankenkassen veranlasst und gefördert würden, seien zum Nachweis der Wirksamkeit nicht geeignet. Auch der oft zitierte Satz „Wer heilt hat recht“ könne die Beweispflicht für die Wirksamkeit nach wissenschaftlichen Prinzipien nicht ersetzen.
Der Bericht der britischen Regierung zur Homöopathie stellte im Jahr 2010 fest, dass es keine glaubwürdigen Beweise zur Wirksamkeit der Homöopathie gebe. 2015 kam eine von der australischen Regierung in Auftrag gegebene Studie zum selben Ergebnis.
Aus utilitaristischer Sicht wurde die Homöopathie auch als ethisch inakzeptabel bezeichnet.
Eine Wirkung der homöopathischen Arzneimittel wird von Kritikern der Homöopathie als unplausibel abgelehnt. Sie sehen Erklärungen für die angebliche Wirksamkeit einer homöopathischen Behandlung in:
Bei einer Potenzierung von D24 oder C12 (Verdünnung von 1:10) enthalten nur noch etwa die Hälfte aller Mischungen, die aus einer einmolaren Ausgangslösung hergestellt wurden, überhaupt ein Restmolekül der Ausgangssubstanz (bezogen auf 1 Liter D24-Lösung/Mischung). Eine solche Verdünnung entspricht ungefähr dem Auflösen einer Kopfschmerztablette im Atlantik. Da die Herstellung der homöopathischen Arzneien üblicherweise nicht in einem keim- und staubgefilterten Reinraum durchgeführt wird, muss angenommen werden, dass im Verdünnungsprozess, etwa beim Öffnen des Mischgefäßes und der Zugabe von Verdünnungslösung, die Konzentration der Wirksubstanz zwar abnimmt, aus der Luft aber Verunreinigungen hinzukommen. Dies bewirkt, dass schließlich in den hochpotenzierten Präparaten außer der Trägersubstanz (Wasser, Ethanol oder Milchzucker) nur die Verunreinigung der Trägersubstanzen (alle drei enthalten metallische Verunreinigungen) und die Verunreinigungen aus der Umgebung enthalten sind. Auch die besten Filtrierverfahren lassen manchmal mehr Reststoffe im Wasser zurück, als sich homöopathische Wirkstoffe darin befinden. Somit kann eine Stoff-Wirkungsrelation nicht vernünftig untersucht werden. Zusätzlich zum Einsatz wirkstofffreier Potenzierungen beinhaltet aus pharmakologischer Sicht die behauptete Wirkungssteigerung durch Potenzierung auch, dass stärker verdünnte Lösungen mit weniger gelösten Wirkstoffmolekülen stärker wirken sollen. Der Pharmakologe Klaus Starke vermisst sowohl beim Simile-Prinzip als auch bei der homöopathischen Potenzierung die „biologische Basis“ und ordnet die Homöopathie den „dogmatischen Arzneitherapien“ zu. Die Pharmakologen Lüllmann, Mohr und Hein bewerten die Homöopathie als . Die Homöopathie müsse sich auf Patienten beschränken, deren Erkrankung durch eine nicht besser behandelbar sei.
Homöopathen vertreten die These, dass eine Wirkung durch im Wasser „gespeicherte“ Information eintrete. Wirkstoffe sollen beispielsweise „Abdrücke“ in Wasserclustern hinterlassen, die dann an andere Wassercluster weitergegeben werden. Diesen „Gedächtniseffekt von Wasser“ wollte 1988 Jacques Benveniste mittels der Beeinflussung weißer Blutzellen (Leukozyten) durch hochgradig verdünnte Antigene nachgewiesen haben. Die Ergebnisse ließen sich jedoch nicht reproduzieren. Sollte eine solche Informationsspeicherung funktionieren, bestünde die Frage, wie lange eine solche Speicherung erhalten bliebe. Wären die Cluster stabil, dann müsste das Wasser vor der Verwendung gereinigt werden, denn sonst enthielte es noch alte Informationen. Falls sie nicht stabil wären, würde eine homöopathische Arznei schnell unwirksam werden. Was mit diesen spekulativen Speicherclustern nach der Einnahme durch den Patienten geschähe, bliebe dann aber der reinen Phantasie überlassen. Der Clusteransatz kann jedenfalls die Wirkung homöopathischer Mittel in ungelöster Form (Globuli) nicht erklären und bleibt als generelle Erklärung unzureichend.
In Hahnemanns Organon gab es bereits in den sechs Auflagen von 1810 bis 1842 umfangreiche Einarbeitungen, Streichungen, Änderungen von übernommenen Teilen und Widersprüche. Verschiedene Schulen nutzen unterschiedliche Auflagen als Handlungsanweisung. (siehe Abschnitt „Richtungen in der Homöopathie“)
"Potenzierung der Ursubstanz"
An einigen Stellen sehen Kritiker Widersprüche in der homöopathischen Theorie und Praxis. So wird nicht erklärt, warum nur die gewünschten Eigenschaften eines jeweiligen Stoffes durch eine „Potenzierung“ ihre Wirkung verstärken und nicht auch die unerwünschten Nebenwirkungen bzw. die Wirkungen und Nebenwirkungen all der anderen Spurenelemente, Reststoffe etc., die sich außerdem noch im Alkohol bzw. Wasser oder im Gefäß befunden haben.
Ein Beispiel zu den verunreinigenden Reststoffen im Wasser wurde im Nachgang des Leipziger Skandals 2003 (siehe Abschnitt „Kein Nachweis der Wirksamkeit“) von Wissenschaftlern als Gedankenexperiment errechnet: Wenn auch nur eine einzige Tollkirsche in einen Bach fällt, dessen Wasser in die Leipziger Trinkwasserversorgung führt (34 Millionen m Jahresverbrauch), dann würde dies zu einer Atropinkonzentration im Trink-/Brauchwasser von D17 führen. Dies bedeutet, dass es methodisch gar nicht möglich ist, größere Atropin-Verdünnungen als D17 herzustellen, weil das homöopathische Heilmittel bereits mit D17-Atropin-Wasser hergestellt wird. Selbst das reinste auf der Welt herstellbare destillierte Wasser enthält immer noch einige Moleküle fast aller häufigeren Elemente und zahlreicher chemischer Verbindungen als Verunreinigungen. Da sich in hochpotenzierten Homöopathika jedoch rein mathematisch gar keine Moleküle der Ausgangssubstanz befinden dürften, ist diese Konzentration an Verunreinigungen im fertigen Medikament in jedem Falle höher als die des Homöopathikums, denn durch die Luft gelangen solche Verunreinigungen bei jeder Potenzierung in die Lösung. Die anfänglichen Verunreinigungen werden bei der Potenzierung natürlich ebenso „mitpotenziert“ wie das Homöopathikum, so dass die Verunreinigungen im fertigen Medikament nicht nur als erneute Verunreinigungen durch die Umwelt vorliegen, sondern auch in höchstpotenzierter Form (höherpotenzig als die Wirksubstanz selbst). Jedes Homöopathikum ist also in Wahrheit ein buntes Gemisch aus mehr oder minder hohen Potenzen unterschiedlichster Substanzen, unter denen die vermeintliche Wirksubstanz keinerlei hervorgehobene Rolle mehr spielen kann. Nach Auffassung der Wissenschaftler führt dieser Umstand ein zentrales Prinzip der Homöopathie ad absurdum.
"Heilung der Krankheit oder der Symptome?"
Viele Homöopathen führen an, die Schulmedizin heile keine Krankheiten, sondern unterdrücke nur Symptome, während die Homöopathie die Ursache des Leidens bekämpfe.
Nach Hahnemann kann eine Krankheit aber "nur" durch ihre Symptome erkannt werden, was sich in der Praxis der homöopathischen Anamnese und Verschreibung nach Symptombild widerspiegelt.
Sehr deutlich ist dies in Hahnemanns eigenen Schriften - etwa „Organon der Heilkunst“ - zu erkennen,:
[…] aber bloß die Gesammtheit der Symptome ist die dem Heilkünstler zugekehrte Seite der Krankheit, bloß diese ist ihm wahrnehmbar und das einzige, was er von der Krankheit wissen kann und zu wissen braucht zum Heil-Behufe.
Eine erfolgreiche Behandlung der Symptome ist der Heilung der eigentlichen Krankheit gleichzusetzen:
Es lässt sich nicht denken, auch durch keine Erfahrung in der Welt nachweisen, daß, nach Hebung aller Krankheitssymptome […] etwas anders, als Gesundheit, übrig bliebe oder übrig bleiben könne, so daß die krankhafte Veränderung im Innern ungetilgt geblieben wäre.
Kritiker sehen in der Argumentation, dass das Verschwinden von Symptomen bei schulmedizinischer Behandlung als Unterdrückung, bei homöopathischer als Heilung gewertet wird, ein Messen mit zweierlei Maß.
Im Jahr 2011 wurden in Deutschland Homöopathika für 389 Millionen Euro umgesetzt, weltweit etwa 2 Milliarden. Zahlen über den Rohgewinn dabei werden nicht publiziert.
Der Endkundenpreis für raffinierten Zucker, der Grundsubstanz der Globuli, beträgt (Stand 2013) ca. 0,65 € pro Kilogramm. Globuli ohne Wirkstoff sind für weniger als 50 € pro Kilogramm erhältlich. Globuli mit homöopathischen Wirkstoffen werden hingegen für durchschnittlich 800 € pro Kilogramm verkauft. Somit bietet die Herstellung von homöopathischen Mitteln enorme Gewinnspannen: Globuli ohne Wirkstoff sind 75 mal wertvoller als das Rohmaterial, und durch das Zusetzen von homöopathischen Wirkstoffen steigert es sich erneut auf das 16-fache (insgesamt das 1.200-fache des Zuckers).
Die Gewinnspanne kann durch Medikamentenfälschung noch deutlich vergrößert werden, wenn nur eine Sorte Globuli – mitunter ohne Potenzierung einer Ursubstanz – unter verschiedenen Namen bzw. Indikationen abgegeben wird. Bei Potenzierungen über D12 ist der Wirkstoff durch chemische Labormethoden nicht mehr nachweisbar. Ein Betrug kann also ausschließlich durch Kontrollen während der Herstellung aufgedeckt und nur durch die anschließende Überwachung der gesamten Lieferkette (Zwischenhandel, Apotheke) verhindert werden. Dagegen kann bei herkömmlichen Arzneimitteln im Prinzip jeder Kunde eine Laboruntersuchung des Produktes in Auftrag geben, wenn er an der Echtheit des Heilmittels zweifelt. Im Oktober 2010 wurde ein derartiger Betrugsfall in Bangladesch entdeckt: Medikamentenfälscher füllten hochprozentigen Alkohol in Fläschchen, welche dann bloß als unterschiedliche homöopathische Heilmittel etikettiert wurden.
Die Homöopathie wird durch eine massive Lobbyarbeit nach dem Vorbild der übrigen Pharmaindustrie unterstützt. Kritiker der Homöopathie werden dabei zum Teil namentlich an den Netz-Pranger gestellt, und entsprechende Publikationen finanziell gefördert. Der britische Wissenschaftler Edzard Ernst wurde 2005 stark angegriffen, nachdem er öffentlich einen Bericht über Homöopathie als „skandalös und voller Fehler“ bezeichnete, nach einer 13-monatigen Untersuchung konnte ihm aber kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Infolgedessen dürfen homöopathische Mittel seit 2010 in Großbritannien nicht mehr als wirksam beworben werden und werden nicht mehr vom NHS gefördert.
Der Verzicht auf eine normale medizinische Versorgung kann bei akuten Notfällen lebensgefährlich sein, wenn der Einsatz einer wirksamen Therapie verzögert wird. Ein Extrembeispiel ist die von einer Homöopathin bei der Indikation vorgeschlagene Gabe des homöopathischen Mittels Aconitum in der Potenz C30 oder C200. Aconitum (Blauer Eisenhut) würde in einer Arzneimittelprüfung Herzsymptome oder sogar den Herztod verursachen, also ist dieses Arzneimittel nach homöopathischer Raison bei Herzstillstand sinnvoll.
Da das verstärkte Auftreten der Symptome unter dem Begriff Erstverschlimmerung als Teil der Heilung verstanden wird, könnten wichtige Notfallbehandlungen versäumt oder erst verspätet vorgenommen werden. Eine konventionelle Therapie darf hier nicht durch eine homöopathische Behandlung ersetzt werden.
Auch bei Erkrankungen, die keine Notfallsituationen darstellen, kann die alleinige homöopathische Behandlung durch den Verzicht auf eine nachgewiesen wirksame Behandlung zum Tode führen. 2002 starb in Australien ein neun Monate altes Mädchen, dessen Eltern ein Ekzem des Kindes ausschließlich homöopathisch behandelten. 2005 starb, ebenfalls in Australien, eine 45-jährige Frau an den Folgen einer Darmkrebserkrankung, die auch ausschließlich homöopathisch behandelt wurde.
Pharmakologisch und toxikologisch können niedrigpotente Homöopathika problematisch sein. Unzureichend verdünnte Homöopathika, in der Regel Potenzen bis D4, können zu allergischen Reaktionen und bei toxischen Urtinkturen zu akuten und chronischen Vergiftungserscheinungen führen.
Impfgegner lehnen Schutzimpfungen oft auch mit Hinweis auf die Homöopathie ab. Hahnemann selbst zeigte sich jedoch im "„Organon der Heilkunst“" beeindruckt von der Schutzimpfung und hat sie als Indiz für die Existenz des Simile-Prinzips und Beispiel für das Funktionieren desselben angeführt. Homöopathisch tätige deutsche Ärzte mit der Zusatzweiterbildung "Homöopathie" impfen seltener als Nicht-Homöopathen, lehnen jedoch eine Impfung nicht grundsätzlich ab. Impfungen gegen Kinderkrankheiten, bei Risikogruppen und als ineffektiv beurteilte Impfungen werden von homöopathischen Ärzten allerdings weniger akzeptiert und angewandt. Verschiedene homöopathische Fachgesellschaften stehen Schutzimpfungen zwar kritisch gegenüber, halten sie jedoch grundsätzlich für sinnvoll. Gründe für das zurückhaltendere Verhalten bei manchen Impfungen, wie gegen Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten, ist auch die positive Einschätzung einer möglichen homöopathischen Alternativbehandlung.
Gelegentlich werden von Homöopathen auch „homöopathische Impfungen“ (orale Gaben von Krankheitsprodukten, „Nosoden“, in Potenz) oder „homöopathische Malariaprophylaxe“ angeboten. Solche Angebote werden von den Dachverbänden offiziell abgelehnt. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) beispielsweise schreibt: . Andererseits stellt derselbe Verband die – wissenschaftlich unbelegte – Möglichkeit einer wie auch eine in Aussicht. Steffen Rabe, Münchner Kinderarzt und Internetbeauftragter im DZVhÄ, hält sogar eine bewusst herbeigeführte Ansteckung mit dem Masernvirus, „Masernpartys“, im Alter zwischen etwa drei und acht Jahren für . Die gezielte Verbreitung der unter Umständen sogar tödlich verlaufenden Kinderkrankheit Masern kann allerdings strafbar sein.
Nach einem Artikel des "British Medical Journal" aus dem Jahre 2009 warnt die WHO davor, bestimmte ernste Krankheiten wie Infektionen mit HIV, Tuberkulose und Malaria sowie bei Kindern zusätzlich Durchfall oder Grippe homöopathisch zu behandeln. Diese Warnung war eine Reaktion auf die Befürchtungen einer Gruppe junger Ärzte und Forscher, dass die Anwendung von Homöopathie bei diesen fünf Krankheiten in Entwicklungsländern lebensgefährliche Folgen hätte.
Die Gruppe Homöopathen ohne Grenzen versucht in Entwicklungsländern Malaria homöopathisch zu heilen.
2014 wollten homöopathische Ärzte eine Ebola-Therapie in Liberia testen, dies wurde jedoch von den örtlichen Behörden untersagt.
Der im 20. Jahrhundert populäre Abenteuerromanschriftsteller Karl May beschreibt 1881 in seiner Reiseerzählung "Durch Wüste und Harem", die 1895 in "Durch die Wüste" umbenannt wurde, dass ihm, als seinem Alter Ego "Kara Ben Nemsi", in Kairo eine „noch halb gefüllte homöopathische Apotheke von Willmar Schwabe in die Hand gekommen“ sei. Er schildert, wie er mit einem „Kästchen mit Aconit, Sulphur, Pulsatilla und all' den Mitteln, welche in einer Apotheke von hundert Nummern zu haben sind“ „hier und da bei einem Fremden oder Bekannten fünf Körnchen von der dreißigsten Potenz“ erfolgreich eingesetzt hätte und so in den Ruf eines erfolgreichen Arztes gelangt wäre. Willmar Schwabe, promovierter Pharmazeut, beschäftigte sich während seines Studiums in den 1860er Jahren mit den Lehren Samuel Hahnemanns und wurde zum überzeugten Anhänger der Homöopathie.